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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Donnerstag, 5. September 2024 11:44
An: Wiener Wohnen; Stadträtin Kathrin Gaal
Cc: Radio Wien; Puls 4; Servus TV; Bezirkszeitung; APA; KRONE (Chefredaktion); Der Standard (Chefredaktion); Grüne (Dialogbüro Wien); Global 2000; Andreas Babler (SPÖ); Wiener Bürgermeister; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Sinnbefreite Grünflächenpflege
 
Sehr geehrte Frau Stadträtin Gaal,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
viele Mieter im Hugo Breitner Hof sind - wieder einmal - fassungslos! Und Ursache dafür ist - wieder einmal - die Grünflächen"pflege", die in unserer Wohnhausanlage gerade stattfindet. In Wahrheit: Eine sündteure Grünflächenzerstörung, die hier - und wohl auch in den meisten anderen Wiener Gemeindebauten - systematisch und mutwillig erfolgt!
 
Zur Erinnerung: Bereits 2018 haben wir (nachweislich, weil schriftlich - mündlich in den Gesprächen schon weit früher) als Mieterbeirat die dringend erforderliche Veränderung bei den Mähgängen aufgrund der stattfindenden Klimaveränderung thematisiert. Reaktion damals von Wiener Wohnen - wie so oft: "... danke für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten."
 
Die wenig überraschende Lage: Durch die Klimaveränderung setzt die Vegetation im Frühjahr viel rascher ein und sprießt wesentlich schneller - siehe die Fotos aus dem heurigen April. Im Sommer hingegen dörren die Grünflächen durch die große Hitze und wenig Niederschlag viel stärker aus und es gibt sehr wenig Wachstum. Siehe die Bilder aus 2018, 2021 und 2024. Daher besteht bei den Mietern völliges Unverständnis dafür, dass Wiener Wohnen offenbar so gut wie gar nicht auf diese Veränderungen reagiert und die Grünflächenpflege dementsprechend anpasst. 
 
So auch zum Beispiel zum Mähgang am 1.8.2024, wo ich einen Rückruf des Grünflächenwerkmeisters erbeten und erhalten habe. In einem über 20 Minuten dauernden Gespräch erklärte er mir, Wiener Wohnen wäre ohnehin dabei, den Mähplan zu überdenken und hätte auf nur mehr 7 Mähgänge reduziert. Außerdem könne man dem Hugo Breitner Hof keine Extrawurst braten – jenseits der Donau sei die Klimaveränderung nicht so spürbar wie bei uns im Westen Wiens. Und wir könnten als Gemeindebaumieter ohnehin froh sein, so günstige Preise für die Grünflächenpflege zu haben – in Genossenschaftsbauten zahle man etwa weit höhere Preise, bei der Gesiba z.B. 8 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Aber man würde die bei uns tätige Firma auffordern, die Schnitthöhe zu überprüfen.
 
Die im Vorjahr behauptete angehobene Rasenschnitthöhe in allen Wiener Gemeindebauten auf sieben bis zehn Zentimeter ist ein schlechter Witz (dieses Foto wurde unmittelbar VOR dem Mähen dieser Fläche aufgenommen). Außerdem hatten wir die 7 Zentimeter schon als Vorgabe für 5 Mähgänge im Leistungsverzeichnis der Stadt Wien für die Vergabe 2005. Ebenso wie die 7 Mähgänge! Nach der übrigens auch das Mähen stark angetrockneter Rasenflächen zu unterlassen wäre (Seite 7, letzter Absatz).
 
Aber da müssten ausreichende Kontrollen und auch Sanktionen durch Wiener Wohnen vorhanden sein!
 
Zur nicht gleichermaßen stattfindenden Klimaveränderung jenseits der Donau ersparen wir uns ebenso jeden Kommentar, wie zu den ach so günstigen Grünflächenpflegekosten im Gemeindebau. Zu der wir uns übrigens jede Rückzahlung überhöhter Preise bzw. ungerechtfertigt als Betriebskosten verrechneter Beträge gerichtlich erstreiten müssen. Für jedes Jahr extra, immer und immer wieder!
 
