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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
From: ernst.schreiber@gmx.at
To: silvia.celand@wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Mietzinsvorschreibung August 2010
Date: Thu, 29 Jul 2010 17:06:39 +0200

Sehr geehrte Frau Celand,

wie Sie sich aus den Beilagen persönlich überzeugen können, ist die Mietzinsvorschreibung für August 2010 für meine gemietete Wohnung falsch. Der Anerkennungszins wurde nicht ausgewiesen, dafür ist die Teilzahlung für die Betriebskosten zu hoch. Bitte veranlassen Sie die Richtigstellung und die Zustellung einer korrekten Vorschreibung an mich.

Da dieser Fehler wahrscheinlich nicht nur bei mir gemacht wurde, ersuche ich Sie, auch alle anderen Vorschreibungen kontrollieren zu lassen und an die betroffenen Mieter zu versenden.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW 14/15/16 Kanzlei [mailto:kanzlei-16@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 03. August 2010 11:29
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Mietzinsvorschreibung August 2010

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage hinsichtlich der Ausweisung der Mietzinsbestandteilspositionen für August 2010 darf – wie bereits mehrfach auch in persönlichen Gesprächen erörtert – darauf hingewiesen werden, dass das Verrechnungsprogramm entsprechend der alphanumerischen Konditionsartenbezeichnungen die Vorschreibungen mit den Gutschriftsbeträgen abdeckt.

Im Falle Ihrer Wohnung gestalten sich die Mietzinsbestandteile daher gemäß nachstehend angeführter Hierarchie:



Gemäß dieser Konditionsabarbeitung ergibt sich folgende Restvorschreibung für August 2010:


Da diese Rechnungsausweisungsart seitens der Magistratsabteilung 6 – Rechnungsamt für sämtliche Dienststellen der Stadt Wien in dieser Form im Einsatz ist, besteht seitens Wiener Wohnen keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung der Mietzinsvorschreibungsinformationen.

Zu Ihrer besseren Übersicht darf ein aus dem EDV/SAP-System „Real Estate Flexible“ (RE-FX) gezogener Zinszettel, welcher die Positionen gegebenenfalls übersichtlicher ausweist, zu Ihrer gefälligen Verwendung übermittelt werden.

Da außer Ihrer Anfrage keine weiteren in dieser Form bekannt sind, besteht für Wiener Wohnen keinerlei Handlungsbedarf, Vorschreibungen kontrollieren bzw. korrigieren zu lassen. Im Einzelfall sind wir natürlich jederzeit bereit, entsprechend zu beauskunften.

Mit freundlichen Grüßen:

Ihre Hausverwaltung
Stadt Wien – Wiener Wohnen
From: ernst.schreiber@gmx.at
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; vab@volksanw.gv.at; buergeranwalt@orf.at; konsument@vki.at; mailbox@akwien.at; maria.vassilakou@gruene.at; david.ellensohn@gruene.at; bernd.moidl@gruene.at; christine.marek@oevp.at; dworak@kutzendoerfer.at; post@bv14.wien.gv.at; elisabeth.holzer@gruene.at; wolfgang.krisch@tplus.at; franz.lerch@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; andreas.anzenberger@kurier.at; florian.skrabal@datum.at; report@orf.at; g.rech@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; gerhard_kuchta@hotmail.com; walter3101@yahoo.de
Subject: Falsche Verrechnung der Betriebskosten-Guthaben aus 2009 in allen Wiener Gemeindebauten
Date: Wed, 4 Aug 2010 09:41:21 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ihre Auskünfte über die herrschende Abrechnungspraxis bei Wiener Wohnen lösen nicht nur bei mir, sondern im gesamten Mieterbeirat einfach nur mehr ungläubiges Staunen aus!
 
Ihr beigefügtes Mail (auch hier nachzulesen) bestätigt nämlich, dass die - von Herrn Dr. Ludwig auch in den Medien kolportierten - beträchtlichen Betriebskostenguthaben aus dem Vorjahr tatsächlich teilweise vom Hauptmietzins abgebucht worden sind. Und das einfach deshalb, weil A (wie Anerkennungszins) vor B (wie Betriebskosten) kommt - und "das Programm das halt so macht"! Das nicht nur in meinem Fall, auch nicht nur für unsere Wohnhausanlage, sondern - Ihren eigenen Angaben zufolge - in allen Gemeindebauten in ganz Wien.
 
