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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Freitag, 6. Juli 2018 07:32
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster
Betreff: Wasserzähler (Subzähler) für nicht eingeleitete Abwassermengen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

da der Wiener Landtag am 30.6.2016 das  Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz insoweit geändert hat, dass Abwassermengen, die nicht in den öffentlichen Kanal gelangen nach § 13, Abs. 1, Ziffer 1 - über einen nach wie vor zu stellenden Antrag - nur mehr dann als herabsetzbare Abwassergebühr anerkannt werden, wenn diese Mengen durch den Einbau geeichter Wasserzähler (Subzähler) gemessen werden, ersuche ich um umgehende Information an den Mieterbeirat, ob diese geeichten Wasserzähler (Subzähler) für unsere Wohnhausanlage eingebaut worden sind und wo sich diese befinden.

 

Aus dem Gesetzestext lässt sich durchaus eine Verpflichtung zu diesem Einbau ableiten: "Diese Subzähler sind vom Gebührenschuldner bzw. von der Gebührenschuldnerin auf seine bzw. ihre Kosten durch einen dazu befugten Gewerbetreibenden bzw. eine dazu befugte Gewerbetreibende einbauen zu lassen, zu warten und instand zu halten."

 Nach § 3, Abs. 2, Ziffer 4 Mietrechtsgesetz wäre das der Erhaltung zuzurechnen: Die Erhaltung im Sinn des Abs. 1 umfaßt ... die Neueinführungen oder Umgestaltungen, die kraft öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen vorzunehmen sind, wie etwa der Anschluß an eine Wasserleitung oder an eine Kanalisierung, die Installation von geeigneten Schutzvorrichtungen für die Energieversorgung oder von Geräten zur Feststellung des individuellen Energieverbrauchs ...


Außerdem ergibt sich eine Verpflichtung zu diesem Einbau zur Kostenschonung der Mieter auch sinngemäß aus den §§ 2 und 12 des für Wiener Wohnen vom Wiener Gemeinderat erlassenen Statuts.

 

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Freitag, 6. Juli 2018 08:11
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Wasserzähler (Subzähler) für nicht eingeleitete Abwassermengen

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 11. Juli 2018 11:48
An: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Wasserzähler (Subzähler) für nicht eingeleitete Abwassermengen

Sehr geehrter Herr Schreiber,

sehr geehrter Herr Kuchta,

das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz sieht die Möglichkeit vor, dass ein Subzähler eingerichtet wird. Die Einrichtung einer solchen Ausstattung muss der Eigentümer selber vornehmen und dann auch warten, eichen etc. Es gibt keine Verpflichtung, den Subzähler jedenfalls einzubauen.

Wiener Wohnen sieht derzeit von der Installierung dieser Subzähler ab. Das Zählen der abgeleiteten Menge bzw. des Verbrauchs ist nicht die einzige Bedingung, es gilt nach wie vor eine gewisse Menge an nicht in den Kanal eingeleitete Abwassermenge (5 vH der festgestellten Abwassermengen, mindestens jedoch 100 Kubikmeter) als Kriterium.

Für die Errichtung der Wasserzähler, die regelmäßige Wartung und Eichung und Ablesung fallen laufend Kosten an ohne zu wissen, ob der Nachweis der nicht in den Kanal eingeleiteten Abwassermenge erbracht und somit eine Herabsetzung überhaupt oder in einer wirtschaftlich wirksamen Menge erzielt werden kann.

Wir bedauern, Ihrem Wunsch aus wirtschaftlicher Sicht nicht nachkommen zu können und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Jilek-Melzer e.h.

Gebietsteilleiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen - Gebietsteil West

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Freitag, 13. Juli 2018 13:39
An: michael.ludwig@wien.gv.at; kathrin.gaal@gws.wien.gv.at; rathaus.klub@spw.at; dialogbuero.wien@gruene.at; info@wien.oevp.at; klubwien@fpoe.at; wien@neos.eu
Cc: Krone; Heute; Österreich; Die Presse; Der Standard; Radio Wien; Dossier; Wiener Zeitung.at; Puls 4; Profil; ATV; Bürgeranwalt (ORF); Konkret (ORF); Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster
Betreff: Mietkostenerhöhung statt –senkung durch die Stadt Wien (OFFENER BRIEF)

Sehr geehrte Damen und Herren,


anbei übermittle ich Ihnen einen offenen Brief zum o.a. Betreff.


