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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Dienstag, 11. November 2025 11:12
An: GR Mag. Thomas Reindl
Cc: Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Anfrage wegen der Wohnungskommission für Anliegen der Mieter*innenbeiräte und Agenden des Mitbestimmungsstatuts
 
Sehr geehrter Herr Magister Reindl,
  
ich wende mich mit einer Frage an Sie als Vorsitzenden des Wiener Gemeinderats, die sich auf das von diesem beschlossene "Mitbestimmungsstatut für Mieter*innen" bezieht (Aktenzahl 03648-2014/0001-GWS, 61. Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2014). 
  
In diesem heißt es zur Streitschlichtung (§ 20) in Absatz 1, Zitat: Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen einem Mieter*innenbeirat und Wiener Wohnen sowie zwischen einzelnen Mieter*innen und einem Mieter*innenbeirat kann jede Seite folgende unabhängige Stelle um Vermittlung anrufen: Eine speziell für Anliegen der Mieter*innenbeiräte und Agenden des Mitbestimmungsstatuts eingerichtete Wohnungskommission soll gewährleisten, dass die Anliegen ehestmöglich bearbeitet und einer Lösung zugeführt werden.
  
Da der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof leider durch Untätigkeit von Wiener Wohnen bzw. durch diese Unternehmung der Stadt Wien erfolgte zahlreiche Missachtungen des Statuts gezwungen ist, sich zur Streitschlichtung an diese Wohnungskommission zu wenden, habe ich mich auf die Suche nach dieser "speziell für Anliegen der Mieter*innenbeiräte und Agenden des Mitbestimmungsstatuts eingerichtete Wohnungskommission" gemacht, bin dabei aber nicht fündig geworden. Lediglich die "Wohnungskommission zur Vergabe von Gemeindewohnungen" war über den Server der Stadt Wien ausfindig zu machen. Wobei zu dieser auch unklar ist, ob es sich hier um dieselbe Stelle(n) handelt, die gemäß der "Geschäftsordnung für die Wohnungskommission" institutionalisiert wurde (zuletzt laut Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates geändert mit Antrag vom 12.12.2002, Aktenzahl 05262/2002-GWS - auf Basis der Fassung 208/97), denn die jeweils definierten Befugnisse laufen hier doch gravierend auseinander.
  
Daher die Fragen an Sie: Wurde diese im Mitbestimmungsstatut festgehaltene Wohnungskommission speziell für Anliegen der Mieter*innenbeiräte und Agenden des Mitbestimmungsstatuts gar nicht eingerichtet? Falls doch: Mit welchem Rechtsakt zu welchem Zeitpunkt? Wer sind die Mitglieder, und wie ist diese Wohnungskommission per Mail erreichbar?
  
Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte umgehende Rückäußerung!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Landtags- und Gemeinderatsklub der Wiener SPÖ
Gesendet: Mittwoch, 19. November 2025 11:17
An: Gerhard Kuchta; Reindl Thomas
Cc: Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: WG: Anfrage wegen der Wohnungskommission für Anliegen der Mieter*innenbeiräte und Agenden des Mitbestimmungsstatuts
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
 
Im Auftrag von Herrn Mag. Reindl darf ich Ihnen beigefügtes Schreiben als Antwort auf Ihre Mail vom 11. November übermitteln.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Landtags- und Gemeinderatsklub der Wiener SPÖ
Assistenz des 1.Gemeinderatsvorsitzenden

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Dienstag, 16. Dezember 2025 09:44
An: Wohnungskommission
Cc: Wiener Wohnen; Stadträtin Kathrin Gaal; Dr. Michael Ludwig; SPÖ Wien; NEOS; FPÖ Wien; Wiener GRÜNE; ÖVP Wien; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Anrufung der Wohnungskommission: Ersuchen um Vermittlung gemäß § 20 (1) des Mitbestimmungsstatuts für Mieter*innen
 


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 20 (1) des Mitbestimmungsstatuts für Mieter*innen (Aktenzahl 03648-2014/0001-GWS, 61. Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2014) ersucht Sie der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof aus den in der Beilage erläuterten Gründen um Ihr umgehenden Tätigwerden und Vermittlung zur Streitschlichtung mit Wiener Wohnen.

 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

Von: MA 50 Wohnungskommission
Gesendet: Dienstag, 16. Dezember 2025 18:38
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WK, RL 62/25, AW: Anrufung der Wohnungskommission: Ersuchen um Vermittlung gemäß § 20 (1) des Mitbestimmungsstatuts für Mieter*innen
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
sehr geehrter Herr Schreiber!
 
Vielen Dank für Ihre Mail!
 
Wir halten Sie über die weitere Vorgangsweise am Laufen.
 
Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns von Montag-Freitag in der Zeit von 8-12 Uhr.
 
Mit freundlichen Grüßen

XXX
MA50 Wohnungskommission - Referatsleiter

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle

für wohnrechtliche Angelegenheiten

Von: MA 50 Wohnungskommission 
Gesendet: Mittwoch, 17. Dezember 2025 14:22
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WK RL 62/25, AW: Anrufung der Wohnungskommission: Ersuchen um Vermittlung gemäß § 20 (1) des Mitbestimmungsstatuts für Mieter*innen
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
sehr geehrter Herr Schreiber!
 
