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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Gestern wurde von vier Mietern ein

 

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Weitere Informationen dazu folgen!

 

 

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: Schli-I/3071/2012 - 1140 Wien, Linzer Straße 299-325, Hugo-Breitner-Hof;20150420083155768
Date: Mon, 8 Jun 2015 09:17:45 +0200


Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

innerhalb der gesetzten Frist äußere ich mich zum besagten Verfahrensteil (Betriebskosten 2008) und der Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 16.4.2015 gemäß Beilage.

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

From: ks@ma50.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: Schli-I/3071/2012 - 1140 Wien, Linzer Straße 299-325, Hugo-Breitner-Hof;20150420083155768
Date: Mon, 8 Jun 2015 11:42:18 +0000



Der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt.

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: MA 50-Schli-I/5724/2012 / Vermessung - Leerstehungen
Date: Thu, 7 May 2015 18:07:50 +0200

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
zum o.a. Verfahren bezüglich Vermessung der Mietobjekte in unserer Wohnhausanlage teilen wir Ihnen mit, dass sich aufgrund neuer Erkenntnisse in der Liste der Mietobjekte, zu welchen den Mitarbeitern der MA 25 für die Vermessung kein Zutritt gewährt wurde auch welche befinden, die jetzt erst durch Mieter neu bezogen werden.
 
Das lässt die berechtigte Vermutung zu, dass einige Mietobjekte bei der Vermessung leer standen (dies gegebenenfalls sogar immer noch tun) und sich daher zu den fraglichen Zeitpunkten in der Verfügungsgewalt von Wiener Wohnen befunden haben.
 
Dies hätte nicht nur eine vermeidbare Verzögerung des Verfahrens bzw. einen höheren Aufwand für die Erhebung zur Folge, sondern zöge den Effekt nach sich, dass auf diese Weise nicht vermessene Wohnungen immer noch zu den "alten" und in den meisten Fällen daher größeren Ausmaßen von Wiener Wohnen neu vermietet werden - was nach Aussage des Antragsgegnervertreters in der Verhandlung vom 24.2.2015 bei Unterbleiben eines Mieter-Einspruchs innerhalb der ersten drei Jahre nach Mietvertragsabschluss zu einem Verfall seines Anspruchs auf Verringerung des Mietzinses gemäß der tatsächlichen Wohnungsgröße führen würde.
 
Ich ersuche Sie daher dringend um Überprüfung der Gegebenheiten in dieser Hinsicht.

Außerdem weise ich der guten Ordnung halber darauf hin, dass mich zu meinem Ersuchen vom 11.4.2015 noch keinerlei Nachricht oder Zusendung erreicht hat!
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

From: ks@ma50.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: MA 50-Schli-I/5724/2012 / Vermessung - Leerstehungen
Date: Mon, 11 May 2015 07:54:21 +0000

Der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt.

From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at
Subject: MA50-Schli-I/5724/2012;20150415141630203
Date: Wed, 20 May 2015 12:12:43 +0000

Sehr geehrte Herren

Sie sind am oben angeführten Schlichtungsverfahren beteiligt. Die Gegenseite hat dazu die beiliegende Stellungnahme abgegeben. Diese wird Ihnen zur Kenntnis gebracht.

Sie können zu dieser binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens eine Stellungnahme abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

AnmerkungMan beachte das Datum der Übermittlung und das der Weiterleitung!

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: MA50-Schli-I/5724/2012;20150415141630203
Date: Mon, 8 Jun 2015 08:54:39 +0200

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

innerhalb der gesetzten Frist äußere ich mich zum besagten Verfahrensteil (Aufteilungsschlüssel nach § 17 MRG) und dem Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 13.4.2015 gemäß Beilage und füge auch zwei in der Äußerung erwähnte Berechnungen ein (Mietobjektsvergleich, Nutzflächenrelevante Änderungen).

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

From: ks@ma50.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: MA50-Schli-I/5724/2012;20150415141630203
Date: Mon, 8 Jun 2015 11:46:44 +0000



Der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt.

Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle vom 2.6.2016 zum Teilaspekt Verteilungsschlüssel nach § 17 MRG (Vermessung der Mietobjekte).

Weitere Schritte in der Sache sind in rechtlicher Abstimmung!

Am 30.6.2016 hat ein Antragsteller (nach rechtlicher Abstimmung) die Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle vom 2.6.2016 mit folgender Begründung zu Gericht abgezogen und die Entscheidung durch das Bezirksgericht Fünfhaus beantragt.

Beschluss des Gerichts und Ladung zur Verhandlung am 19.10.2016, 9.00 Uhr!

Die Stellungnahme von Wiener Wohnen vom 1.9.2016 gemäß Auftrag des Gerichts.

Eine Entgegnung der Antragsteller dazu ergeht entweder in der bevorstehenden Verhandlung am 19.10.2016 - oder aber noch davor schriftlich. 

Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Donnerstag, 13. Oktober 2016 08:38
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Betreff: 12 MSCH 22/16 p – Äußerung zur Stellungnahme der AG vom 1.9.2016

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zur Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 1.9.2016 äußere ich mich mit erteilter Vollmacht gemäß Beilage.

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt und dient vorab als Einbringen und somit Vorbereitungshilfe für die kommende Verhandlung am 19.10.2016 in dieser Sache.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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