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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Dienstag, 14. März 2017 22:03
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ing. Josef Neumayer (Wiener Wohnen); Michael Ludwig (Stadt Wien); Wiener Bürgermeister; christian.kern@spoe.at; David Ellensohn (GRÜNE); Mag. Gernot Blümel (ÖVP Wien); johann.gudenus@fpoe.at; beate.meinl@neos.eu; christian.mayr@wienerzeitung.at; g.mackerle@heute.at; wien@derstandard.at; redaktion@kleinezeitung.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; alexander.schoenherr@kronenzeitung.at; julia.herrnboeck@nzz.at; fritz.plessl@salzburg.com; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; Robert Pospichal (MBR HBH); Asoka Michael Schuster (MBR HBH)
Betreff: Drei der vielen mit Wiener Wohnen anstehenden Verrechnungsthemen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei nur drei der derzeit vielen mit Ihnen anstehenden Verrechnungsthemen - weil gerade besonders aktuell:

1. Richtwerterhöhung/Wohnungsgrößen:

Wie dem diesbezüglichen Bundesgesetzblatt und auch der Presse zu entnehmen ist, steht mit April 2017 eine Erhöhung der Richtwerte an. 

Wie Ihnen außerdem aus dem Verfahrensverlauf für das Abrechnungsjahr 2008 bekannt ist, weisen die meisten Mietobjekte in unserer Wohnhausanlage eine falsche - meist in Wahrheit wesentlich kleinere Fläche auf als in der laufenden Betriebskostenabrechnung und für die Hauptmietzinsberechnung von Ihnen zur Anwendung gebracht wird. 

Ihr Anwalt Dr. Gerhard Schlager hat im Laufe des Verfahrens bei der Schlichtungsstellenverhandlung vom 24.2.2015 gemeint (aus dem Gedächtnis festgehaltenes Zitat, aber mehrere Zeugen dafür)dass der Antrag nach § 17 (Aufteilungsschlüssel, Mietobjektsgrößen) erst ab dem Antragsdatum (erstmals 18.7.2012) seine Wirkung entfalten würde - und dass gemäß geltender Rechtsprechung die Hauptmietzinse auch bei kleinerer nun festgestellter Mietobjektsgröße NICHT angepasst werden würden, wenn der Mietvertrag älter als 3 Jahre ist. Nur bei jüngeren Wohnungsvergaben und bei allfälligen weiter durchgeführten Mietzinsvalorisierungen bestünde ein Einspruchsrecht, außerdem müssten bei Neuvergaben die neu festgestellten Mietobjektsgröße angewendet werden.

Abgesehen von der ja grundsätzlichen Frage, inwiefern sich so ein zumindest moralisch und politisch unredliches Vorgehen durch Wiener Wohnen mit dem eigenen Statut (§ 2, § 12) und den gegebenen politischen Herausforderungen zum Wohnen - gerade im sozialen Wohnbau der Stadt Wien - verträgt: 

NICHT gelten kann eine Wiener Wohnen bekannt gewordene falsche Mietobjektsgröße z.B. ...

