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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 03. März 2009 11:15
An: 'silvia.celand@wien.gv.at'; 'Winter Herbert'
Cc: 'helga.sadik@tele2.at'; 'walter3101@yahoo.de'
Betreff: Besprechungsprotokoll vom 27.2.2009

Sehr geehrte Frau Celand, sehr geehrter Herr Winter,

anbei das Protokoll von unserer letzten Besprechung.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

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Anmerkung des MBR:

Und die übergebene Berechnung zur Grünflächen-Rückvergütung bzw. die erste Vertragsseite zum Filmprojekt.

Seitenaufrufe: 464

Antworten auf diese Diskussion

Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Sonntag, 08. März 2009 20:06
An: 'silvia.celand@wien.gv.at'
Cc: 'helga.sadik@tele2.at'; 'walter3101@yahoo.de'
Betreff: Telefonat vom 5.3.2009

Sehr geehrte Frau Celand,

nachdem mich Ihr Anruf vom Donnerstag in meinem Kurzurlaub erreicht hat, kann ich erst heute dazu Stellung nehmen. Sie teilten mir in dem Gespräch mit, dass Sie uns aufgrund des übermittelten Protokolls vom 27.2.2009 quasi Ihr Wohlwollen aufgekündigt haben. Ich ersuche Sie diesbezüglich um Erklärung der Ursache und eine Erläuterung, wie Sie aus Ihrer Sicht eine weitere Arbeit gegenüber dem Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof gestalten wollen. Diese ist schließlich keine, die man nach Gutdünken einfach wegblenden kann - es geht hier um eine ordnungsgemäße Hausverwaltung, für die Sie unsere offizielle Ansprechperson sind.

Zum Protokoll: Sollten wir hier Gesprächsteile falsch festgehalten haben (würde nicht unserer Erinnerung entsprechen, aber bitte), dann ersuchen wir Sie um Korrektur.

Geht es um die Anmerkungen (was ich eher annehme), dann ersuche ich um Verständnis dafür, dass wir als Mieterbeirat bestimmte Positionen nicht aufgeben werden - und im Sinn der MieterInnen gar nicht aufgeben dürfen. Vor allem steht es uns nicht frei, gesetzeswidrige Zustände - wie z.B. bei der Akontoerhöhung - zu tolerieren. Diesbezüglich haben Sie um unsere Stellungnahme bezüglich der weiteren Vorgehensweise ersucht, und die haben Sie prompt und mit Mieterbeirats-Beschluss versehen erhalten. Offene Unterlagen und Auskünfte bleiben darüber hinaus eben offene Unterlagen und Auskünfte. Und Fehler - von wem auch immer - bleiben Fehler. In dem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass die übergebene Unterlage zur Rückvergütung bezüglich Grünflächen-Größe unserer Meinung nach falsch ist - diesmal zu Lasten von Wiener Wohnen. Da ist nämlich die Fläche von Hanakgasse 1A beinhaltet, die in den fraglichen Jahren Bestandteil unserer Anlage war (und unserer Meinung nach immer noch zu sein hat - da scheiden sich eben die Geister).

Es wäre sehr schade, wenn gerade aufgrund so eines Vorfalls eine von uns sogar in dem gegenständlichen Protokoll deutlich hervorgehobene POSITIVE Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihren Kolleginnen und Kollegen, beendet würde. Dies lag nicht in unserer Absicht und wir bedauern diese Auswirkungen sehr.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Von: WrW 14/15/16 Kanzlei [mailto:kanzlei-16@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 18. März 2009 06:42
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Besprechungsprotokoll vom 27.2.2009

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Mit freundlichen Grüßen:

Silvia CELAND
(Stellv. KD-Leiterin)

1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel.: 05-75-75-75/16662
Mail: silvia.celand@wien.gv.at
IBS: WRWK16CEL
Fax: o5-75-75-99-16662


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Anmerkung des MBR:

Die beigefügte Stellungnahme!
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Donnerstag, 19. März 2009 16:27
An: 'silvia.celand@wien.gv.at'
Cc: 'daniela.strassl@wien.gv.at'; 'buergermeister@magwien.gv.at'; 'michael.ludwig@gws.wien.gv.at'; 'kurt.stuerzenbecher@spoe.at'; 'david.ellensohn@gruene.at'; 'christian.deutsch@spw.at'; 'dworak@kutzendoerfer.at'; 'post@bv14.wien.gv.at'; 'wolfgang.krisch@gruene.at'; 'matthias.tschirf@oevp-wien.at'; 'franz.lerch@oevp-wien.at'; 'bernd.moidl@gruene.at'; 'walter3101@yahoo.de'; 'helga.sadik@tele2.at'
Betreff: Stellungnahme zu Ihrem Mail vom 18.3.2009

Sehr geehrte Frau Celand,

anbei unsere Stellungnahme auf Ihre Beantwortung vom 18.3.2009 zu unserem Protokoll von der Bürobesprechung vom 27.2.2009.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Freitag, 22. Mai 2009 15:28
An: 'WrW 14/15/16 Kanzlei'
Cc: 'buergermeister@magwien.gv.at'; 'michael.ludwig@gws.wien.gv.at'; 'daniela.strassl@wien.gv.at'; 'silvia.celand@wien.gv.at'; 'post@bv14.wien.gv.at'; 'wolfgang.krisch@gruene.at'; 'franz.lerch@oevp-wien.at'; 'walter3101@yahoo.de'; 'helga.sadik@tele2.at'
Betreff: Garage gegenüber Hanakgasse 1A

