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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: leopold.bubak@wien.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@wien.oevp.at; politik@henriettefrank.at; josef.bucher@bzoe.at; info@stronachinstitut.at; noe-office@mutbuerger-innen.at; roman.riedel@wien.gv.at; post@bv14.wien.gv.at; franz.lerch@oevp-wien.at; herwig.klinke@wien.oevp.at; elisabeth.holzer@gruene.at; wolfgang.krisch@chello.at; oliver.drahosch@chello.at; mag.loiblb@gmx.at; vab@volksanw.gv.at; buergeranwalt@orf.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; 899953@orf.at; c.mierau@oe24.at; redaktion@kleinezeitung.at; pelinka.peter@news.at; karin.strobl@regionalmedien.at; chronik@wienerbezirksblatt.at; redl.josef@profil.at; alexandra.foederl-schmid@derstandard.at; michael.jaeger@kurier.at; christian.mayr@wienerzeitung.at; klenk@falter.at; a.laubner@bezirkszeitung.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; konkret@orf.at; redaktion@heute.at; martina.schmidt@orf.at; office@datum.at; florian.skrabal@dossier.at; online@orf.at; wiener.stadtkrone@kronenzeitung.at; andreas.koller@salzburg.com; walter3101@yahoo.de; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at
Subject: Fragen zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung
Date: Mon, 19 Nov 2012 14:35:00 +0100

 
 
Sehr geehrter Herr Bubak,
 
auf der Seite der Rathauskorrespondenz ist der Hinweis zu finden, man könne ab jetzt Parkpickerl in den Erweiterungsbereichen im 14., 16. und 17. Bezirk bestellen.
 
Damit zusammenhängend ergeben sich folgende Fragen:
 
  • Auf wien.at findet man die Dokumentation der "Erweiterung der Kurzparkzonen ab 1. Jänner 2013". Vergleicht man dort aber die graphische Dokumentation der Erweiterung mit der Langtextbeschreibung, dann stößt man beim genaueren Hinsehen auf gewaltige Diskrepanzen: Nach dem dargestellten Text wäre nämlich unsere Wohnhausanlage (Hugo Breitner Hof: Cossmanngasse 2-32, Deutschordenstraße 14-40, Hanakgasse 1-17, Hanakgasse 1A, Hanakgasse 2-12, Lautensackgasse 22-34, Lautensackgasse 39-45, Linzer Straße 299-325, Molischgasse 1-35, Molischgasse 2-4, Nikischgasse 1-7, Nikischgasse 2-8, Pierrongasse 16-20, Pierrongasse 21, Pierrongasse 27-39, Sauergasse 2-14, Schönbergplatz 1-10) von der Erweiterung nicht betroffen, nach der graphischen Darstellung schon. Daher die Frage:
 
Was stimmt jetzt - und aufgrund welcher formalrechtlicher Beschlusslage?

 

  • Einzig und allein bei den Geschäftsstraßen findet sich für unsere Wohnhausanlage punkto Adressangabe eine Erwähnung: Neu hinzukommende Geschäftsstraßenbereiche: ... Linzer Straße vor Ordnungsnummer 309 bis 325 ...! Aber auch hier stellt sich eine Frage: Die Nebenfahrbahn am Baumgartner Spitz ist, wie schon in einem Mail vom 8.3.2012 erwähnt, eine Privatstraße. Das heißt: Nicht die Öffentliche Hand kommt für diese Straße auf (z.B. bei der Schneeräumung), sondern die Mieter des Hugo Breitner Hofes (ggf. auch bei der Erhaltung - durch Einrechnung der Belastungen in einem § 18-Verfahren). Zwar heißt es in einer Stellungnahme aus dem Büro Vassilakou vom 20.4.2012: "Die Erhebung wurde nur auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (siehe § 1 StVO) unabhängig von deren Eigentümern durchgeführt." Die Erhebung ist eine Sache - die rechtliche Basis für die Einbeziehung in die Parkraumbewirtschaftung eine andere. Daher die Frage:
 
Gilt nun für diese Privatstraße die Parkraumbewirtschaftung oder nicht?
 
  • Wie man bei Besuchen unserer Wohnhausanlage - tagsüber ebenso wie am Abend oder in der Nacht - leicht selbst feststellen kann, stellt sich das Problem der Parkraumknappheit (wohlgemerkt: auch NACH der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung per 1.10.2012 - und für ein Wohngebiet auch nicht wirklich überraschend) nicht während des Tages, sondern in den Abend- und Nachtstunden. Für diese Parkraumknappheit greift aber die Parkraumbewirtschaftung nicht, auch nicht deren Erweiterung. Diese Parkraumknappheit kann für unser geographisches Gebiet auch schwerlich mit Parkpickerl-Flüchtlingen aus anderen Bezirken und schon gar nicht mit Pendlern aus den Bundesländern ausreichend argumentiert werden. Daher die Frage:
 
Welche messbare Mehrleistung bezüglich Parkraum steht der zusätzlichen Gebühr für unsere Region aus der Parkraumbewirtschaftung gegenüber?
 