  • bei jünger als drei Jahre ab Antragsdatum abgeschlossenen oder gar ab Vorliegen der Vermessungsergebnisse NEU abgeschlossene Mietverträge (siehe auch die oberstgerichtliche Entscheidung 5 Ob 150/00w vom 15.06.2000 (Zitat): Veränderungen der Nutzfläche wirken sich aber nur bei denjenigen Mietzinsbestandteilen unverzüglich aus, deren Höhe gesetzlich determiniert ist, wie Betriebskosten (vgl 5 Ob 38/88 = MietSlg 40.375); beim Hauptmietzins bedarf es einer neuen Vereinbarung oder des Wirksamwerdens einer bedingt abgeschlossenen (Würth/Zingher aaO). Hier ist die Auskunft von Wiener Wohnen an einzelne betroffene Mieter, die uns aufgrund deren Einspruches gegen die falsche Wohnungsgröße mittlerweile bekannt geworden ist schlicht grob falsch"... dass diesbezüglich ein aufrechtes Verfahren beim Bezirksgericht Fünfhaus anhängig ist. Die Entscheidung wurde von der Gegenseite beeinsprucht, folglich ist in diesem Verfahren noch keine Rechtskraft erwachsen. Sie haben die Möglichkeit, ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle einzubringen, um die Frist zu wahren. Allerdings gibt es auch über diesen Antrag erst eine Entscheidung, wenn die Neuvermessung rechtskräftig ist." Abgesehen von dem höchst bemerkenswerten Umstand, dass Wiener Wohnen offenbar genau im Bilde ist, wann und wie die in dem selben Stadtratsbereich angesiedelte Schlichtungsstelle bei Fällen bezüglich Wiener Wohnen zu entscheiden gedenkt: Die Entscheidung über die Aufteilung der Betriebskosten für 2008 (ob rechtskräftig oder nicht) hat für Neuvermietungen und deren reale Grundlagen (z.B.) im Jahr 2016 gemäß der zitierten oberstgerichtlichen Entscheidung rein GAR NICHTS zu tun. Wiener Wohnen wendet geltendes Recht und geltende Judikatur dazu kraft einsamer Willkür gegenüber Mietern im sozialen Wohnbau der Stadt Wien einfach nicht an!  Ein Business Case auf dem Rücken der Schwächsten, der sich rechnet????
  • für danach in den Folgejahren verrechnete Betriebskosten und deren falsche Aufteilung! Klar ist: Solange Wiener Wohnen die Betriebskosten nicht aufgrund tatsächlich und real gegebener Mietobjektsgrößen aufteilt, werden - allein schon aus diesem Grund - weitere Mietrechtsverfahren für die Folgejahre zu erwarten sein (und wohl zu Lasten von Wiener Wohnen entschieden werden). Hat Wiener Wohnen zuviel Geld für verlorene Mietrechtsverfahren (weil immer noch ein Business Case - bei den paar wenigen Betroffenen, die sich zu wehren getrauen)?
  • bei weiteren Hauptmietzinserhöhungen: Und diesbezüglich steht durch die angesprochene Richtwerterhöhung eben gerade eine an (wo der Richtwert anzuwenden ist - für Kategoriemietzins-Erhöhungen würde sinngemäß dann dasselbe gelten), welche die Präklusionsfrist und Einspruchsmöglichkeit gegen eine WEITERE Erhöhung bereits jetzt in Wahrheit zu hoher Mieten aufgrund der systematischen, schon daher wissentlichen und deswegen absichtlichen Vorspiegelung falscher Tatsachen bezüglich Mietobjektsgröße durch den Vermieter neu eröffnet. Ein weiterer Teil des Business Cases im Vertrauen darauf, dass die wenigsten Betroffenen diesbezüglich Bescheid wissen und rechtzeitig (!!) den Weg eines langwierigen, riskanten und kostenintensiven Mietrechtsverfahrens gegen ein Unternehmen der Stadt Wien auf sich nehmen?

 

Wie gedenkt Wiener Wohnen diese Problematik aus dem Weg zu räumen? 

Wie der dafür zuständige Stadtrat - und offenbar Bürgermeister-Aspirant - Doktor Michael Ludwig? 

Schon einmal abgesehen von der sich uns nicht erschließenden Utopie, wie Wiener Wohnen aufgrund von unterschiedlichen Mietobjektsgrößen für Hauptmietzins und Betriebskosten im SAP die Mieten korrekt und rechtskonform zu verrechnen gedenkt, wenn es heute offensichtlich nicht einmal bei deckungsgleichen Werten gelingt! 

2. Rückzahlung aus dem Mietrechtsverfahren für 2007:

Die Entscheidung des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 27.10.2016  ist inzwischen offenbar rechtskräftig geworden. Diese spricht den Mietern EUR 106.410,12 an Betriebskostenüberschreitung und den Antragstellern (im konkreten Fall Ernst Schreiber und meiner Wenigkeit je zur Hälfte) EUR 1.578,55 an Verfahrenskostenersatz zu. Nun erhebt sich die Frage, wie die Mieter unserer Wohnhausanlage zu ihrem ursprünglich zuviel bezahlten Geld - und wir Antragsteller zur Rückzahlung der bezahlten Verfahrenskosten kommen. Bitte um Auskunft!