Wir leiten Ihre Anfrage an Wiener Wohnen, mit der Bitte um Stellungnahme weiter. Sobald uns diese vorliegt, informieren wir Sie über die weitere Vorgangsweise.
 
Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns von Montag-Freitag in der Zeit von 8-12 Uhr.
 
Mit freundlichen Grüßen

XXX

MA50 Wohnungskommission - Referatsleiter

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle

für wohnrechtliche Angelegenheiten

Der weitere Verlauf:

Die von der Wohnungskommission angeforderte Stellungnahme von Wiener Wohnen ist dann nicht eingelangt.

Daher wurde von der Wohnungskommission für den 9.3.2026  eine Besprechung mit Wiener Wohnen und dem Mieterbeirat angesetzt.

In dieser kurzen, doch teils recht kontroversiellen Besprechung konnte an sich nur der Status bezüglich der wenige Tage vorher zum Teil von Wiener Wohnen übermittelten Wohnungsrückgabeprotokolle und der zugestandenen Montage von Wasserzählern für das Gießwasser geklärt werden.

Darüber hinaus wurde festgelegt - Zitat: 

Da die bisherigen Ausführungen von Wiener Wohnen und dem Mieterbeirat bereits sehr detailliert erfolgen, wird von der Vorsitzenden vorgeschlagen, zu den einzelnen Punkten eine schriftliche Stellungnahme von Wiener Wohnen einzufordern. Diese Stellungnahme wird von Wiener Wohnen binnen ca. 4 Wochen zugesandt. 

... 

Herr Kuchta führt aus, dass für die Einsicht der Stellungnahme ca. 14 Tage benötigt werden.

Die Wohnungskommission wird danach einen neuen Termin ansetzen. Dieser wird vermutlich gegen Ende April stattfinden.

Von: XXX
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2026 14:20
An: Gerhard Kuchta 
Betreff: AW: Protokoll der Besprechung bei der Wohnungskommission am 9.3.2026

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Die in der Sitzung besprochene Stellungnahme wurde uns von Wiener Wohnen fristgerecht übermittelt.

Frau XXX als Vorsitzende der örtlich zuständingen Wohnungskommission IV, wird diese Stellungnahme nun prüfen.

Das Ergebnis wird Ihnen gegen Ende April mitgeteilt.

Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns von Montag-Freitag in der Zeit von 8-12 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

MA50 Wohnungskommissionen - Referatsleiter

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
für wohnrechtliche Angelegenheiten

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2026 15:44
An: XXX
Cc: Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: AW: Protokoll der Besprechung bei der Wohnungskommission am 9.3.2026

 

Sehr geehrter Herr XXX, 

Sie finden mich etwas verwundert, da im Protokoll der Besprechung vom 9.3.2026 eine andere Vorgehensweise festgehalten wurde. Zitat: 

Da die bisherigen Ausführungen von Wiener Wohnen und dem Mieterbeirat bereits sehr detailliert erfolgen, wird von der Vorsitzenden vorgeschlagen, zu den einzelnen Punkten eine schriftliche Stellungnahme von Wiener Wohnen einzufordern. Diese Stellungnahme wird von Wiener Wohnen binnen ca. 4 Wochen zugesandt.

....

Herr Kuchta führt aus, dass für die Einsicht der Stellungnahme ca. 14 Tage benötigt werden.

Die Wohnungskommission wird danach einen neuen Termin ansetzen. Dieser wird vermutlich gegen Ende April stattfinden. (Zitat Ende) 

Bitte um eine Rückäußerung der Wohnungskommission dazu. 

  

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

mit den besten Grüßen 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)


Von: MA 50 Wohnungskommission 
Gesendet: Montag, 13. April 2026 10:01
An: Gerhard Kuchta 
Betreff: AW: Protokoll der Besprechung bei der Wohnungskommission am 9.3.2026

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Im Auftrag der Vorsitzenden, Frau XXX, übermittle ich die Stellungnahme von Wiener Wohnen, zur Kenntnisnahme.

Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns von Montag-Freitag in der Zeit von 8-12 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

MA50 Wohnungskommission - Referatsleiter

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
für wohnrechtliche Angelegenheiten

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Sonntag, 19. April 2026 14:27
An: MA 50 Wohnungskommission
Cc: WRW Fachbereich HV & KB; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: AW: Protokoll der Besprechung bei der Wohnungskommission am 9.3.2026
 

Sehr geehrter Herr XXX,

der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof bedankt sich für die übermittelte Stellungnahme von Wiener Wohnen und nimmt dazu seinerseits innerhalb der in der Besprechung vom 9.3.2026 angeführten Frist ausführlich schriftlich Stellung (Schriftstück anbei), um eine nun anzusetzende weitere Besprechung mit der Wohnungskommission und Wiener Wohnen zeitlich gestrafft abhalten zu können.