Nur falls sich jemand wundert, wieso viele Mieter im Hugo Breitner Hof - wieder einmal - fassungslos sind! 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW Zentrale Post 
Gesendet: Donnerstag, 5. September 2024 12:16
An: '*EXTERN* Gerhard Kuchta' 
Betreff: AW: Sinnbefreite Grünflächenpflege

Sehr geehrte Absenderin,

sehr geehrter Absender,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement 
Gesendet: Donnerstag, 12. September 2024 11:20
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: Sinnbefreite Grünflächenpflege - 14.,Linzer Straße 299-325 -MBR Kuchta
 

Sehr geehrter Herr Kuchta,

 

die letzte stichprobenartige Kontrolle des Grünanlagenzustandes in 1140 Wien, Hugo-Breitner-Hof wurde durch die Leitung der technischen Fachabteilung für Außenanlagen in der Kalenderwoche 36 / 2024 durchgeführt. Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass sich die Grünfläche dieser Wohnhausanlage in einem guten Zustand befindet.

Anbei ein Auszug aus dem Terminplan im Jahr 2024 zu den bisher durchgeführten Mäharbeiten in der Wohnhausanlage 1140 Wien Linzer Straße 299-325:

Der erste Rasenschnitt erfolgte am 15.April 2024 , der zweite Rasenschnitt am 10.Mai 2024, der dritte Rasenschnitt am 7.Juni 2024, der vierte  Rasenschnitt am 3.Juli 2024 und der fünfte Rasenschnitt am 2.August 2024.

Der sechste Rasenschnitt ist terminlich bereits vorgesehen.

 

Auf Ihrem übermittelten Foto ist gut ersichtlich, dass der Rasen schon höher ist und bereits „umgefallen“ ist und daher einfach gemessen keine 5 cm Rasenhöhe hat.  Die gärtnerische Pflege der STADT WIEN - WIENER WOHNEN erfolgt in ganz Wien einheitlich gemäß den Regeln der Technik und einem Terminplan, für eine technisch-wirtschaftlich optimierte Pflege von 6 Millionen Quadratmetern Grünfläche in ca. 1.700 Wohnhausanlagen. In den städtischen Wohnhausanlagen erfolgt eine extensive Gebrauchsrasenpflege. Dies bedeutet, dass der Gebrauchsrasen aktuell 7x/Jahr gemäht wird. 

 

1972 bis 1977 erfolgten Studien, aus der zwei grundlegende Punkte hervorgehen:

- 1. Grünpflegearbeiten sind durch Kolonnen (Arbeitspartien) auszuführen, welche während der Vegetationsperiode kontinuierlich einzusetzen sind.

- 2. Die Kalkulation von Grünpflegearbeiten muss ein naturgegebenes witterungsbedingtes Risiko einbeziehen. Ein wirtschaftliches Angebot kann daher vom Unternehmen nur abgegeben werden, wenn es aufgrund eines langfristigen Vertrages mit einem Risikoausgleich über mehrere Jahre rechnen kann. Als Mindestvertragsdauer, die es gestattet das unternehmerische Wagnis zu minimieren, sind drei Jahre anzusetzen. Es gab bereits in den 1970er Jahren Versuche mit der Rasenpflege in den städtischen Wohnhausanlagen, mit dem Ziel einen verstärkten Blütenflor zu erhalten. Es erfolgten 10 Rasenschnitte im Jahr als Standard und die Mähwerkseinstellung war bei 3 cm. Im 23. Bezirk erfolgte eine Mähwerkseinstellung auf 8 cm ganzjährig.

In einigen Losen im 12. und 23. Bezirk erfolgte eine Mähwerkseinstellung auf 8 cm ganzjährig. In den 1990er Jahren erfolgte, von den damals üblichen 10 Rasenschnitten in den städtischen Wohnhausanlagen, eine Reduktion auf Grund der Versuche in den vergangenen Jahren mit zwei Zielen. Erstes und wichtigstes Ziel war die Kostenoptimierung und das zweite Ziel war die Steigerung der Biodiversität. Es gab weitere Versuche Anfang der 2000er Jahre mit der Rasenpflege, mit dem Ziel Kosten zu

sparen und die Biodiversität zu verbessern. Es erfolgten damals überwiegend 8 Rasenschnitte im Jahr als Standard und die Mähwerkseinstellung war bei 5 cm. In einigen Losen im 12. und 13. Bezirk erfolgte eine Mähwerkseinstellung auf 8 cm ganzjährig.

