Was gibt es Neues?

Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...

Dokumentenarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).

  

 

Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".

 

Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.

 

Bildarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).

 

Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.

 

Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Aktuelle Video-Clips

Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


Miniaturansicht

Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


Miniaturansicht

Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


Miniaturansicht

Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Samstag, 18. April 2026 18:17
An: WRW Fachbereich HV & KB 
Cc: Bundesdenkmalamt; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Aufstellung von Rollstuhl- oder Rollatorboxen im Hugo Breitner Hof
 
Sehr geehrter Herr XXX,
 
ich nehme Bezug auf den Vorfall am Donnerstag, den 16.4.2026 und das an diesem Tag mit Ihnen geführte Telefonat dazu.
 
Die Beschreibung in Kurzform: Ich wurde am Vormittag, gegen 11.15 Uhr von fassungslosen Bewohnern der Wohnhausanlage verständigt, dass eine riesige graue Metallbox auf der Wiese zwischen Nikischgasse 8 und der Hofseite von Lautensackgasse 45 aufgestellt werden soll. Als Mitglied des Mieterbeirats habe ich umgehend die hier tätigen Mitarbeiter der Wiener Wohnen Hausbetreuung gefragt, was das sein soll und erfahren, es würde sich um die von Wiener Wohnen beauftragte Aufstellung einer Rollstuhlbox handeln. Der telefonisch kontaktierte Vorgesetzte der Hausbetreuung hat mich - wenig verwunderlich - an die Zuständigen bei Wiener Wohnen verwiesen, die ich umgehend ebenfalls telefonisch zu erreichen versuchte (11.26 Uhr). Leider vergeblich, das Anliegen wurde bloß mit Geschäftsfallnummer 118183335 aufgenommen. Ihr Rückruf erfolgte dann um 14.22 Uhr. 
 
Grund meines Einschreitens als Mietervertreter: Weder wurden wir als Mieterbeirat vorab kontaktiert bzw. von der Maßnahme informiert. Noch aber war klar, ob für diese massive und natürlich auch für weitere solche Anlässe präjudizielle Vorgehensweise eine entsprechende Genehmigung des Bundesdenkmalamts vorliegt! Unsere Wohnhausanlage steht ja bekanntlich unter Denkmalschutz, insbesondere wegen der Gestaltung im Außenbereich - und Mieter wurden ja schon wegen weit geringeren Veränderungen im äußeren Erscheinungsbild der Wohnhausanlage mit Problemen konfrontiert (Stichwort: Außenjalousien, Klimaanlagen - nur als Beispiele). Auch auf diesem Pressebild der Bezirkszeitung sieht man die Dimensionen so einer Box, die gerade für Wohnhausanlagen wie uns hinsichtlich Kubatur absolut unverträglich ist.
 
Natürlich sind uns als Mieterbeirat gerade in ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkte Menschen ein besonderes Anliegen - siehe z.B. unser Bemühen um die Erhaltung der für solche Bedürfnisse geradezu idealen Alte Leute-Siedlung!
 
Denn die im unmittelbaren Umfeld der geplanten Box-Aufstellung gelegenen Wohnungen (Nikischgasse 6, Nikischgasse 8 und Lautensackgasse 45) sind ja allesamt nicht barrierefrei erreichbar. Ja es wurde ein bereits auf anscheinend Mieterkosten errichteter Treppenlift auf dieser Seite der Nikischgasse nach Ausscheiden des Mieters wieder abgebaut, statt diese Einrichtung für körperlich beeinträchtigte Nachmieter weiterhin zu nutzen! 
 
Besonders merkwürdig erscheint die Vorgehensweise aber, wenn man sich die Homepage von Wiener Wohnen dazu näher ansieht. Was finden wir hier? Zitat: 
 
  • Sie dürfen einen Rollstuhl oder Rollator nur dann außerhalb Ihrer Wohnung abstellen, wenn Sie dafür eine Genehmigung von uns haben.
  • Ihr gewünschter Abstellplatz muss die feuerpolizeilichen Bestimmungen einhalten. Der Rollstuhl oder Rollator darf Fluchtwege nicht einschränken. Eine Überprüfung wird von Wiener Wohnen in Auftrag gegeben und ist für Sie kostenlos.
  • Mögliche Abstellorte sind zum Beispiel Nischen im Stiegenhaus oder unter den Postkästen.
  • Der Rollstuhl oder Rollator muss am genehmigten Abstellplatz durch Befestigungshaken fixiert werden.
 
...
 
Sollte der von Ihnen vorgeschlagene Abstellplatz nicht passen, zum Beispiel weil er Fluchtwege blockiert, wird Wiener Wohnen eventuell einen anderen vorschlagen.
 