Außerdem wurden vom Bezirksgericht Fünfhaus nachträglich EUR 148,00 und EUR 234,00 für die Einbringung von Rekurs und Revisionsrekurs von den Antragstellern gefordert (und von mir, Gerhard Kuchta für die Antragstellerin Hanna Kuchta sowie für alle weiteren Antragsteller auch zur Gänze bezahlt), weshalb diese Kosten auch nicht als bisher schon aufgelaufene Verfahrenskosten geltend gemacht werden konnten. Da den Antragstellern auch die angemessenen Kosten für die anwältliche Vertretung beim Revisionsrekurs (von Wiener Wohnen unbeeinsprucht) zugesprochen worden sind, besteht keinerlei Zweifel daran, dass ein nachträglicher Kostenfeststellungsantrag bei Gericht auch zu Gunsten der Antragsteller entschieden werden würde. Es stellt sich daher die Frage, ob Wiener Wohnen meiner Ehefrau bzw. mir auch außergerichtlich diese weiteren aufgelaufenen Verfahrenskosten ersetzt oder ob dazu die neuerliche Einschaltung des Gerichts erforderlich ist. Bitte um Antwort!

 
3. Gasgebrechen Cossmanngasse (und damit zusammenhängende Dachgeschoßwohnungen):
 
Mitte letzter Woche wurde ich von betroffenen Mietern über ein aufgetretenes und damals schon tagelang bestehendes Gasgebrechen in der Cossmanngasse in Kenntnis gesetzt und habe daraufhin mit der Mieterbeiratshotline von Wiener Wohnen Kontakt aufgenommen, um einerseits möglichst die Arbeiten am Gebrechen und die Hilfestellungen für die Mieter zu beschleunigen, habe aber auch andererseits um einen Rückruf der kaufmännischen Referentin wegen einer den Mietern für diese Zeit zustehenden Mietzinsminderung gebeten (immerhin noch laufende Heizperiode aufgrund der Außentemperaturen). Bis heute ist kein solcher Rückruf erfolgtBitte um Rückäußerung, in welcher Form den davon betroffenen Mietern die Miete für die Zeit der Beeinträchtigung reduziert wird!
 
 
Aufgrund der Dringlichkeit in den betreffenden Punkten merke ich mir für Ihre geschätzte Rückäußerung spätestens den 28.3.2017 vor!
 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
und im eigenen Namen

Gerhard Kuchta

 

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 15. März 2017 08:32
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Drei der vielen mit Wiener Wohnen anstehenden Verrechnungsthemen

Sehr geehrter Herr Kuchta,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Büromanagement

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 01. April 2017 09:28
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ing. Josef Neumayer (Wiener Wohnen); Michael Ludwig (Stadt Wien); Wiener Bürgermeister; christian.kern@spoe.at; David Ellensohn (GRÜNE); Mag. Gernot Blümel (ÖVP Wien); johann.gudenus@fpoe.at; beate.meinl@neos.eu; christian.mayr@wienerzeitung.at; g.mackerle@heute.at; wien@derstandard.at; redaktion@kleinezeitung.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; alexander.schoenherr@kronenzeitung.at; julia.herrnboeck@nzz.at; fritz.pessl@salzburg.com; Profil; office@oehgb.at; Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta (MBR HBH); Robert Pospichal (MBR HBH); Asoka Michael Schuster (MBR HBH)
Betreff: Ausständige Antworten - und erforderliche weitere rechtliche Schritte dazu
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich halte für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof und auch als bevollmächtigter Vertreter für meine Ehefrau als Ihre Hauptmieterin fest, dass wir bisher zum hier beigefügten Mail keinerlei Antwort Ihrerseits erhalten haben (weder meine Wenigkeit noch der Vorsitzende des Mieterbeirats Ernst Schreiber als Zustellungsbevollmächtigter) und halte zu den im Mail angeführten einzelnen Themen außerdem fest:

 
1. Richtwerterhöhung/Wohnungsgrößen:

Hierzu können - und werden - wir den betroffenen (inzwischen vielen, vielen, vielen) Mietern nur raten, einzeln für sich, wie es das Gesetz ja vorsieht, die dann erforderlichen rechtlichen Schritte gegen Wiener Wohnen einzuleiten. Natürlich unter Hinweis auf eine dringend anzuratende Rechtsschutzversicherung, die auch die Deckung des Verfahrens übernimmt - und unter dringendem Abraten der Mietervereinigung, die sich inzwischen leider als höchst kontraproduktiv beim Vorgehen gegen Wiener Wohnen erwiesen hat (schriftliche Informationen dazu liegen uns vor). 