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

Von: MA 50 Wohnungskommission 
Gesendet: Mittwoch, 29. April 2026 14:01
An: Gerhard Kuchta
Betreff: Entscheidung der Wohnungskommission IV
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,


in der Beilage wird die Entscheidung der Vorsitzenden der Wohnungskommission IV über die Eingabe des Mieterbeirats des Hugo-Breitner-Hofs vom 16.12.2025 übermittelt.
 
Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns von Montag-Freitag in der Zeit von 8-12 Uhr.
 
Mit freundlichen Grüßen 

XXX        
MA50 Wohnungskommissionen - Referatsleiter

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle

für wohnrechtliche Angelegenheiten

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Donnerstag, 30. April 2026 11:03
An: MA 50 Wohnungskommission 
Cc: Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: AW: Entscheidung der Wohnungskommission IV
 
Sehr geehrter Herr XXX,
  
vielen Dank für Ihre gestrige Übermittlung der Entscheidung der Vorsitzenden der Wohnungskommission IV. Diese ist bedauerlich, wenn auch leider wenig überraschend!
  
Obwohl die Wohnungskommission hier neuerlich vom im Protokoll vom 9.3.2026 festgelegten Vorgehen abgeht! Zitat:
  
Da die bisherigen Ausführungen von Wiener Wohnen und dem Mieterbeirat bereits sehr detailliert erfolgen, wird von der Vorsitzenden vorgeschlagen, zu den einzelnen Punkten eine schriftliche Stellungnahme von Wiener Wohnen einzufordern. Diese Stellungnahme wird von Wiener Wohnen binnen ca. 4 Wochen zugesandt.
 
....
 
Herr Kuchta führt aus, dass für die Einsicht der Stellungnahme ca. 14 Tage benötigt werden.
 
Die Wohnungskommission wird danach einen neuen Termin ansetzen. Dieser wird vermutlich gegen Ende April stattfinden. (Zitat Ende) 
  
Ein lediglicher Austausch von zwei - wie zu erwarten recht kontroversiellen - Positionspapieren war weder so vorgesehen, noch entspricht dies dem Sinn des § 20 (1) des vom Wiener Gemeinderat beschlossenen Mitbestimmungsstatuts, in welchem es heißt: Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen einem Mieter*innenbeirat und Wiener Wohnen sowie zwischen einzelnen Mieter*innen und einem Mieter*innenbeirat kann jede Seite folgende unabhängige Stelle um Vermittlung anrufen: Eine speziell für Anliegen der Mieter*innenbeiräte und Agenden des Mitbestimmungsstatuts eingerichtete Wohnungskommission soll gewährleisten, dass die Anliegen ehestmöglich bearbeitet und einer Lösung zugeführt werden. (Zitat Ende)
  
Weder fand im eigentlichen Sinn eine Vermittlung statt, noch wurden die strittigen Umstände einer Lösung zugeführt!
  
Und wenn die Wohnungskommission in seiner Entscheidung pauschal festhält, dass keine Verstöße seitens Wiener Wohnen gegen das Mitbestimmungsstatut festgestellt werden konnten, so ist umgekehrt daraus nur zu schließen, dass für diese Wohnungskommission als angerufene Instanz zur Beilegung der Konflikte mit Wiener Wohnen die Vorbringen und Einwände des Mieterbeirats anscheinend als quasi nicht geschrieben gelten. Anders ist diese pauschale Aussage nicht zu erklären! Siehe dazu auch unser Mail vom 28. April 2026, unter anderem zu den von Wiener Wohnen anscheinend seit Jänner 2015 unterbliebenen Mieterverständigungen gemäß  § 14 (6) des Mitbestimmungsstatuts. In Cc. erging dieses Mail auch an die Wohnungskommission, da es sich hier um einen auch in diesem Verfahren strittigen Punkt handelt.
  
Das alles kommentarlos bzw. ohne entsprechende Würdigung in der Vermittlung und  Lösungsfindung zu übergehen und auf diesem Status Quo das Verfahren zu beenden, würde dem im Statut ausgeführten Gebot der Unabhängigkeit der angerufenen Schlichtungsinstanz entgegenstehen.
  
Daher ersuchen wir Sie um nochmalige Überprüfung dieser Vorgehensweise.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: MA 50 Wohnungskommissionen 
Gesendet: Donnerstag, 7. Mai 2026 16:06
An: Gerhard Kuchta 
Betreff: Endgültige Entscheidung der Wohnungskommission IV

Sehr geehrter Herr Kuchta,

in der Beilage wird die endgültige Entscheidung der Vorsitzenden der Wohnungskommission IV über die neuerliche Eingabe des Mieterbeirats des Hugo-Breitner-Hofs vom 30.4.2026 übermittelt.

Für telefonische Anfragen erreichen Sie uns von Montag-Freitag in der Zeit von 8-12 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

MA50 Wohnungskommissionen - Referatsleiter

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle 
für wohnrechtliche Angelegenheiten

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