2008 gab es einen „Zufallsversuch“ mit der Rasenpflege da der Kontrahent der für rund 50 % der Fläche zuständig war die Leistung zu Jahresbeginn nicht erbrachte. Es erfolgten 2008 nur mehr 7 Rasenschnitte im Jahr als Standard und die Mähwerkseinstellung war bei 5 cm und im Sommer bei 8 cm. Unter Berücksichtigung der Stellung der STADT WIEN - WIENER WOHNEN als Hauseigentümervertreter und -verwalter ist diese an die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes gebunden, zumal die Ausgaben für die Erhaltung der Grünflächen, deren Bewuchs und die gärtnerischen Pflegearbeiten von den betroffenen Mieterinnen und Mietern im Wege der Miete aufzubringen sind.  Daher ist Austerität ein wesentlicher Betrachtungspunkt. Das Mietrechtsgesetz verpflichtet den Vermieter die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard zu erhalten. Ortsüblich in Wien ist ein Gebrauchsrasen in Mehrparteienhäusern. Zusätzlich ist der Eigentümer verpflichtet zu sorgen, dass u.a. auch die Gärten in einem gutem Zustand erhalten werden. Diese wirtschaftlichen Gründe zwingend berücksichtigen zu müssen führen dazu, dass keine Pflanzungen von Blumenbeeten durch die STADT WIEN - WIENER WOHNEN beauftragt werden, die es bis Mitte der 1980er Jahre noch gab. Die Pflanzenauswahl orientiert sich an den gegebenen Standortbedingungen, um eine möglichst kostengünstige Grünanlagenerhaltung zu gewährleisten. Erst in zweiter Linie kommt die ästhetische Leistungsfähigkeit, zu der Blüten gehören, an denen Bestäuber „mitpartizipieren“. Ebenso stellt der im Sommer kurz gehaltene Rasen (sieben Mähvorgänge pro Jahr) ein Insektenhabitat dar (Wildbienen, Milben, Spinnen etc. bevorzugen warmen offenen Boden - "verbrannten" Rasen im Sommer). Der derzeit gewählte gärtnerische Pflegemodus ist jedenfalls die für die Mieterinnen und Mieter kostengünstigste Variante. Laufende gärtnerische Pflegearbeiten sind im Wege der Betriebskosten unmittelbar über die monatliche Miete zu refinanzieren, jegliche Art von Erhöhungen der Miete findet generell keine Akzeptanz bei unseren Bewohnern. Als Beispiel darf auf die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion über kaum noch zu finanzierende Mieten, in Anbetracht der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage am Arbeitsmarkt, hingewiesen werden. Bei der laufenden gärtnerischen Pflege ist der Lohnkostenanteil (d. h. Zeitaufwand) der absolut größte Preisanteil. Die laufende gärtnerische Pflege in den städtischen Wohnhausanlagen muss sich daher primär an einer Zeitaufwandsminimierung richten. Das bei Bienen- oder Schmetterlingswiesen keine oder nur eine geringe Rasenpflege erforderlich ist, ist nicht korrekt. Es sind zwar weniger Mähvorgänge nötig die jedoch erheblich mehr Zeit benötigen als bei einem extensiv betreuten Gebrauchsrasen, wie er derzeit Standard ist. Hinzu kommt das für die Reinigungsarbeiten und das Entfernen unerwünschten Aufwuchses der Aufwand steigt und auch die Aufwände bei Maßnahmen gem. der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Bekämpfung der Ratten. Dazu kommen die Kosten für das Herstellen einer Bienen- oder Schmetterlingswiese, wobei man bei den Schmetterlingswiesen auch die Raupen-Habitate nicht vergessen darf.  Aber auch einfach weniger mähen oder 7x/Jahr mähen jedoch mit einer höheren

Mähwerkseinstellung stellt wie Versuche zeigten keine Lösung dar. In der Literatur findet sich folgendes: „Die Entwicklung eines Gebrauchsrasens ergibt bei Pflegeextensivierung (ein- bis dreimalige Mahd) beim Durchwachsen in den ersten Jahren

