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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

 

Heute haben 5 Mieter

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).

 

 

Zur Vereinfachung für die Leser werden aufgrund zahlreicher Anfragen die .PDF-Dateien auch hier zum Abruf bereitgestellt!

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

Verlegung der Verhandlung beim BG XV auf 12.2.2016, 9.30 Uhr !

Das mit Schreiben vom 22.2.2016 eingetroffene Protokoll aus der Verhandlung vom 12.2.2016.

Nächste angesetzte Verhandlung beim Bezirksgericht Fünfhaus

1.4.2016, 9.30 Uhr

Eine bis dahin erfolgende weitere Äußerung der Antragsteller/Mieter ist in Ausarbeitung!

Kurzbericht zur Verhandlung vom 1.4.2016:

Auch zur großen Verwunderung der Richterin hat Wiener Wohnen das (aus unserer Sicht äußerst großzügige) Vergleichsangebot der Antragsteller NICHT ANGENOMMEN.

Ca. 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn hat der Anwalt von Wiener Wohnen den anwesenden Antragstellern als Tischvorlage einen Schriftsatz übergeben, der zu Verhandlungsbeginn auch dem Gericht noch nicht als ordnungsgemäße ERV-Eingabe vorgelegen ist.

Die Antragsteller haben sich eine Frist von vier Wochen erbeten, um zu diesem Dokument Stellung zu nehmen.

In dieser Frist werden von den Antragstellern weitere Dokumente aus dem nachfolgenden Mietrechtsverfahren für 2008 als Grundlage eingebracht werden, da auch die von Wiener Wohnen genannten Zeugen zu relevanten Aspekten - insbesondere zur Basis der Betriebskostenberechnung - keine Klarheit einbringen konnten.

Das in Entstehung befindliche Verhandlungsprotokoll können wir als ÜBERAUS LESENSWERT ankündigen!

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at
Subject: Aktenzahl 12 MSCH 8/12 y – Äußerung
Date: Thu, 14 Apr 2016 12:39:24 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zum unmittelbar vor der Verhandlung am 1.4.2016 vom Antragsgegnervertreter persönlich als Kopie übergebenen Schriftsatz äußere ich mich mit erteilter Vollmacht innerhalb der in der Verhandlung gesetzten Frist gemäß Beilage.

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Das mit Schreiben vom 7.4.2016 heute eingetroffene Protokoll aus der Verhandlung vom 1.4.2016.

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at
Subject: Aktenzahl 12 MSCH 8/12 y – Äußerung
Date: Sun, 17 Apr 2016 17:21:11 +0200


Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zum am 15.4.2016 eingetroffenen Verhandlungsprotokoll vom 1.4.2016 bzw. dem Verhandlungsverlauf und weiteren Vorgehen äußere ich mich mit erteilter Vollmacht innerhalb der in der Verhandlung gesetzten / in der Äußerung vom 14.4.2016 erbetenen Frist gemäß Beilage.

Außerdem werden Ihnen mit selbem Mail die in der Äußerung erwähnten Unterlagen übermittelt.

Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter übermittelt.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Auftrag des Gerichts zur Nachlieferung von Informationen/Urkunden vom 26.4.2016.

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at
Subject: Aktenzahl 12 MSCH 8/12 y – Ersuchen
Date: Sat, 30 Apr 2016 10:31:23 +0200


Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zum Auftrag des Gerichts an die Antragsgegnerin vom 26.4.2016 ersuche ich entweder um Zusendung der von der Antragsgegnerin dann eingebrachten Unterlagen oder aber um die Information, dass die Unterlagen eingelangt sind (um daraufhin Antragsteller-seitig Akteneinsicht zu nehmen) - aber jedenfalls um die Gelegenheit, im Anschluss daran binnen vier Wochen zu dem Vorbringen der Antragsgegnerin Stellung nehmen zu können.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Subject: Antwort: [brzSpamfilter-SPAMverdacht] Aktenzahl 12 MSCH 8/12 y – Ersuchen
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
From: Ulrike.Hostek@justiz.gv.at
Date: Mon, 2 May 2016 09:57:02 +0200

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Sie werden selbstverständlich von einem Schriftsatz der Gegenseite in Kenntnis gesetzt. In der Regel werden auch die Dokumente mitübersandt. Nur für den Fall, dass die Dokumente sehr umfangreich sein sollten, würde ich Ihnen eine Frist für eine Akteneinsicht einräumen. Sie werden außerdem Gelegenheit bekommen, sich binnen vier Wochen zu den vorgelegten Dokumenten zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Hostek

Das gestern eingetroffene Schreiben des BG XV vom 31.5.2016 samt Beschluss, bemerkenswertem Schriftsatz von Wiener Wohnen und Beilage.

Selbstverständlich werden wir Akteneinschau nehmen und eine Stellungnahme zum Schriftsatz samt den Unterlagen abgeben.

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: rudeck-schlager@aon.at
CC: ulrike.hostek@justiz.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at
Subject: 12 MSCH 8/12 y – Äußerung gemäß Beschluss vom 31.5.2016
Date: Tue, 5 Jul 2016 11:16:18 +0200

Sehr geehrter Herr Doktor Schlager,

der guten Ordnung halber übermittle ich Ihnen jene Äußerung, die ich am 30.6.2016 beim BG XV zum o.a. Verfahren eingebracht habe.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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