Wenn es allgemein keinen möglichen Abstellplatz in Ihrer Wohnanlage gibt, überprüfen wir, ob wir Ihnen eine Rollstuhl- oder Rollatorbox anbieten können.
 
Sollte es möglich sein, bieten wir Ihnen eine kostenlose Box an.
 
...
 
Wichtig: Eine Rollstuhl- oder Rollatorbox wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Antrag “Rollstuhl oder Rollator abstellen” abgelehnt wurde! 
 
(Zitat Ende)
 
Und dabei fällt auf, dass ein geeigneter Abstellort in unmittelbarer Nähe der vorgesehenen Box innerhalb des Stiegenhauses von Nikischgasse 8  vorhanden ist!
 
Hier befindet sich zwar bereits ein Abstellplatz für einen Rollator (Genehmigungsnummer 1730). Die Befestigung ist aber so weit von der Außenmauer entfernt montiert, dass sich daneben noch der Abstellplatz für einen Rollstuhl zusätzlich ausgeht. Ich habe versucht, die Verhältnisse mit einem Einkaufsrolli und einer Tasche zu zeigen. Eine weitere Einschränkung des Fluchtwegs durch den Rollstuhl ergibt sich nicht.
 
Die Ablehnung des ja offenbar gestellten Antrags war daher ungerechtfertigt!
 
Außerdem ist aus einem Medienbeitrag aus 2022 zu dem Thema zu zitieren, in welchem Wiener Wohnen argumentiert hat: Eine zweite nähere Option kommt wegen einer Bordsteinkante, die „ein Hindernis für die Benutzung mit einem Rollator darstellt“, nicht in Frage: „Es besteht die Gefahr, dass die Mieterin ob dieses Hindernisses zu Sturz kommen könnte.“ Eine solche Kante wäre auch bei der Aufstellung der Rollstuhlbox auf dem Wiesenstück gegeben, während der Eingang zu Nikischgasse 8 barrierefrei ist.
 
Der Mieterbeirat ersucht Sie daher, von der Aufstellung dieser Rollstuhlbox Abstand zu nehmen, den Mieterbeirat in solche Vorhaben allein schon aufgrund der Ortskundigkeit rechtzeitig für eine taugliche Lösungsfindung einzubinden und auch in Zukunft die Aufstellung solcher Blechmonster wie oben ersichtlich hintan zu halten!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Seitenaufrufe: 112

Antworten auf diese Diskussion

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Dienstag, 21. April 2026 10:12
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: 18290774 Aufstellung von Rollstuhl- oder Rollatorboxen im Hugo Breitner Hof

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Sofern Mieter*innen mit einem entsprechenden Ansuchen an uns herantreten versuchen wir zu helfen und starten den Vorgang zur Bewilligung von Rollator-/Rollstuhlabstellplätzen.

Für die Abstellung im Stiegenhaus ist ein Gutachten der Magistratsabteilung 36 einzuholen, bevor unsererseits eine Abstellung genehmigt werden kann.

Ist die Unterbringung eines Rollstuhles/Rollators im Stiegenhaus nicht möglich, ist eine Aufstellung einer Rollstuhl- oder Rollator-Box im Außenbereich eine alternative Option.

Diese steht unserer Ansicht nach nicht in Widerspruch zum Denkmalschutz der Wohnhausanlage.

Vor allem bei Rollstühlen ist aufgrund der Größe oftmals eine Abstellung im Stiegenhaus möglich, weshalb hier die Schaffung einer Box im Außenbereich oft notwendig ist.

Grundsätzlich sind dies Entscheidungen der Hausverwaltung (bzw. bei einer Abstellung im Stiegenhaus mit Zustimmung der MA36) und nicht von der Mitbestimmung umfasst.

Diesbezüglich verweisen wir auf § 16 Abs. 1 des Mitbestimmungsstatuts, laut welchem u.a. Grünanlagen kein Gegenstand der Mieter*innenmitbestimmung sind.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Vorgang hinsichtlich Rollator- und Rollstuhlabstellung geschaffen wurde, um betroffenen Personen bestmögliche Unterstützung anzubieten.

Wir ersuchen daher höflich, zukünftige Arbeiten im Zuge der Aufstellung nicht zu beeinträchtigen.

