Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Samstag, 18. April 2026 18:17
An: WRW Fachbereich HV & KB
Cc: Bundesdenkmalamt; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Aufstellung von Rollstuhl- oder Rollatorboxen im Hugo Breitner Hof
ich nehme Bezug auf den Vorfall am Donnerstag, den 16.4.2026 und das an diesem Tag mit Ihnen geführte Telefonat dazu.
Die Beschreibung in Kurzform: Ich wurde am Vormittag, gegen 11.15 Uhr von fassungslosen Bewohnern der Wohnhausanlage verständigt, dass eine riesige graue
Metallbox auf der
Wiese zwischen Nikischgasse 8 und der Hofseite von Lautensackgasse 45 aufgestellt werden soll. Als Mitglied des Mieterbeirats habe ich umgehend die hier tätigen Mitarbeiter der Wiener Wohnen Hausbetreuung gefragt, was das sein soll und erfahren, es würde sich um die von Wiener Wohnen beauftragte Aufstellung einer Rollstuhlbox handeln. Der telefonisch kontaktierte Vorgesetzte der Hausbetreuung hat mich - wenig verwunderlich - an die Zuständigen bei Wiener Wohnen verwiesen, die ich umgehend ebenfalls telefonisch zu erreichen versuchte (11.26 Uhr). Leider vergeblich, das Anliegen wurde bloß mit Geschäftsfallnummer 118183335 aufgenommen. Ihr Rückruf erfolgte dann um 14.22 Uhr.
Grund meines Einschreitens als Mietervertreter:
Weder wurden wir als Mieterbeirat vorab kontaktiert bzw. von der Maßnahme informiert. Noch aber war klar, ob für diese massive und natürlich auch
für weitere solche Anlässe präjudizielle Vorgehensweise eine entsprechende
Genehmigung des Bundesdenkmalamts vorliegt! Unsere Wohnhausanlage steht ja bekanntlich unter
Denkmalschutz, insbesondere wegen der
Gestaltung im Außenbereich - und Mieter wurden ja schon wegen weit geringeren Veränderungen im äußeren Erscheinungsbild der Wohnhausanlage mit Problemen konfrontiert (Stichwort: Außenjalousien, Klimaanlagen - nur als Beispiele). Auch auf diesem
Pressebild der Bezirkszeitung sieht man die
Dimensionen so einer Box, die gerade für Wohnhausanlagen wie uns
hinsichtlich Kubatur absolut unverträglich ist.
Natürlich sind uns als Mieterbeirat
gerade in ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkte Menschen ein besonderes Anliegen - siehe z.B.
unser Bemühen um die Erhaltung der für solche Bedürfnisse geradezu idealen Alte Leute-Siedlung!
Denn die im unmittelbaren Umfeld der geplanten Box-Aufstellung gelegenen
Wohnungen (Nikischgasse 6, Nikischgasse 8 und Lautensackgasse 45) sind ja
allesamt nicht barrierefrei erreichbar. Ja es wurde ein bereits auf anscheinend Mieterkosten errichteter
Treppenlift auf dieser Seite der Nikischgasse nach Ausscheiden des Mieters wieder abgebaut, statt diese Einrichtung für körperlich beeinträchtigte Nachmieter weiterhin zu nutzen!
Besonders merkwürdig erscheint die Vorgehensweise aber, wenn man sich die
Homepage von Wiener Wohnen dazu näher ansieht. Was finden wir hier? Zitat:
Sie dürfen einen Rollstuhl oder Rollator nur dann außerhalb Ihrer Wohnung abstellen, wenn Sie dafür eine Genehmigung von uns haben.
Ihr gewünschter Abstellplatz muss die feuerpolizeilichen Bestimmungen einhalten. Der Rollstuhl oder Rollator darf Fluchtwege nicht einschränken. Eine Überprüfung wird von Wiener Wohnen in Auftrag gegeben und ist für Sie kostenlos.
Mögliche Abstellorte sind zum Beispiel Nischen im Stiegenhaus oder unter den Postkästen.
Der Rollstuhl oder Rollator muss am genehmigten Abstellplatz durch Befestigungshaken fixiert werden.
...
Sollte der von Ihnen vorgeschlagene Abstellplatz nicht passen, zum Beispiel weil er Fluchtwege blockiert, wird Wiener Wohnen eventuell einen anderen vorschlagen.
Wenn es allgemein keinen möglichen Abstellplatz in Ihrer Wohnanlage gibt, überprüfen wir, ob wir Ihnen eine Rollstuhl- oder Rollatorbox anbieten können.
Sollte es möglich sein, bieten wir Ihnen eine kostenlose Box an.
...
Wichtig: Eine Rollstuhl- oder Rollatorbox wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Antrag “Rollstuhl oder Rollator abstellen” abgelehnt wurde!
Und dabei fällt auf, dass
ein geeigneter Abstellort in unmittelbarer Nähe der vorgesehenen Box innerhalb des Stiegenhauses von Nikischgasse 8 vorhanden ist!
Hier befindet sich zwar bereits ein
Abstellplatz für einen Rollator (Genehmigungsnummer 1730). Die
Befestigung ist aber so weit von der Außenmauer entfernt montiert, dass sich daneben noch der Abstellplatz für einen Rollstuhl zusätzlich ausgeht. Ich habe versucht, die
Verhältnisse mit einem Einkaufsrolli und einer Tasche zu zeigen. Eine
weitere Einschränkung des Fluchtwegs durch den Rollstuhl ergibt sich nicht.
Die Ablehnung des ja offenbar gestellten Antrags war daher ungerechtfertigt!
Außerdem ist aus einem
Medienbeitrag aus 2022 zu dem Thema zu zitieren, in welchem Wiener Wohnen argumentiert hat:
Eine zweite nähere Option kommt wegen einer Bordsteinkante, die „ein Hindernis für die Benutzung mit einem Rollator darstellt“, nicht in Frage: „Es besteht die Gefahr, dass die Mieterin ob dieses Hindernisses zu Sturz kommen könnte.“ Eine solche
Kante wäre auch bei der Aufstellung der Rollstuhlbox auf dem Wiesenstück gegeben, während der
Eingang zu Nikischgasse 8 barrierefrei ist.
Der Mieterbeirat ersucht Sie daher, von der Aufstellung dieser Rollstuhlbox Abstand zu nehmen, den Mieterbeirat in solche Vorhaben allein schon aufgrund der Ortskundigkeit rechtzeitig für eine taugliche Lösungsfindung einzubinden und auch in Zukunft die Aufstellung solcher Blechmonster wie oben ersichtlich hintan zu halten!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)