Von: Ilse Mayer *EXTERN* [mailto:ilse.mayer3@chello.at]
Gesendet: Samstag, 13. Oktober 2007 16:00
An: Winter Herbert
Betreff: AW: Mietermitbestimmung?
Sehr geehrter Herr Winter!
Danke für Ihr Schreiben.
Ich ersuchte zweimal um Mitteilung, ob und in welcher Form vorgesehen bzw. sichergestellt ist, dass sämtliche Mieter über allfällige Veranstaltungen der Mietergemeinschaft informiert werden. Leider wurde diesem Ersuchen wieder nicht nachgekommen, daher werde ich versuchen meine Frage zu konkretisieren.
§ 5 des Mietermitbestimmungsstatuts, Mieterversammlung, Absatz 3 sieht vor: „Mieter sind von Zeit, Ort, Beginn und der Tagesordnung der Mieterversammlung wenigstens 14 Tage vorher - zum Beispiel durch Hausanschlag in jedem Stiegenhaus - zu verständigen.“
Dazu konkrete Fragen:
1. Ist sichergestellt, dass die Stadt Wien – Wiener Wohnen die für die Mieterversammlung nötigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt?
Oder ist vorgesehen, dass ehrenamtlich tätige Mieterbeiräte geeignete Räumlichkeiten für eine Mieterversammlung (Versammlung aller Mieter einer Wohnhausanlage) selbst beschaffen bzw. auf eigene Kosten mieten oder jedenfalls als Bittsteller auftreten müssen, um die in einem Statut vorgeschriebene Tätigkeit ausführen zu können? (So als müssten ehrenamtliche Mitarbeiter des Roten Kreuzes den Rettungswagen selbst kaufen …)
2. Ist sichergestellt, dass die Stadt Wien – Wiener Wohnen den Mieterbeiräten jene für die Verständigung der Mieter anfallenden Unkosten ersetzt sowie für die Verteilung aufkommt?
Oder ist vorgesehen, dass ehrenamtlich tätige Mieterbeiräte die in einem Statut vorgeschriebenen Mitteilungen auf eigene Kosten vervielfältigen und als Zettelverteiler tätig sind?
3. Ist mit § 12 des Mietermitbestimmungsstatuts, wonach das Wahlkomitee das Wahlergebnis ebenso der Stadt Wien – Wiener Wohnen schriftlich mitzuteilen hat, sichergestellt, dass Mieterversammlungen in den vorgesehenen Zeitabständen stattfinden?
Oder ist vorgesehen, dass diese in einem Statut vorgeschriebene Mitteilung des Mieterbeirats an die Stadt Wien – Wiener Wohnen durch diese einfach unbeachtet bleibt?
Ein Statut (eine rechtliche Anordnung) zu erarbeiten, hübsch in einer Website zu veröffentlichen und sich danach nicht darum zu kümmern, ob es denn überhaupt eingehalten wird, bzw. eingehalten werden kann, das entspricht nicht meinem Verständnis von Demokratie.
Im Übrigen erkenne ich Herrn Ernst Schreiber deshalb nicht als Mieterbeiratsvorsitzenden, da er bei der letzten, vor 10 Jahren stattgefundenen Wahl nicht einmal vorgestellt wurde. Diese Mieterversammlung wurde nicht vom Mieterbeirat geleitet.
Selbstverständlich anerkenne ich die außerordentlichen Leistungen des Mieterbeirats meiner Wohnhausanlage ganz besonders.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Mayer
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Anmerkung des Mieterbeirats:
Die Veröffentlichung (samt Namen) erfolgt mit Zustimmung der Mieterin.