floristisch artenarme Bestände, in denen kaum Wiesenarten vertreten sind (hoher Grasanteil und geringer Prozentsatz von Wiesenarten im Ausgangsbestand). In Parkrasen, die auf humosen Deckschichten wachsen, kann der „Aushagerungsprozess“ (z.B. durch dreimaligen jährlichen Schnitt) Jahrzehnte dauern (N. Müller 1989). Die Aushagerung oder Ausmagerung von Rasenflächen um Wiesen zu erhalten ist also oft sehr schwierig oder nahezu unmöglich. (Höttinger 2000) Falls geeignete Pflegemaschinen für Extensivrasenflächen zur Verfügung stehen, können die Kosten (auf Grund von viel Handarbeit) über das Doppelte teurer werden, als die Intensivrasenpflege (Albertshauser 1985) – sonst wird es noch teurer. Generell kann man sagen, dass extensive Grünflächenpflege (Langschnitt) dann und nur dann billiger – oder zumindest nicht teurer - als die herkömmlichen Schnittmethoden sind, wenn entweder das Schnittgut auf der Fläche verbleiben kann, oder wenn große, geeignete Flächen mit landwirtschaftlichen Maschinen in landwirtschaftlichen Verfahren bearbeitet werden können. Wenn man eine „Blumenwiese“ will muss man auf nährstoffarme Standorte, kräuterreichen Ausgangsbestand und auf die Entfernung von Mähgut achten.“ (Höttinger 2000) Weder kann das Schnittgut auf den freien Flächen verbleiben und in den Wohnhausanlagen können in der Regel auch keine landwirtschaftlichen Maschinen verwendet werden.  Bei der laufenden gärtnerischen Pflege ist der Lohnkostenanteil (d. h. Zeitaufwand) der absolut größte Preisanteil. Die laufende gärtnerische Pflege in den städtischen Wohnhausanlagen muss sich daher aus oberhalb angeführtem Grund primär eine Zeitaufwandsminimierung anstreben.  

Mit zunehmender sommerlicher Hitze und Dürre durch den Klimawandel müssen die Rasenflächen vermehrt bewässert werden, um denselben Kühleffekt zu erzielen – oder: Es müssen weniger durstige Baumarten gepflanzt werden. Auf gepflasterten Flächen kühlen andererseits Baumarten mit dichtem Schatten besser – auch sie benötigen künftig zusätzliches Wasser zum Wachsen, wie Wissenschaftler betonen. Ein Baumartenwechsel ist zwar im Gange, dauert jedoch Jahrzehnte. Die

Bewässerung von Vegetationsflächen wird immer aufwändiger und es ist zu bedenken, dass Wasser eine knapper werdende Ressource darstellt. Die letzten Versuche (von 2019 – 2022) führten zu 7 Rasenschnitten im Jahr + einer Mähwerkseinstellung auf 10 cm (genaugenommen 9,5 cm) im Jahr 2023 in ganz Wien. Die STADT WIEN - WIENER WOHNEN hat als Anpassung an die klimatischen Gegebenheiten in der warmen Jahreszeit die Rasenschnitthöhe auf Grund der Erfahrungen aus 2023 auf 7,5-9,5 cm angepasst (maximale Schnitthöhe bei Aufsitz-Rasenmähern und Handrasenmähern) um das Austrocknen der Gebrauchsrasenflächen zu minimieren.  Bei den ersten 2 Rasenschnitten und beim letzten) ist ein Rasenschnitt auf ca. 5 cm erforderlich um etwaige Schäden durch "Rasenschimmel" zu vermeiden und das stärkere Wachstum im Frühjahr zu berücksichtigen. Entsprechende Versuche in der Vergangenheit zeigten bereits, dass eine weitere Reduktion der Rasenschnitte mehr Beschwerden und höhere Kosten verursacht, bzw. hierfür eigene Großgeräte notwendig sind die in der branchenüblichen Gartenpflege nicht eingesetzt werden.  Angemerkt wird, dass die technisch-wirtschaftlich optimierte Pflege von ≈ 6 Millionen Quadratmetern Grünfläche im Stadtgebiet nur mit einem festgelegten Plan, der auch die eingesetzten und die personellen Ressourcen berücksichtigt, erfolgen kann. Eine Verschiebung des Terminplans ist nicht sinnvoll, denn gibt es im Sommer auch nur 1 regnerische Woche würde das wiederum zu Beschwerden bezüglich zu hohen Rasen führen. Außerdem ist der regelmäßige Rasenschnitt auch notwendig um etwaige unerwünschte Beikräuter in der Gebrauchsrasenfläche einzudämmen, zu welchen es auch immer wieder Beschwerden gibt TAGFALTER IN WIENER PARKANLAGEN - Förderungsmöglichkeiten durch naturnahe Anlage, Gestaltung und Pflege – Studie im Auftrag der Stadt Wien - MA 22  Der Kühleffekt ist vom Grad der Bewässerung bzw. genauer von der kontinuierlichen Wasserverfügbarkeit abhängig. Höherer Rasen kühlt nicht besser als ein niedriger gehaltener Rasen. Den besten Effekt haben Naturrasen bzw. Zierrasen. Es würde eine Reduzierung der Mähdurchgänge auch das Auftreten von z.B.: Schliafhansel, Ragweed stärken und somit andere Beschwerden (z.B. Allergien) verursachen. 

 

 

Wir hoffen ausreichend informiert zu haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Dezernat Beschwerdemanagement

Stadt Wien – Wiener Wohnen

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