Dieses Anraten auch in Kenntnis des Umstandes, dass Wiener Wohnen bzw. die Stadt Wien mittlerweile in solchen Fällen offenbar dazu übergegangen ist, dann eben statt der falsch angewendeten Wohnungsgröße andere Gründe vor Gericht vorzubringen, um die hohe Hauptmiete zu rechtfertigen. Wie zum Beispiel Zuschläge zum Richtwert, die - wie Herr Stadtrat Doktor Ludwig in seiner Kommunikation ja stets behauptet - von Wiener Wohnen als "besonderes Entgegenkommen im sozialen Wohnbau der Stadt Wien" gar nicht angewendet werden! Oder gar überhaupt einen freien Mietzins! Siehe dazu die derzeitige diesbezügliche Dokumentation auf der Seite des Franz-Koblizka-Hofes (Adalbert-Stifter-Straße 35, 1200 Wien) und da insbesondere einen Ausschnitt aus dem Mail von Wiener Wohnen vom 13.3.2017:

Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Magistratsabteilung 25, welche in diesen Verfahren als Sachverständiger agiert, einen höheren Hauptmietzins als angemessen feststellen könnte als jener, der derzeit vorgeschrieben wird.
 
Liegt eine rechtskräftige Entscheidung der Magistratsabteilung 25 vor, wird jedenfalls jener Betrag vorgeschrieben, welcher als angemessen anerkannt wurde - unabhängig davon, ob der bisher verrechnete Betrag niedriger ist oder dann überschritten wird.
 
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Information geholfen zu haben verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Horvath
Referatsleiter
Stadt Wien - Wiener Wohnen

Also können es sich die Mieter im "sozialen Wohnbau der Stadt Wien" in solchen Fällen nur aussuchen, aus welchen Gründen ihnen ein höherer Mietzins verrechnet wird: Aufgrund der eben stillschweigend zu schluckenden falschen Wohnungsgröße oder eben aus irgendwelchen anderen Gründen. 

Und gleichzeitig diskutiert man im Nationalrat, was man denn gegen die nicht mehr erträglichen Wohnkosten tun könnte! Wie hieß es da so schön? „Mächtige Einzelinteressen beim Koalitionspartner“ ÖVP sah hingegen SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher als Grund dafür, warum die Reform bisher nicht zustande kam. „Bei uns laufen Sie offene Türen ein“, für die SPÖ sei „billiger Wohnen“ ein Credo, antwortete ihre Parteikollegin Katharina Kucharowits den Grünen.

Dass Wiener Wohnen - zum Teil sogar wissentlich - die Wohnungsgröße im Mietvertrag falsch angegeben hat: Jo mei, es passieren bei soooo vielen Wohnungen halt auch einmal Fehler! Das sind ja bloß alles Einzelfälle, wie Herr Stadtrat Doktor Ludwig sich in der Kommunikation stets zu behaupten bemüht. Jener Stadtrat Doktor Ludwig, der auch zu dieser Problematik sehr wohl persönlich Bescheid weiß (siehe den Besuch im Hugo Breitner Hof vor der Wien-Wahl am 19.9.2015 und die vor Zeugen diesbezüglich geführten Gespräche dort).   

Die daraus anfallenden Verfahrens- und Anwaltskosten sind, sofern sie dem Unternehmen der Stadt Wien dann zur Last fallen, genau diesem Vorgehen wie hier dargestellt zuzuschreiben! 

2. Rückzahlung aus dem Mietrechtsverfahren für 2007:

Auch hierzu gab es keinerlei Auskünfte zum Mail.

Erfreulich und anerkennenswert ist unabhängig davon, dass einerseits Ernst Schreiber vom Gericht bereits zuerkannte EUR 1.504,55 und meiner Ehefrau die restlichen EUR 74,00 an Verfahrenskosten überwiesen worden sind und andererseits die Mieter ein Schreiben von Ihnen erhalten haben, in welchem auf die Entscheidung des Bezirksgerichts Fünfhaus Bezug genommen und ALLEN betroffenen Mietern eine anteilige Rückzahlung der für 2007 zuviel bezahlten Betriebskosten mit der nächsten Mietzinsvorschreibung zugesagt wurde.