  • Gemäß dem Wiener Garagengesetz (5. Teil, Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen, § 48, Absatz 1: "Bei Neu- und Zubauten sowie Änderungen der Raumwidmung oder Raumeinteilung entsteht eine Stellplatzverpflichtung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen; diese ist entweder als Naturalleistung (Pflichtstellplätze) grundsätzlich auf dem Bauplatz oder Baulos oder durch Entrichtung der Ausgleichsabgabe an die Stadt Wien zu erfüllen.") wurde für die neu errichteten Dachgeschoßwohnungen in unserer Wohnhausanlage eine Ausgleichsabgabe für Pflichtstellplätze gemäß § 53 ff. dieses Landesgesetzes in die Baukosten eingerechnet (ursprünglich 75.000 ATS pro Stellplatz, umgerechnet und end-abgerechnet insgesamt EUR 817.569,38). § 54 des Garagengesetzes regelt die Höhe dieser Ausgleichsabgabe: "Die Ausgleichsabgabe ergibt sich aus dem Produkt des Einheitssatzes und jener Zahl, um die nach den Feststellungen des Bewilligungsbescheides (§ 52 Abs. 1) die Zahl der vorgesehenen Stellplätze hinter der gesetzlich geforderten Anzahl zurückbleibt. Der Einheitssatz wird nach den durchschnittlichen Kosten des Grunderwerbes und der Errichtung eines Stellplatzes durch Verordnung der Wiener Landesregierung festgesetzt; er beträgt je Stellplatz höchstens 18.000,–- Euro." Das bedeutet, dass jeder Bezieher einer neu errichteten Wohnung - falls er nicht sowieso über eine Garage verfügt und daher gar kein Parkpickerl erhält - "seinen" Stellplatz bereits bezahlt hat bzw. über die noch weiter laufenden Annuitäten auch weiterhin bezahlt
 
Im konkreten Fall der Dachgeschoßwohnungen im Hugo Breitner Hof wurden diese den Mietern verrechneten Beträge über autarke Entscheidung der Stadt (insbesondere vom Hauseigentümer Stadt Wien - Wiener Wohnen, einem Unternehmen nach Wiener Stadtrecht und Teil des Magistrats der Stadt Wien) in die Errichtung der APCOA-Garage gegenüber von Hanakgasse 1A eingebracht. Dass die von der APCOA verlangten Preise (derzeit über EUR 90,00 pro Monat) für viele Interessierte absolut unattraktiv sind, daher offenbar noch genügend Garagenplätze frei sind (daher nicht in optimaler Weise mit dem zur Verfügung gestellten Geld Parkraum geschaffen wurde), es an der Betreuung der Garage mangelt (stehendes Wasser nach Regen, Glatteis in der Einfahrt, ...),  den Dachgeschoßwohnungen diese Parkplätze weder bei Abschluss des Mietvertrags noch später angeboten worden sind (obwohl es hieß "150 Pflichstellplätze für den Hugo Breitner Hof"), etc. kommt bei der Betrachtung der Gesamt-Thematik noch hinzu. Mit den durch die Mieter geleisteten Beträgen wurde die APCOA nicht nur in die Lage versetzt, den laufenden Betrieb ihrer Garage durch die zusätzlich eingenommenen Garagenmieten zu decken, sondern wohl auch positive Deckungsbeiträge zu erwirtschaften.
 
In ihrer Beantwortung vom 20.4.2012 schrieb das Büro von Frau Vizebürgermeisterin Vassilakou dazu: Ihre Ausführungen zu der über die Baukosten verrechnete Ausgleichsabgabe (die anstelle der Errichtung eines Pflichtstellplatzes oder der vertraglichen Sicherstellung einer Einstellmöglichkeit bezahlt wird) beziehen sich auf Ihr privatrechtliches Innenverhältnis mit Ihrem Vermieter und haben mit der Parkraumbewirtschaftung nichts zu tun. Wir ersuchen Sie, dies auf direktem Weg mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter zu klären.
 
Die Vermieterin ist in diesem Fall "Stadt Wien - Wiener Wohnen", wie oben erwähnt ein Unternehmen nach Wiener Stadtrecht und Teil des Magistrats der Stadt Wien. Dieses Unternehmen hat sich im konkreten Fall weitgehend im Rahmen des zitierten Landesgesetzes bewegt - wenn auch nicht ausreichend problemlösend. Was also sollte mit dem Vermieter (insbesondere DIESEM Vermieter) diesbezüglich zu klären sein?
 
