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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Samstag, 11. Mai 2013 11:35
An: 'josef.neumayer@wien.gv.at'
Betreff: anteilige Betriebskostenrefundierung

 

Sehr geehrter Herr Ing. Neumayer,

erlauben Sie mir, dass ich mich heute mit einer Bitte an Sie wende.

Seit Jänner 2013 zahle ich für meine gemietete Wohnung, 1140 Wien, Deutschordenstraße 14/12, monatlich:

Mit Brief vom 17.4.2013 wurde mir seitens Wiener Wohnen mitgeteilt, dass auf Grund eines Sachbeschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 20.1.2011, mir ein Betrag von Euro 54,24 zuzüglich Mehrwertsteuer für einige Positionen für die Rechnungsjahre 2004 bis 2006, die nicht als betriebskostenwirksam anzuerkennen gewesen wären, im Wege der Mietenvorschreibung für Mai 2013 gutgeschrieben wird.

Ende April 2013 erhielt ich die Vorschreibung für Mai 2013 mit folgender Gliederung:

Können Sie mir mitteilen, warum man seitens Wiener Wohnens die Betriebskosten nicht richtig subtrahieren kann, bzw. man mir keinen AZ für Mai 2013 vorschreibt?

 

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Von: Ernst Schreiber *EXTERN* [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Samstag, 11. Mai 2013 12:26
An: Neumayer Josef
Betreff: WG: anteilige Betriebskostenrefundierung

 

Sehr geehrter Herr Ing. Neumayer,

Bei der Vorschreibung für Mai 2013 beträgt der Bruttobetrag Euro 135,77 und nicht, wie von mir angeführt, Euro 135,10.

 

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

 

 

Von: WrW Zentrale Beschwerdemanagement - Clearingstelle [mailto:bm@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 27. Mai 2013 14:12
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: anteilige Betriebskostenrefundierung - SAP 12092830

 

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Ihre Nachricht an Herr Direktor Ing. Josef Neumayer wurde mit dem Auftrag zur direkten Beantwortung an Wiener Wohnen - Direktion Beschwerdemanagement/Clearingstelle übermittelt.

Wir können Ihnen nunmehr, wie folgt mitteilen:

Die Höhe der Gutschrift inklusive Umsatzsteuer ergibt sich wie folgt:

Bereits seit dem Jahre 2010 wurden Sie sowohl schriftlich als auch im Zuge von persönlichen Gesprächen mehrfach darauf hingewiesen, dass das Verrechnungsprogramm entsprechend der alphanumerischen Konditionsartenbezeichnungen die Vorschreibungen mit den Gutschriftsbeträgen abdeckt.

Im Falle gegenständlicher Wohnung gestalten sich die Mietzinsbestandteile daher gemäß

nachstehend angeführter Hierarchie:

Gemäß dieser Konditionsabarbeitung ergibt sich folgende Restvorschreibung für Mai 2013:

Auswirkungen auf Mietenvorschreibung Mai 2013:

Wir hoffen, Sie mit diesen detaillierten Ausführungen ausreichend informiert zu haben und sind zuversichtlich Sie überzeugen zu können, dass Wiener Wohnen sehr wohl in der Lage ist, richtig rechnen zu können und damit einhergehend korrekte Daten zur Verfügung stellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Weiss

Stadt Wien - Wiener Wohnen - Direktion
Beschwerdemanagement - Clearingstelle

 

 

Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2013 16:51
An: 'WrW Zentrale Beschwerdemanagement - Clearingstelle'
Betreff: AW: anteilige Betriebskostenrefundierung - SAP 12092830

 

Sehr geehrte Frau Weiss,

vorerst herzlichen Dank für die Stellungnahme auf meine Anfrage.

Das Gericht beauftragte Wiener Wohnen, mir die von diesem Unternehmen zu unrecht verrechneten Betriebskosten (2004 – 2006) zurück zu zahlen und nicht, so wie Sie dies mir zu erklären versuchen, den vorgeschriebenen Anerkennungszins zu streichen und mir nur den übrig gebliebenen Betrag mit dem zu zahlenden Betriebskostenakonto zu verrechnen.

Sie teilten mir auch mit, dass ich bereits seit 2010 darauf mehrfach hingewiesen wurde, „dass das Verrechnungsprogramm entsprechend der alphanumerischen Konditionsartenbezeichnungen die Vorschreibungen mit den Gutschriftsbeträgen abdeckt“.

Meines Wissens findet der Anerkennungszins jedoch in der Hauptmietzinsrücklage seine Auswirkung und NICHT in den Betriebskosten. Daher ist diese Art der Verbuchung, bzw. die Information an die/den Mieter falsch – seit mindestens 2010.

Ich ersuche Sie um eine Richtigstellung und Info der Durchführung.

 

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

 

 

Von: WrW Zentrale Beschwerdemanagement - Clearingstelle [mailto:bm@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Freitag, 05. Juli 2013 09:51
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: anteilige Betriebskostenrefundierung - SAP 1209 2830

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail.

Dazu darf ergänzend mitgeteilt werden, dass es sich bei der ausgewiesenen Gegenrechnung der Gutschrift mit der monatlichen Mietzinsvorschreibung ausschließlich um ein Hilfsmittel zur Abbildung der Gesamtvorschreibung handelt, welches keineswegs eine Auswirkung auf die tatsächlichen Einnahmen besitzt.

In dem Mietenverrechnungssystem wurde dieser Betrag sehr wohl als (nicht hausabrechnungswirksame, sondern durch den Vermieter zu tragende) Betriebskostenminderung verarbeitet, und korrespondiert daher mit keiner Einnahmeposition.

In der Praxis wirkt sich die Verrechnung wie folgt aus:

Da die Mietzinsvorschreibungsinformationen wienweit auf einer einheitlichen Basis gestaltet sind, und für Einzelfälle eine Neuprogrammierung weder sinnvoll noch wirtschaftlich wäre, wurde auch in Ihrem Falle die allgemein übliche Ausweisungsmodalität verwendet.

Ich hoffe, Ihnen mit den oben angeführten Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Andrea Weiss

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Stadt Wien - Wiener Wohnen

Dezernat Beschwerdemanagement/Clearingstelle

 

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