Allerdings:

  • Die im Schreiben genannten EUR 118.483,41 können von uns rechnerisch nicht nachvollzogen werden. Wir kommen - ohne Umsatzsteuer, aber auch ohne an sich zustehender Verzinsung - "nur" auf EUR 106.410,12 an zugesprochener Betriebskostenüberschreitung (netto). Ein Netto-Betrag inklusive der den Mietern an sich auch zustehenden gesetzlichen Verzinsung zwischen unkorrekter Verrechnung und Rückzahlung kann es auch nicht sein, denn da kommen wir überschlagsmäßig auf rund 150.000 EuroWas ist mit diesen den Mietern gesetzlich ja zustehenden Zinsen? Ein zugesprochener Nettobetrag plus Umsatzsteuer kann es bestenfalls nur dann sein, wenn ein Mischsatz zwischen Privatmiete (10%) und gewerblicher Vermietung (20%) angewendet worden wäre - welcher aber für den jeweiligen Mieter keinen Aufschluss über den tatsächlich dann zu erwartenden Betrag gibt. Für Fragen über Fragen ist gesorgt.
  • Eine dazu Auskunft suchende Mieterin bekam telefonisch von Wiener Wohnen die Mitteilung, dass die Gutschrift mit der Mai-Miete erfolgen würde. Bei Ausfertigung der Information mit 27.3.2017 wäre die NÄCHSTE Mietzinsvorschreibung aber die mit April. Sollte die telefonisch erhaltene Information korrekt sein, wird sich Ihre Hotline daher - bei rund 1.400 betroffenen Mietern - auf einige Anrufe gefasst machen müssen. 
 
Keinerlei Auskunft Ihrerseits gibt es zu den vom Bezirksgericht Fünfhaus nach Sachbeschluss noch eingeforderten und auch bezahlten EUR 148,00 und EUR 234,00 für die Einbringung von Rekurs und Revisionsrekurs. Es wird daher ein weiterer Kostenfeststellungsantrag zum gegenständlichen Verfahren eingebracht werden müssen. Da den Antragstellern auch die angemessenen Kosten für die anwältliche Vertretung beim Revisionsrekurs - von Wiener Wohnen unbeeinsprucht - zugesprochen worden sind, besteht keinerlei Zweifel daran, dass dieser Antrag bei Gericht auch zu Gunsten der Antragsteller entschieden werden wird. 
 
Wäre entsprechend Auskunft gegeben oder die ausgesendete Information auf kurzem Weg mit dem Mieterbeirat abgestimmt worden, hätte man das alles vermeiden können - und allenfalls weitere Kosten und Aufwände für rechtliche Schritte ebenfalls!

3. Gasgebrechen Cossmanngasse (und damit zusammenhängende Dachgeschoßwohnungen):

Bezeichnend auch hier, dass weder eine schriftliche Rückäußerung dazu noch der angeforderte Rückruf erfolgt ist. So zieht man sich seitens Wiener Wohnen aus der Affäre!

Auch das zu den Themen leistbares Wohnen, korrektes Vorgehen, Service für die Mieter etc. etc. etc!
  

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
und im eigenen Namen

Gerhard Kuchta

 

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Montag, 03. April 2017 09:55
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Ausständige Antworten - und erforderliche weitere rechtliche Schritte dazu

Sehr geehrter Hr. Kuchta,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: XXX@wien.gv.at
Gesendet: Donnerstag, 13. April 2017 14:27
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: AW: Drei der vielen mit Wiener Wohnen anstehenden Verrechnungsthemen

Sehr geehrter Herr Kuchta,

nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt müssen wir Ihnen mitteilen, dass Wiener Wohnen ausschließlich gerichtlich bestimmte Verfahrenskosten ersetzt.

Wir bedauern Ihnen keine anderslautende Mitteilung machen zu können und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 13. April 2017 18:57
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ing. Josef Neumayer (Wiener Wohnen); Michael Ludwig (Stadt Wien); Wiener Bürgermeister; David Ellensohn (GRÜNE); Mag. Gernot Blümel (ÖVP Wien); johann.gudenus@fpoe.at; beate.meinl@neos.eu; christian.mayr@wienerzeitung.at; g.mackerle@heute.at; wien@derstandard.at; redaktion@kleinezeitung.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; alexander.schoenherr@kronenzeitung.at; julia.herrnboeck@nzz.at; fritz.pessl@salzburg.com; Profil; Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta (MBR HBH); Robert Pospichal (MBR HBH); Asoka Michael Schuster (MBR HBH)
Betreff: Unnotwendige und Kosten/Aufwand erzeugende Verfahrensschritte seitens Wiener Wohnen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass ein Anwalt - schließlich auch im Eigeninteresse seiner Beschäftigung und daraus erzielter Einnahmen - einem potenten Klienten wie Wiener Wohnen offenbar zum Ablehnen gütlicher Einigungen und Bereinigungen rät, daher zu unnotwendig großem Aufwand bei Gericht bzw. Schlichtungsstelle, dem weiteren Verschleppen von Verfahren und Hinauszögern von Entscheidungen etc. etc., das ist mehr oder weniger verständlich.  