Konkret: Wie die Stadt Wien vorgeht und politisch agiert, wenn es um Abwasserkosten in beträchtlichem Ausmaß geht, die das Magistrat einhebt.



Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: Wohnservice Wien Ges.m.b.H. Mieterhilfe
Gesendet: Montag, 13. August 2018 09:05
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: Ihr Schreiben vom 13.7.18 - ST 2018/179



Sehr geehrter Herr Kuchta,

in der Beilage übermitteln wir Ihnen ein Schreiben in Ihrer Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Mieterhilfe
Wohnservice Wien Ges.m.b.H.

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 13. August 2018 11:38
An: kathrin.gaal@gws.wien.gv.at; mieterhilfe@post.wien.gv.at
Cc: michael.ludwig@wien.gv.at; rathaus.klub@spw.at; dialogbuero.wien@gruene.at; info@wien.oevp.at; klubwien@fpoe.at; wien@neos.eu; Konkret (ORF); Bürgeranwalt (ORF); Radio Wien; ATV; Puls 4;  Dossier; Krone; Heute; Österreich; Die Presse; Der Standard; Wiener Zeitung; Profil; Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster 
Betreff: wg. Abwasserkosten-Erhöhung durch die Stadt Wien (Ihre Antwort auf unseren offenen Brief)
 

Sehr geehrte Frau Stadträtin,

sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr heute erhaltenes Mail  und Ihr hier auch beigefügtes Schreiben, zu dem wir uns folgendes anzumerken erlauben:

1) Unser Mail vom 13.7.2018 hat Frau Stadträtin Gaal als Mit-Zuständige auch direkt erhalten.

2) Die behauptete mit der Veränderung einhergehende Reduktion des Verwaltungsaufwands findet nur dadurch statt, dass die für eine Messung der nicht in den Kanal eingeleiteten Abwassermengen erforderlichen (Sub-)Wasserzähler eben so gut wie nirgendwo eingebaut sind bzw. wurden bzw. werden - wodurch die mögliche Befreiung dieser Wassermengen von der Kanalgebühr eben de facto abgeschafft wurde und die Betriebskosten für die Mieter weiter steigen. Andernfalls würde der mit der Befreiung verbundene Verwaltungsaufwand steigen und nicht sinken, da eben die nicht eingeleiteten Wassermengen auch noch von den Zählern abgelesen und nachfolgend administriert werden müssten. An den Anträgen selbst und deren Bearbeitung ändert sich ja so gut wie nichts (siehe unseren "offenen Brief").

 

3) Natürlich bedeutet der nun erforderliche Einbau von Abwasserzählern eine wirtschaftliche Belastung für das jeweilige Abrechnungsobjekt. Und natürlich werden die Eigentümer von Miethäusern diesen Aufwand nach Tunlichkeit nicht in Kauf nehmen, wenn lediglich die Mieter durch verringerte Betriebskosten daraus einen Nutzen haben. Siehe Ihre Argumentation für Wiener Wohnen! Fazit: Die Betriebskosten für die Mieter steigen ebenso wie die Einnahmen der Wien Kanal daraus. Na so ein Unglück für die Stadt Wien aber auch!

 

4) Den Vermieter zu einem Einbau der Zähler per Gerichtsbeschluss zu verhalten setzt ein aufwendiges, langwieriges und auch punkto Kosten risikoreiches Verfahren voraus - denn es ist fraglich, ob hier der Auftrag zur Durchführung von Verbesserungsarbeiten nach dem Mietrechtsgesetz (§ 6) tatsächlich gerichtlich erwirkt werden kann. Und Wiener Wohnen zieht Verfahren auch oft von der gratis arbeitenden Schlichtungsstelle ab, um für die Mieter das Kosten- und Verfahrensrisiko zu erhöhen und daher vor unliebsamen Einsprüchen abzuschrecken.

