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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

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Subject: Mietzinsvorschreibung Jänner 2013: über 4.500 EUR Nachforderung statt fast 5.000 EUR Rückzahlung ????
Date: Tue, 18 Dec 2012 17:17:47 +0100

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Mitte November dieses Jahres haben die Mieter der im Zuge der Generalsanierung unserer Wohnhausanlage neu errichteten 199 Dachgeschoßwohnungen die Endabrechnung aus dieser Errichtung erhalten - mit, wie mittlerweile bekannt ist, durchwegs exorbitant hohen Guthaben, die mit dem Jännerzins für 2013 an die Mieter zur Auszahlung gelangen sollten.

Am 17.11.2012 stellte der Mieterbeirat im Hugo Breiter Hof dazu einige (erste) Fragen. Unter anderem: 
 

"Wie werden ... neue Fehler in der Mietenberechnung, Vorschreibung, Mahnung, Abrechnung etc. vermieden?"

 
Antwort von Wiener Wohnen dazu (Frist bis 3.12.2012):  KEINE !! 
 
Nun ist soeben die Mietzinsvorschreibung für Jänner 2013 (und die Folgemonate!) eingetroffen - mit einer ausgewiesenen Nachforderung von EUR 4.533,45 und einem zu bezahlenden Gesamtzins von EUR 4.393,56 (!!??!!)

Vergleichen Sie diese Werte mit dem Mietzins laut Endabrechnung und dem Guthaben laut Endabrechnung:
 
  • Nachforderung statt Gutschrift ???
  • (Rückzahlungs-)Betrag EUR 4.533,45 statt EUR 4.943,19 ???
  • EUR 357,96 Umsatzsteuer bei einem ausgewiesenen steuerpflichtigen Umsatz von EUR 497,85 ???
  • Gesamtzins EUR 4.393,56 bei einer Summe der Einzelposten von 5.389,26 ???
 
 
Es ist wohl vorstellbar, was so eine Mietzinsvorschreibung bei den 199 betroffenen Mietern und ihren Familien auslösen wird.
 

Daher erfolgte von mir umgehend ein Anruf bei der Wiener Wohnen Mieterbeirats-Hotline (Fr. XXX), die sich wirklich redlich bemühte, im zuständigen KD 16 jemand zu erreichen (kfm. Referatsleiter Herr Winter, Nebenklappen, KD-Leiterin Fr. Celand, Hr. Gehring, ...) - ohne Erfolg. Ich habe dann gebeten, ins Büro von Herrn Ing. Neumayer durchgestellt zu werden. Auch hier war man offensichtlich nicht in der Lage (oder gewillt?), meinen Anruf entgegenzunehmen. Ich habe daraufhin einen DRINGENDEN Rückruf von Herrn Winter erbeten (bisher nicht erfolgt).

Daraufhin erfolgte mein Anruf im Büro von Stadtrat Dr. Ludwig. Herr XXX hat sich - in einem durchaus freundlichen Gespräch - die Angelegenheit notiert und mir einen Rückruf zugesichert (noch offen).
 

Rechnet man, als persönliche Fleißaufgabe durch einen nicht gerade Abrechnungs-Anfänger, die ausgewiesenen Beträge aus Hauptmietzins und Betriebskosten zusammen, schlägt denen 10% Umsatzsteuer hinzu, ebenso die ausgewiesene Umsatzsteuer für Abwohnung (wenn man rein zufällig weiß, dass diese keine "Hievon-Position" ist, wie fälschlicherweise in der Abrechnung dargestellt, sondern der Umsatzsteuer noch hinzuzuschlagen ist) und bringt die beiden in der Endabrechnung ausgewiesenen Guthabensbeträge netto in Abzug, so kommt man auf einen Gutschriftsbetrag von EUR 4.393,56.
 
Nur hat das alles mit der von Wiener Wohnen hierzu gelegten Abrechnung - wie oben nachzulesen - NICHTS, rein GAR NICHTS zu tun!
 

Von einigen anderen Details ganz zu schweigen, die entweder schon jedes Jahr zu bekritteln waren ...
 
  • falsche Jahresbasis für die Akontierung (nicht Basis 2012, wie im MRG vorgesehen, sondern 2011),
  • daher irreführender angegebener Prozentsatz (x 2 plus Zinseszins),
  • der noch dazu mit dem dann konkret angerechneten Akontobetrag pro Wohnhausanlage nichts zu tun hat,
 
... oder aber für diese Mietzinsvorschreibung neu sind:
 
  • Keine vollständig gelegte ordnungsgemäße Abrechnung für 2011 (nicht gewährte Belegeinschau), daher keine rechtliche Basis für eine Jahrespauschalverrechnung (Akontierung) laut § 21, Abs. 3 MRG.
  • Durch die einmalige Rückzahlung divergierende Mietzinswerte (Jänner zu Folgemonaten).
 
 
Daher ergeht
 
  • die Aufforderung an Wiener Wohnen, sich unverzüglich zu dem dargestellten Sachverhalt zu äußern.
  • das Ersuchen an das Wiener Kontrollamt, die Modalitäten und Gegebenheiten der gegenständlichen Endabrechnung (im Sinn der gestellten Fragen) und nunmehrigen Mietzinsvorschreibung (im Sinn des hier dargestellten Sachverhalts) zu prüfen, insbesondere was die gesetzten Kontrollen bei Wiener Wohnen anbelangt.
  • nach § 22 des Mietermitbestimmungsstatuts eine Beschwerde bezüglich dieses Vorgehens von Wiener Wohnen an die Wohnungskommission.
 
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

From: johanna.saller@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject:
Date: Mon, 1 Jul 2013 07:39:06 +0000

 

Im Auftrag des Herrn Abteilungsleiters.

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Saller
Kanzleileiterin-Stellvertreterin
Kontrollamt der Stadt Wien

 

Das beigefügte Dokument.

 

 

Die Antwort des BMF dazu!

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: sw@ma50.wien.gv.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; josef.neumayer@wien.gv.at; josef.bucher@bzoe.at; info@stronachinstitut.at; noe-office@mutbuerger-innen.at; wien@kpoe.at; vab@volksanw.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Urgenz zu unserer Beschwerde nach § 22 Mietermitbestimmungsstatut
Date: Sun, 26 May 2013 08:20:51 +0200

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
am 18.12.2012 hat der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof nach § 22 des vom Wiener Gemeinderat beschlossenen  Mietermitbestimmungsstatuts Beschwerde bei der Wohnungskommission zur Endabrechnung für die neu errichteten Dachgeschoßwohnungen bzw. zum Vorgehen von Wiener Wohnen (Nichtbeantwortung der gestellten, sich dazu ergebenden Fragen) geführt.
 
Bis heute können wir jedoch keinerlei Tätigwerden der Wohnungskommission dazu feststellen.
 
Gerade aufgrund von derzeit durchgeführten Untersuchungen bei Wiener Wohnen (siehe unsere eigene Presseaussendung dazu) ersuchen wir Sie mit Nachdruck um eine umgehende Stellungnahme und Ihr Einschreiten!


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)
 

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