Was aber Wiener Wohnen diesbezüglich entscheidet - siehe beiliegendes Mail, das ist in keiner Weise nachvollziehbar!

Zur Erinnerung: Allein das für die Betriebskosten aus 2007 und unsere Wohnhausanlage geführte Verfahren hätte für Wiener Wohnen um rund 40.000 EUR günstiger ausgehen können - bzw. sogar weit mehr, wenn man die Gesamtkosten für das Verfahren (Anwaltskosten und interne Kosten bei Wiener Wohnen) bzw. allfällige weitere Beträge betrachtet (nun ggf. auch gerichtlich geltend zu machende Zinsen etc.).

Aber vor allem die Beschädigung jedweder Glaubwürdigkeit von Wiener Wohnen als im Dienste der Mieter im sozialen Wohnbau Wiens stehender Einheit und des politisch verantwortlichen Überbaus dafür, sowie jedweden Verständnisses und Entgegenkommens bei den Mietern selbst etc. etc. haben die diesbezüglich Entscheidenden alleine zu verantworten!

Der Kostenfeststellungsantrag ist mittlerweile bei Gericht eingebracht. 

Die weiteren Folgen daraus - sowohl sachlich und kostenmäßig als auch klimatisch - sind leider unabwendbar.

  
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit freundlichen Grüßen 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

 

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Dienstag, 18. April 2017 07:15
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Unnotwendige und Kosten/Aufwand erzeugende Verfahrensschritte seitens Wiener Wohnen

Sehr geehrter Hr. Kuchta,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: XXX 
Gesendet: Dienstag, 04. April 2017 10:11
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: Drei der vielen mit Wiener Wohnen anstehenden Verrechnungsthemen

Sehr geehrter Herr Kuchta,

betreffend Ihrer unten angeführten Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Punkt 1

Da das Verfahren noch anhängig ist, kann die Stadt Wien - Wiener Wohnen keine Informationen zur Verfügung stellen.

Punkt 2

Die Rechtskraftbestätigung wurde Ende Februar 2017 an Wiener Wohnen übermittelt. Die Auszahlung von Differnzbeträgen wird derzeit vorbereitet. Seitens Wiener Wohnen werden die betroffenen Mieterinnen und Mieter nach Festlegung der weiteren Vorgehensweise gesondert informiert. Die Buchhaltung wurde durch Wiener Wohnen mit der Anweisung des Verfahrenskostenrückersatzes an Herrn Schreiber beauftragt. Wir ersuchen Sie diesbezüglich um Kontaktaufnahme mit Herrn Schreiber, sowie um ein wenig Geduld. Der Verfahrenskostenrückersatz wird in den nächsten Tagen am Konto von Herrn Schreiber einlangen.

Betreffend der von Ihnen angeführten, nachträglichen Auslagen von EUR 148,00 und EUR 234,00 müssen wir Ihnen mitteilen, dass Wiener Wohnen noch kein Beschluss vorliegt. Wir werden daher Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt halten und Sie über das Ergebnis gesondert informieren.

Punkt 3

Das Gasgebrechen in der Cosmanngasse 12 wurde am 07.03.2017 aufgrund einer Eingabe von der zuständigen Hausbesorgerin an Wiener Wohnen gemeldet. Wiengas hat daraufhin eine Überprüfung der Gassteigleitung durchgeführt und diese bis zum Abschluss der Instandsetzungsarbeiten gesperrt. Den betroffenen MieterInnen wurden durch Wiener Wohnen alternative Heiz- und Kochgelegenheiten zur Verfügung gestellt. Da derzeit in der gesamten Wohnhausanlage die gesetzlich vorgeschriebene periodische Gasleitungsüberprüfung durchgeführt wird, wurden die hierbei erforderlichen Überprüfungsarbeiten auf der betroffenen Stiege vorgezogen und im Rahmen der aktuellen Instandsetzungsarbeiten erledigt. Die betroffene Gassteigleitung konnte bereits am 09.03.2017 Mittags wieder in Betrieb genommen werden. Einer Mietzinsminderung kann aufgrund der fehlenden Einschränkungen nicht zugestimmt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien - Wiener Wohnen

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