 

5) Natürlich handelt es sich bei dem Einbau der Wasserzähler um eine Verbesserung im Sinn des Mietrechtsgesetzes (§ 4, Abs. 2). Doch Ihre Ausführung, dass dieser Einbau nur dann verwirklicht werden kann, wenn es der Stand der Hauptmietzinsabrechnung erlaubt (und daher von Wiener Wohnen wegen zumeist bestehender Hauptmietzins-Passiva nicht durchgeführt wird) trifft bei Wiener Wohnen auf zwei diesbezüglich ganz wesentliche Probleme:

 

a) Die Hauptmietzinsabrechnungen von Wiener Wohnen sind nicht nachvollziehbar und teilweise nachweislich unrichtig. Sie wären (ebenso wie dieBetriebskostenabrechnungen, gegen die wir laufend erfolgreich prozessieren) in zahlreichen Punkten zu beeinspruchen (auch das § 18-Verfahren für die Generalsanierung wurde nach vorheriger Nachforderung aus der Endabrechnung schließlich komplett zurückgezahlt) - würde das Mietrechtsgesetz eine solche Beeinspruchung außerhalb von Verfahren nach §§ 18 ff MRG zulassen. Tut es aber nicht! Aber bei diesen Verfahren vor der Wiener Schlichtungsstelle und Gericht werden diese Hauptmietzinsabrechnungen oft maßgeblich zu Gunsten der Mieter korrigiert. Zahlreiche solche Beispiele liegen uns inzwischen aus diversen Gemeindebauten und Verfahren vor. Sie sind bei der Schlichtungsstelle und den Gerichten aktenkundig. Wiener Wohnen führt also solche Maßnahmen auf der Basis von FALSCHEN Hauptmietzinsabrechnungen nicht durch. Allein schon das Argument "Hauptmietzinsabrechnung" in Angelegenheiten von Wiener Wohnen als Ausflucht in den Mund zu nehmen, erscheint angesichts der - belegbaren und beweisbaren - Gegebenheiten schlicht und einfach kühn! 

 

b) Der § 4, Abs. 1 MRG besagt: "Der Vermieter hat nützliche Verbesserungen des Hauses oder einzelner Mietgegenstände nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten durchzuführen, soweit dies im Hinblick auf den allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses zweckmäßig ist; hiebei ist nützlichen Verbesserungen des Hauses gegenüber nützlichen Verbesserungen einzelner Mietgegenstände der Vorrang einzuräumen.Daran hält sich aber Wiener Wohnen in keiner Weise! Sowohl unsere laufenden Beobachtungen als auch die bisher erhaltenen Hauptmietzinsabrechnungen belegen, dass in den Mietgegenständen sehr wohl laufend Maßnahmen durchgeführt werden, die über die reine Erhaltung und Brauchbarmachung hinausgehen (Aufkategorisierungen, Zusammenlegungen, räumliche Veränderungen etc.), um daraus die erzielbaren Mietzinseinnahmen zu erhöhen - aber Erhaltungsmaßnahmen, insbesondere aber auch Verbesserungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen des Hauses - wie es z.B. der Einbau dieser Wasserzähler wäre - unterlassen werden.

 

6) Wenn Wiener Wohnen oder das übergeordnete Ressort Vorschläge möchte, wo man die Kosten für den Einbau dieser Wasserzähler locker einsparen könnte: Diese Vorschläge wären zahlreich und umfassend. Schon einmal angefangen bei den Werbungs- und Rechtsanwaltskosten ...

 

7) Es ist bezeichnend, dass man sich zwar zu der hier gegenständlichen  "Verwaltungsvereinfachung" (in Wahrheit Kostenerhöhung) aufgeschwungen hat, aber z.B. der eingebrachte und diskutierte Mietrechts-Änderungsvorschlag maßgebliche Verbesserungen in den hier angesprochenen Punkten vermissen lässt. Will man tatsächlich die Mietkosten für die Betroffenen senken? Oder nur dort etwas (dann eh nicht Angenommenes) vorschlagen, damit es gut ausschaut und einem selber für den eigenen Bereich nicht weh tut? 

 

8) Und übrigens bräuchte man für die schlichte Einhaltung der bestehenden mietrechtlichen Bestimmungen und der oberstgerichtlichen Rechtsprechung in Interessenswahrung für die anbefohlenen Mieter nicht einmal eine Mietrechtsänderung. Das wäre eigentlich auch so schon eine Selbstverständlichkeit - gerade im sozialen Wohnbau der Stadt Wien! 

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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