Freundliche Grüße

XXX

Hausverwaltung und Kundenbetreuung

Gebietsteil West

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Dienstag, 21. April 2026 10:38
An: WRW Fachbereich HV & KB 
Cc: Bundesdenkmalamt; Ernst Schreiber; Martin Kugler 
Betreff: AW: 18290774 Aufstellung von Rollstuhl- oder Rollatorboxen im Hugo Breitner Hof
 
Sehr geehrter Herr XXX,
  
vielen Dank für Ihre heutige Nachricht, zu welcher allerdings zu bemerken ist:
  
Die Expertise, ob eine derartige Maßnahme  im Widerspruch zum Denkmalschutz der Wohnhausanlage besteht oder nicht liegt wohl beim Bundesdenkmalamt, und nicht bei Wiener Wohnen. Insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich ja in Zukunft - je nach Vermietungsstruktur und daher Bedarf - um eine Vielzahl solcher großen grauen Metallboxen handeln könnte!
  
Wir verweisen dazu auf unsere nach wie vor bestehende Forderung nach der von Wiener Wohnen schriftlich zugesagten Erhaltung und Sanierung der Alten Leute-Siedlung, um mit der Neubesiedelung dem Bedarf Körperbehinderter auch ohne solche Verschandelungen gerecht werden zu können. Denn Sie gehen auf die ja nicht barrierefreien Wohnungen im nahen Umfeld der geplanten Box ja mit keinem Wort ein.
  
Außerdem haben wir Sie als Mieterberat ja auf die durchaus gegebene Möglichkeit aufmerksam gemacht, einen Rollstuhl durchaus im Stiegenhaus von Nikischgasse 8 unterzubringen.
  
Daher sind Ihre Ausführungen nicht nachvollziehbar.
  
Zu den Inhalten und Ihren Auslegungen des Mitbestimmungsstatuts verweisen wir auf die parallel laufende Beschwerde bei der Wohnungskommission, um uns weitschweifige Ausführungen dazu zu ersparen.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Montag, 27. April 2026 10:28
An: Bundesdenkmalamt
Cc: Bezirksvorstehung Penzing; WRW Fachbereich HV & KB; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Aufstellung von Rollstuhlboxen im Hugo Breitner Hof - Anrufung gemäß Denkmalschutzgesetz
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gemäß der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes ...
 
§ 4.  (2)Die Zerstörung und die Veränderung von Denkmalen, die unter Schutz stehen, sind ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes verboten. Eine Zerstörung ist jede Maßnahme, die dem Denkmal seine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung soweit nimmt, dass seine Erhaltung nicht mehr im öffentlichen Interesse gelegen ist. Eine Veränderung ist jede Maßnahme, die den Bestand (die Substanz), die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung des Denkmals beeinflussen kann.
 
...
 
§ 31. (1)Besteht die Gefahr, dass
  1. Denkmale, die unter Schutz stehen, verändert oder zerstört werden, ...
so hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesdenkmalamtes oder – bei Gefahr im Verzug – von Amts wegen jeweils geeignete Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr zu treffen.
 
...
 
§ 36.) (1) Auf Antrag des Bundesdenkmalamtes kann die Bezirksverwaltungsbehörde den Schuldtragenden auf deren Kosten auftragen, dass
  1. widerrechtliche Veränderungen rückzuführen sind und, soweit dies möglich ist, jener Zustand des Denkmals wiederherzustellen ist, der der widerrechtlichen Veränderung vorausgegangen ist;
 
...
 
§ 37. (2)Wer vorsätzlich
  1. entgegen § 4 Abs. 1 ein Denkmal nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hält oder entgegen § 4 Abs. 2und Abs. 3 ein Denkmal verändert, ...
ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis 50 800 Euro zu bestrafen.
 
... wendet sich der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof mit einem dem Bundesdenkmalamt bereits zum Großteil bekannten Schriftverkehr in der betreffenden Sachlage an Sie und fordert Sie zum Tätigwerden von Amts wegen auf!
 
 
Der Status Quo:
 
Ungeachtet der Einwände des Mieterbeirats, des Verweises auf den bestehenden Denkmalschutz und die Zuständigkeit des Bundesdenkmalamts hat Wiener Wohnen mittlerweile mindestens die erste voluminöse Rollstuhlbox in unserer Wohnhausanlage aufstellen lassen (Bildserie - nach rechts weiterblättern).
 
Zahlreiche Mieter- und Passanten-Reaktionen belegen, dass diese Boxen durchaus so beschaffen sind, dass sie den Eindruck des Denkmals massiv stören - insbesondere wenn damit zu rechnen ist, dass ja zahlreiche solche Boxen in unserer Wohnhausanlage aufgestellt werden.
 
Noch dazu wenn Wiener Wohnen offenbar wenig gewillt zu sein scheint, die Gegebenheiten vor Ort hinsichtlich einer Vermeidung bzw. Minimierung solcher Installationen hinreichend zu prüfen.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

RSS

© 2026   Erstellt von Webmaster.   Powered by

Badges  |  Ein Problem melden  |  Nutzungsbedingungen