Es geht übrigens nicht nur - wie Sie schreiben - um die Gestaltung der Mietzinsvorschreibungsinformationen, sondern um die tatsächliche Verbuchung durch das Rechnungsamt für sämtliche Dienststellen der Stadt Wien, auf die, wie Sie schreiben seitens Wiener Wohnen keinerlei Einflussmöglichkeit besteht.
 
Laut Mietrechtsgesetz (§ 20, 21 ff.) ist die Verrechnung von Hauptmietzins und von Betriebskosten strikt zu trennen, denn der Hauptmietzins / die so geschaffene Hauptmietzinsreserve - natürlich auch der dazu gehörige Anerkennungszins - dient zur Erhaltung der Wohnhausanlage, während die Akontierung und Abrechnung von Betriebskosten zur Deckung der laufenden Ausgaben dient.
 
Diese gesetzlichen Gegebenheiten sind vorhanden - auch wenn die Magistratsabteilung 6 anders bucht und Wiener Wohnen darauf keine Einflussmöglichkeit sieht. Auch in diesem Fall gehen wir davon aus, dass der Rechtsrahmen mehr zählt, als eine buchhalterische Handhabung, "die eben so ist, wie sie ist".
 
Die von Ihnen bestätigte Abrechnungspraxis bedeutet nämlich, dass den Mietern in Wohnhausanlagen nicht die zu hoch akontierten Betriebskosten rückvergütet wurden, sondern dass die sowieso nicht in angespartem Geld schwimmenden Gemeindebauten in ihrer Mietzinsreserve geschädigt worden sind und daher in noch mehr Fällen ihre zukünftigen Sanierungen über §18-Verfahren selbst bezahlen müssen. 
 
Dass keine weiteren diesbezüglichen Reklamationen bei Ihnen evident sind, bedeutet:
 

  1. dass die Mieter ihre Abrechnungen schlecht kontrollieren bzw. schlecht informiert sind - was von Wiener Wohnen übrigens - mittlerweile nachweislich - schamlos ausgenützt wird. 
  2. die Unterlagen, die den Mietern bezüglich ihrer Mietzinsaufgliederung von Wiener Wohnen übermittelt werden, unzureichend sind. Im Fall von Lastschrifts- oder Einzugsaufträgen wird den Mietern nämlich gar keine Mietzinsaufgliederung übermittelt. Daher können die Mieter solche Fehler auch gar nicht bemerken. Ihr im Mail erwähnter und zur besseren Übersicht übermittelter Zinszettel weicht übrigens auch von der tatsächlichen Buchung ab - denn dort scheinen die 9,- EUR Anerkennungszins sehr wohl auf. Dafür ist wiederum nicht ersichtlich, wie mit dem Betriebskostenguthaben verrechnungstechnisch verfahren wird.


Ihre abschließende Bemerkung "Da außer Ihrer Anfrage keine weiteren in dieser Form bekannt sind, besteht für Wiener Wohnen keinerlei Handlungsbedarf, Vorschreibungen kontrollieren bzw. korrigieren zu lassen. Im Einzelfall sind wir natürlich jederzeit bereit, entsprechend zu beauskunften." bestätigt wieder einmal mehr die von Ihnen geübte Usance: Fehler werden zum System erklärt, statt behoben und korrigiert. Wenn Mieter reklamieren, stellt man sie als Einzel-Erscheinungen hin und verweist sie gegebenenfalls an die Schlichtungsstelle bzw. an das Gericht. "Schlimmstenfalls" bekommen ein paar Mieter einige Euro rückvergütet, während die übrigen leer ausgehen.   
 
Das kann es nicht sein! Wir verlangen - auch in diesem Fall - eine flächendeckende Korrektur! Selbst wenn Ihre Rechtsvertretung bei unserer Verhandlung vom 22.7.2010 coram publico gemeint hat, durch solche Korrekturen würde bloß viel Steuergeld vergeudet werden.

 

Für den Mieterbeirat

 

E. Schreiber

 

 

HIER die Antwort und der weitere Verlauf!

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