Sanierungskosten für den Hugo Breitner Hof
Von: Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)
Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2009 20:38:46
An: 'WrW 14/15/16 Kanzlei' (kanzlei-16@wrw.wien.gv.at)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz zur Entstehungsgeschichte dieses Mails:
Wie Sie wissen, bemühen wir uns einerseits seit längerem,
Details bzw. Unterlagen zur Sanierung und Endabrechnung für den Hugo Breitner Hof zu erhalten. Bisher vergeblich - siehe z.B. die erteilten Auskünfte im
Mieterinformationsabend von Wiener Wohnen am 26.3.2009 (Seite 10):
Herr Ing. Weber:
"Die Baupolizei macht keine Schlussfeststellungen mehr, sondern ein Ziviltechniker stattdessen Fertigstellungsmeldungen. In der Meldung war zuletzt enthalten, dass die Balkone nicht der geltenden Bauordnung entsprechen und die Lichte zwischen den Gittersprossen zu groß ist. Aus dem Grund hat Wiener Wohnen geplant, generell innenliegende Verkleidungsplatten anzubringen. Diesbezüglich hat Wiener Wohnen noch einmal beim Mieterbeirat angefragt. Aber der hat dann in einer Entscheidungssitzung festgestellt, dass die Arbeiten nicht notwendig sind. Das ist aber falsch. Laut einer OGH-Entscheidung müssen diese Arbeiten durchgeführt werden. Dafür gibt es auch eine Förderung. Bei der Innenverkleidung geht es nun in Diskussionen mit dem Bundesdenkmalamt um die Farbe der Platten. Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Endabrechnung durchgeführt werden."
Andererseits frequentieren wir regelmäßig die Homepage
http://www.mieterbeirat.at/ von Wiener Wohnen - auch wenn unsere geäußerte
Kritik daran nach wie vor aufrecht ist, die Verbesserungsvorschläge weitestgehend ungehört verhallten und die Wartung mangelhaft ist. Doch staunten wir nicht schlecht, als wir dort gestern im "persönlichen Bereich - Ihre Wohnhausanlage - Beschreibung Ihrer Wohnhausanlage" ein
Informationblatt von Wiener Wohnen über den Hugo Breitner Hof vorfanden, in dem es auf Seite 2 heißt:
Sanierung
von 2000 bis 2006
Im Hugo-Breitner-Hof wurde in den Jahren 2000 bis 2006 eine Sockelsanierung durchgeführt. Neben der Neudeckung des Daches umfassten die Arbeiten auch die Erneuerung der Fenster und Türen, und die Fassade erhielt eine Vollschutzwärmedämmung. Dadurch konnten die Heizkosten für die Mieterinnen und Mieter, aber auch die Kohlendioxid-Belastung für die Umwelt gesenkt werden. Außerdem wurde eine Gas-Kombi-Therme eingebaut, ein neuer Spielplatz sowie eine Tiefgarage errichtet, und die Wohnhausanlage wurde mit 41 neuen Aufzügen ausgestattet. Auf den Dächern installierte man eine Solar-Anlage zur Warmwasseraufbereitung, und im Dachgeschoß entstanden 199 neue Wohnungen. Die Kosten beliefen sich auf 61.710.000 Euro, davon konnten 15.186.000 Euro durch Förderungen gedeckt werden.
Nun kann man davon ausgehen, dass die Genauigkeit des dort angegebenen Wertes auf das Vorliegen ebenso genauer Zahlen beruht - und nicht nur so ein ungefähr angeschätzter Wert genannt wurde.
Wieso erfahren wir auf diesem eigenartigen Weg von der Größenordnung und Problematik, die unsere Anlage trifft??
Problematik deshalb, da die angenommenen Sanierungskosten laut den uns vorliegenden Unterlagen wie folgt lauten:
Gesamtkosten Stammhaus (§18): 446,471.434,73 ATS (Bescheid Schlichtungsstelle 27.10.1999,
Seite 103)
Gesamtkosten Dachgeschoß: 226,748.000,00 ATS (Vorprüfbericht WBSF 25.11.1998,
Seite 2)
Gesamt: 673,219.434,73 ATS
In der Euro-Umrechnung (Divisor: 13,7603) ergibt dies:
Gesamtkosten Stammhaus (§18): 32,446.344,54 EUR
Gesamtkosten Dachgeschoß: 16,478.419,80 EUR
Gesamt: 48,924.764,34 EUR
In diesem Gesamtbetrag sind
alle Nebenkosten laut unserem Wissensstand berücksichtigt (Finanzierungskosten, Planung, Baubetreuung etc.).
Förderungen und Zuschüsse sind nach unserer Auffassung / dem Studium der Unterlagen
von diesen genannten Beträgen in Abzug zu bringen!
Schon dieses Zahlenmaterial deutet auf eine
Baukostenüberschreitung um EUR 12,785.235,66 (in Schilling: 175,928.678,25), also von über 26 Prozent bei der Sanierung des Hugo Breither Hofes hin!
Nimmt man die eigentlichen erforderlichen und bewilligten Baukosten als Basis her, so müsste dieser Prozentsatz der Überschreitung noch weit höher liegen:
Eigentliche Baukosten:
Stammhaus (§18): 375,560.379,65 ATS - 27,293.037,19 EUR (Bescheid Schlichtungsstelle 27.10.1999,
Seite 100)
Dachgeschoß: 203,650.000,00 ATS - 14,799.822,68 EUR (Vorprüfbericht WBSF 25.11.1998, Berechnung der Förderungsdaten -
Seite1)
Gesamt: 579,210.379,65 ATS - 42,092.859,87 EUR
Es ist schließlich nicht davon auszugehen, dass sich durch eine Erhöhung der Baukosten (aufgrund offensichtlich mangelhafter Bauaufsicht bzw. Planung) auch die Kosten für die mangelhafte Bauaufsicht bzw. Planung automatisch mit-erhöhen. Oder doch??
Auch die im Gesamtbetrag enthaltenen Finanzierungskosten sollten nicht im selben Prozentsatz zu einer derartigen Überschreitung beitragen.
Erschwerend kommt hinzu, dass ja
bestimmte (und hinsichtlich Aufwand wohl gar nicht geringe) Sanierungsarbeiten gar nicht durchgeführt wurden, obwohl sie im bei der Schlichtungsstelle beantragten Umfang sehr wohl enthalten waren (Stichwort:
Hanakgasse 1A) und dass sich aufgrund der angeblich ja
noch gar nicht abgeschlossenen Arbeiten dieser genannte Betrag sogar noch erhöhen könnte.
Der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof fordert rasch und umfassend Aufklärung über diese hier genannten "Auffälligkeiten".
Hochachtungsvoll
Ernst Schreiber