Frau Vizebürgermeisterin Brauner hat soeben in ihrem Schlusswort zur Budgetdebatte über die Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener  Stadtwerke die Zweckgebundenheit für die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung betont. Daher die Fragen:
 
Wieso sollten diese betroffenen Mieter und Bürger "ihre" Stellplätze über die Parkraumbewirtschaftung noch einmal bezahlen?
Kommt dies im Grund genommen nicht einer Doppelbesteuerung gleich - und wenn nein, warum nicht?
 
  • Mir sind Mieter unserer Wohnhausanlage bekannt, die aufgrund der oben angeführten Preisgestaltung zwar nicht ganzjährig Nutzer der Anrainergarage sind, aber zumindest in den Wintermonaten den witterungsbedingten Nachteilen des Parkens im Freien entkommen wollen (z.B. Schnee schaufeln, für ältere oder behinderte Personen eine Herausforderung - auch wenn diese durchaus in der Lage sind, ein KFZ zu lenken) und daher für diese Zeit die APCOA-Garage anmieten. Daher die Fragen:
 
Sind diese Mieter ganz oder teilweise berechtigt, ein Parkpickerl zu lösen?
Falls ja: Müssen diese Mieter dann für diese Jahreszeit sowohl für das Parkpickerl als auch für die Garage bezahlen?
 
  • Frau Vizebürgermeisterin Brauner, auch Präsidentin von Wien Tourismus, hat heute in ihrer Budget-Rede im Wiener Gemeinderat die Bedeutung der Touristen für Wien hervorgehoben und den Stellenwert der Bewerbung dieser Zielgruppen betont. Wie wir wissen, werden häufig Reisen nach Wien mit dem Auto unternommen (z.B. weil man zu anderen Destinationen weiterfährt und in Wien Zwischenstopp macht, oder weil Kleinkinder, entsprechend viel Gepäckstücke etc. mitgenommen werden). Diese Touristen übernachten häufig nicht in Hotels mit eigenem Parkplatz, sondern in Privatquartieren - bei Verwandten oder Freunden. Daher die Fragen:
 
Welche Lösung gibt es für diese Touristen in der Zukunft - oder brauchen wir diese Besucher unserer Stadt nicht mehr? 
Was machen diese Touristen in Zukunft mit ihrem Auto?
 
  • Insbesondere für Touristen, aber auch für andere ist eine ausreichende und entsprechend nachvollziehbare, klare Regelung und Kennzeichnung der Parkraumbewirtschaftung erforderlich. Schließlich schafft auch nur eine eingehaltene Regelung verfügbaren Parkraum, weil ein falsch abgestelltes Auto ja keinen Parkraum frei macht, was - zumindest nach den Wortmeldungen der Bezirks- und Stadtpolitiker - das erklärte Motiv der Parkraumbewirtschaftung ist. Daran ändert auch ein ausgestelltes Strafmandat nichts. Dieses erhöht zwar die Einnahmen der Stadt, löst aber kein Parkraumproblem.
 
Vor einer Erweiterung der Zonen sollten zumindest die bisherigen Kennzeichnungen ausreichend sein. Das ist aber so nicht nachvollziehbar. Zwei herausgepickte Beispiele dafür: 1) Die Kennzeichnung an den Stadteinfahrten ist im Vorbeifahren bei jeweils erlaubter Geschwindigkeit nicht ausreichend bzw. vollständig auszunehmen. 2) Auf der Kreuzung Guldengasse/Hadikgasse ist die Zonenkennzeichnung auf der Fahrbahn der Guldenbrücker angebracht. Ein auf der Hadikgasse stadtauswärts fahrender Lenker, der in die Guldengasse einbiegt, hat keine Kenntnis, dass er sich nun in einer Zone der Parkraumbewirtschaftung befindet. Daher die Frage:
 
Wie wird eine tatsächlich klare und für die Fahrzeuglenker nachvollziehbare Regelung und eine ausreichende, vollständige Kennzeichnung der Parkraumbewirtschaftung in Wien bis zum 1.1.2013 sichergestellt?

 

Da ausreichende Zeit erforderlich ist, um einerseits bis zum 1.1.2013 eigene Dispositionen treffen zu können als auch andererseits, um als Mitglied des Mieterbeirats auch die Bewohner unserer Wohnhausanlage sachgerecht und rechtzeitig informieren zu können, ist eine Beantwortung der gestellten Fragen bis zum spätestens 3.12.2012 unabdingbar. Ich bitte dafür um Verständnis. 



Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 


(auch Schriftführer des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof)
 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Subject: MA 65 - 4375/2012
Date: Mon, 26 Nov 2012 10:02:57 +0100
From: monika.hofmann@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: post@gsk.wien.gv.at; post@md-p.wien.gv.at

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Nachstehend wird Ihnen oben angeführte Stellungnahme übermittelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hofmann

Magistratsabteilung 65

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