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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Dienstag, 28. April 2026 14:30
An: WRW Fachbereich HV & KB 
Cc: MA 50 Wohnungskommission; Stadt Wien - Geschäftsgruppe Wohnen; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Zur von Ihnen geplanten Einstellung der Übermittlung von Übernahmeprotokollen bei Wohnungsrückstellungen
 
Sehr geehrter Herr XXX,
 
der Mieterbeirat bedank sich für Ihr (gestern bei mir eingetroffenes) ​Schreiben vom 21.4.2026 zum obigen Betreff.
 
Allerdings gibt es dazu einiges zu bemerken und auch einzuwenden!
 
So hieß es in der ​Stellungnahme von Wiener Wohnen an die Wohnungskommission vor nicht einmal einem Monat noch - Zitat:
 
Die seit Anfang März 2025 ausständigen Rückgabeprotokolle wurden – nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung – mit 06.03.2026 und 30.03.2026 vollständig übermittelt. Es werden zukünftig laufend die entsprechenden Protokolle umgehend übermittelt werden. Diesbezüglich sei jedoch festzuhalten, dass nach Ansicht von Wiener Wohnen kein Rechtsanspruch besteht und dies gegen jederzeitigen Widerruf erfolgt. (Zitat Ende)
 
Na, wie schnell sich die Dinge doch ändern können, wenn Wiener Wohnen offenbar bestimmte Gegebenheiten unangenehm sind, die einem Mieterbeirat bekannt sind!
 
Auffällig ist in dem Zusammenhang jedoch der Umstand, dass die Mieter gemäß Ihrem Schreiben offenbar erst ZUKÜNFTIG im Kündigungsschreiben bzw. einem Beiblatt von Wiener Wohnen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie die Möglichkeit der Beiziehung eines Mietervertreters zur Unterstützung bei der Wohnungsrückstellung haben! Und tatsächlich findet sich ein Hinweis darauf NICHT in den bisherigen Schreiben bzw. Beiblättern! Es findet sich auch keine diesbezügliche Angabe auf den Übernahmeprotokollen bzw. den Rückgabeprotokollen. Wie also sollte Wiener Wohnen die Zusendung der Protokolle gesteuert haben, wenn der entscheidende Parameter diesbezüglich gar nicht in den Unterlagen vorhanden war? Und auch weitere Mieter haben inzwischen bestätigt, dass Sie von Wiener Wohnen KEINE Kenntnis über diese Möglichkeit erlangt haben.
 
 
Bereits in der gültigen Fassung des Mitbestimmungsstatuts per Jänner 2015 (!!) hieß es - unverändert wie heute in § 14 (6), Zitat: Bei der Rückgabe von Wohnungen informiert Wiener Wohnen die rückstellende Mietpartei verpflichtend über die Möglichkeit, eine/n MietervertreterIn als Unterstützung zur Begehung der Wohnung einzuladen. Auf Wunsch wird dieser/diesem MietervertreterIn dann eine Kopie des Übernahmeprotokolls übermittelt. Wiener Wohnen kann selbst aus rechtlichen Gründen keine Einladung an den Mieterbeirat zur Begehung der Wohnung aussprechen.
 
Wiener Wohnen meint also, dass die Mietervertreter nur dann  eine Kopie des Übernahmeprotokolls für die Wohnung erhalten, wenn der Mieter eine Beiziehung des Mieterbeirats als Unterstützung zur Begehung der Wohnung wünscht und ein Mietervertreter anwesend war - wovon der Mieter aber aufgrund der seit über 11 Jahren von Wiener Wohnen geübten Nichteinhaltung dieser ausdrücklichen Verpflichtung im Statut als Möglichkeit gar nichts weiß ???
 
 
Außerdem übersieht Wiener Wohnen hier die übrigen Bestimmung des Mitbestimmungsstatuts - konkret:
 
§ 5 (1) Der Mieterbeirat nimmt die Interessen aller BewohnerInnen (bzw. auch BewohnerInnengruppen) wahr ...
 
§ 6 (1) Der Mieterbeirat vertritt die Anliegen der BewohnerInnen gegenüber dem Eigentümer (Stadt Wien) und der Hausverwaltung.
 
§ 13 (1) Unbeschadet der gesetzlich zustehenden Einsichtsrechte jeder einzelnen Mieterin/jedes einzelnen Mieters ist der Mieterbeirat berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über die Berechnung und Verwendung der Mietzinse und sonstigen Einnahmen der Wohnhausanlage zu überprüfen. 
 
§ 13 (2) Wiener Wohnen gibt dem Mieterbeirat bzw. den BewohnerInnen in Angelegenheiten der Verwaltung der Wohnhausanlage zeitgerecht Auskunft, sofern nicht ein gesetzliches Hindernis besteht.
 
Insbesondere unter dem zur Kenntnis erhaltenen Umstand, dass Wiener Wohnen neuerdings vorher vermietete Objekte unter dem Argument der Unvermietbarkeit aus dem Nutzflächenbestand entfernt (Verfahren 49 MSch 7/24s, gerichtlich aktenkundiger Schriftsatz von Wiener Wohnen vom 10.10.2024) ist die Beurteilung des Mietobjektszustandes bei Rücknahme unabdingbar - wozu die bisher übermittelten Protokolle einen nicht ersetzbaren Aufschluss geben. Ein gesetzliches Hindernis gegen die Übermittlung besteht nicht, andernfalls hätte diese auch bisher nicht durchgeführt werden dürfen.
 
Daher ist diese von Ihnen thematisierte Übermittlung durch Wiener Wohnen weiterhin fortzusetzen!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Dienstag, 5. Mai 2026 12:33
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: 18290531 Übernahmeprotokollen bei Wohnungsrückstellungen

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Wir nehmen Ihre Ausführungen und Bedenken zur Kenntnis, verweisen jedoch darauf, dass dieses Vorgehen intern rechtlich abgestimmt wurde.

Freundliche Grüße

XXX

Hausverwaltung und Kundenbetreuung

Gebietsteil West

Stadt Wien – Wiener Wohnen

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