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Stellungnahme zum Protokoll vom 27.2.2009 heißt es:

Zu 5)

Laut Auskunft des Rechtreferates von Wiener Wohnen:

Ein Baurecht ist nach der Definition des Gesetzes, dass jemanden eingeräumte Recht, oberhalb oder (wie im Fall der Tiefgarage) unterhalb eines Grundstück ein Bauwerk zu errichten und dessen Eigentümer zu sein, obwohl das Grundstück im Eigentum eines andern steht.

Das Baurecht wird vertraglich geschlossen und ist im Grundbuch in der Stammeinlage einzutragen und für das Baurecht ist eine eigene Baurechtseinlage (BREZ) zu schaffen.

Dies ist erfolgt. Daher gehört die Garage – wie groß sie auch immer sein mag, nicht zur (BK) Fläche der Wohnhausanlage und ist nicht Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit Hugo Breitner Hof.



In unserer Antwort vom 19.3.2009 liest man dazu:

Zu 5)

Laut Auskunft des Rechtreferates von Wiener Wohnen:

Ein Baurecht ist nach der Definition des Gesetzes, dass jemanden eingeräumte Recht, oberhalb oder (wie im Fall der Tiefgarage) unterhalb eines Grundstück ein Bauwerk zu errichten und dessen Eigentümer zu sein, obwohl das Grundstück im Eigentum eines andern steht.

Das Baurecht wird vertraglich geschlossen und ist im Grundbuch in der Stammeinlage einzutragen und für das Baurecht ist eine eigene Baurechtseinlage (BREZ) zu schaffen:
Bitte um Angabe der genauen Quelle!

Dies ist erfolgt. Daher gehört die Garage – wie groß sie auch immer sein mag, nicht zur (BK) Fläche der Wohnhausanlage und ist nicht Bestandteil der wirtschaftlichen Einheit Hugo Breitner Hof: Selbstverständlich wird sich der Mieterbeirat über die Richtigkeit der getätigten Angaben informieren (Grundbuch etc.). Wobei diese Angaben durch Sie einige zusätzliche Verwirrung auslösen, da hier ja vom „Eigentumsrecht“ dieser unterirdischen Garage die Rede ist. Eigentlich wären wir bis jetzt davon ausgegangen, dass Wiener Wohnen grundsätzlich der Eigentümer dieses unterirdischen Bauteiles ist, da ja auch – von Wiener Wohnen unwidersprochen – unter anderem die Dachgeschossmieter für die Errichtung dieser Garage zur Kassa gebeten werden sollen. Eine aus unserer Sicht aufklärungswürdige Sachlage, wenn der Eigentümer dieses unterirdischen Bauwerks gar nicht Wiener Wohnen, sondern jemand anderer ist. Sollte es sich allerdings nicht um Eigentumsrechte, sondern um die Verpachtung/Vermietung einer Garage handeln, die nach wie vor im Eigentum von Wiener Wohnen steht, dann ist die ganze Erklärung bezüglich Baurecht hinfällig, und es handelt sich bei der Garage um einen Teil unserer wirtschaftlichen Einheit. Bitte um Stellungnahme!


Eine Antwort Ihrerseits ist dazu bisher nicht eingetroffen!

Nun haben wir - wie angekündigt - Nachforschungen am Grundbuch angestellt und den gegenständlichen Grundbuchsauszug (2 Seiten) ausgehoben.

Das Ergebnis ist bemerkenswert!

* Es findet sich zwar die Eintragung eines Baurechts sowie einer Dienstbarkeit zur Errichtung, Erhaltung und Benützung einer Garage - das alles aber erst aus dem Jahr 2006 (!!). Zu diesem Zeitpunkt war die besagte Garage nicht nur bereits längst errichtet, sondern auch bereits lange in Betrieb! Bitte um Erklärung dieses Umstandes! Nach unserer Ansicht war das errichtete Objekt davor a) ohne grundbücherliche Rechtsgrundlage erfolgt und daher auch b) Teil unserer Anlage. Wir werden auch dies einerseits in die bevorstehende Behandlung unserer Mietrechtssache bei Gericht einfließen lassen und andererseits weitere Prüfungen der Auswirkungen daraus beauftragen.
* Bitte auch um Vorlage des im Grundbuch erwähnten Baurechts- und Servitutsvertrages (samt Ergänzungen).
* Bitte um Erklärung der Auswirkungen der Bauzins-Einnahmen auf die Mietzins-Gebarung des Hugo Breitner Hofes.
* Bitte NACHDRÜCKLICH um die Beantwortung der am 19.3.2009 gestellten Frage nach der Verwendung von Baukostenbeiträgen (oder sonstigen Geldern aus dem Hugo Breitner Hof) für die Errichtung oder den Betrieb der Garage.

Hochachtungsvoll

Ernst Schreiber
Das Antwortschreiben von Wiener Wohnen dazu vom 13.7.2009.

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