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Hugo Breitner Hof
Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...
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In der KW 26 ist die Kurzfassung der Jahresabrechnung für 2016 (nach rechts weiterblättern) - samt Infoblatt und Folder (Rückseiten: jeweils nach rechts weiterblättern) - bei uns eingetroffen.
Eine Abrechnungsfassung für Stammhaus und Aufzug folgt.
Auffallend ist das doch relativ hohe Guthaben und die daraus erfolgenden beträchtlichen Rückzahlungen an die Mieter!
Genauere Analysen und Ergebnisse daraus folgen in Kürze!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nur der guten Ordnung halber bestätige ich auch schriftlich die gestern Nachmittag von Ihrer Frau Fritz vorgenommene telefonische Absage der bisher vereinbarten Termine 8., 15. und 22.11.2017 für die Einschau in die Belegsammlung für 2016 und die von ihr bekanntgegebenen neuen Termine 17. und 23.11.2017, jeweils ab 9 Uhr.
Auf die Nachfrage von Frau Fritz wurde auch besprochen, dass die Anforderungen an die Form und den Umfang der Belegeinschau gemäß bisheriger Korrespondenz unverändert aufrecht ist und daher voraussichtlich auch viele, viele Folgetermine für die ausreichende Prüfung bzw. das Abfotografieren der so umfangreichen Belegsammlung notwendig sein werden.
Betont wurde von mir auf Nachfrage außerdem, dass ich selbstverständlich nach wie vor gerne bereit bin, eine authentische, vollständige und nachvollziehbare Belegsammlung auch in anderer Form (Ausdrucke/Kopien oder WORM-Datenträger) entgegen zu nehmen - sofern diese von Wiener Wohnen gleichzeitig schriftlich als authentisches und vollständiges Abbild der Belegsammlung anerkannt wird.
Wobei sich bei Ausdrucken in derartigem Umfang natürlich das Problem ergibt, dass ich diese gemäß Hausordnung nicht in unserem Mietobjekt aufbewahren dürfte (Zitat von der HTML-Page: "Sie dürfen kein Papier, keine Matratzen oder leicht entflammbares Verpackungsmaterial lagern."), was aber zu Dokumentationszwecken für ein möglicherweise nachfolgendes Mietrechtsverfahren aus Dokumentationsgründen notwendig wäre. Es ergibt sich also laut Ihren eigenen, wenn auch widersprüchlichen Vorgaben (denn im PDF der Hausordnung liest sich das schon wieder anders) - aber natürlich auch aus Platzgründen - genau genommen lediglich die Übermittlungsmöglichkeit in Form eines WORM-Datenträgers.
Und selbstverständlich dürften dann diese übermittelte/ausgefolgten Kopien auf Datenträger oder Papier nicht bepreist werden, da es sich hier ja dann um keine vom Mieter angeforderten Kopien, sondern vielmehr die Erstvorlage der Belege durch den Vermieter handelt.
Gerhard Kuchta
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 08. November 2017 08:31
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Termin-Absage/Verschiebung Belegeinschau für 2016
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Wohnkostenentwicklung im Hugo Breitner Hof:
Als Excel-Datei
Als PDF-Datei (wegen der relativ kleinen Schrift am besten herunterladen und vergrößern)
Die Highlights (als Aushang für die Schaukästen):
Die Mietkosten im Hugo Breitner Hof sind in den letzten 10 Jahren um fast 31% gestiegen (genau genommen sogar weit mehr).
Im Vergleich dazu: Die Inflation um 21,3 % !
Beachten Sie aber bitte auch die Anmerkungen zu den einzelnen Punkten!
Mit Wiener Wohnen abgestimmtes Protokoll aus der Besprechung am 17.11.2017 (ursprünglich als Beginn der Belegeinschau für das Abrechnungsjahr 2016 geplant).
Achtung, neue vereinbarte Vorgehensweise!
Daher ist der Folgetermin der Belegeinschau 2016 am 23.11.2017 als obsolet ABGESAGT!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in der Belegeinschau vom 17.11.2017 besprochen und protokollarisch so festgehalten haben der Mieter Ernst Schreiber und meine Wenigkeit als bevollmächtigter Vertreter meiner Ehefrau Hanna Kuchta (Ihre Mieterin) die übermittelte Abrechnungs-CD für 2016 auf erforderliche zusätzliche Belege, Beilagen und Unterlagen durchgesehen.
Aus dem heraus übermitteln wir Ihnen in aufrechter Frist ein Dokument zur weiteren Bearbeitung.
Bitte teilen Sie uns mit, bis wann mit der Übermittlung der zusätzlichen Unterlagen zu rechnen ist und ob wir diese abholen sollen oder sich eine andere Form der Übergabe anbietet.
Gerhard Kuchta
Von: WrW West Kanzlei
Gesendet: Mittwoch, 21. März 2018 13:13
An: ernst.schreiber@gmx.at; gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: Erforderliche zusätzliche Unterlagen für die Jahresabrechnung 2016
Sehr geehrter Herr Kuchta,
sehr geehrter Herr Schreiber,
Ihre Anforderung der zusätzlichen Unterlagen wird bei uns bearbeitet.
Wiener Wohnen wird Ihnen jene Belege, die eine Zahlungspflicht auslösen und auf der elektronischen Hausabrechnung nicht vorhanden sind, nachreichen.
Es wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und eine vollständige Abarbeitung voraussichtlich im Juni 2018 erfolgt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Jilek-Melzer
Leitung Kundenbetreuung Gebietsteil West
(Bezirke 6,7,8,9,13,14,15,16,17,18,19)
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Freitag, 29. Juni 2018 13:22
An: ernst.schreiber@gmx.at'; 'gerhard_kuchta@hotmail.com'
Betreff: WG: Erforderliche zusätzliche Unterlagen für die Jahresabrechnung 2016
Sehr geehrter Herr Kuchta,
sehr geehrter Herr Schreiber,
ich wollte Sie informieren, dass die Bearbeitung Ihrer Anforderung noch nicht gänzlich abgeschlossen ist, ich hoffe Ihnen in den nächsten 14 Tagen eine endgültige Rückmeldung geben zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
mit freundlichen Grüßen
Barbara Jilek-Melzer
Leitung Kundenbetreuung Gebietsteil West
(Bezirke 6,7,8,9,13,14,15,16,17,18,19)
Stadt Wien – Wiener Wohnen
A-1030 Wien, Rosa-Fischer Gasse 2
Tel: 05 75 75 75/
Die Zusendung von Wiener Wohnen vom 19.7.2018.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen Ihre Zusendung vom 19.7.2018 (Schreiben samt USB-Stick mit 3 PDF-Dateien) und erlauben uns, dazu folgendes festzuhalten:
Daher steht fest, dass Wiener Wohnen selbst weit ein Jahr nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist offenbar entweder nicht im Stande oder aber nicht gewillt ist, zum Abrechnungsjahr 2016 und trotz eingeräumter Nachfrist samt nochmaliger Verschiebung der Anlieferung eine vollständige, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Belegsammlung vorzulegen und somit sowohl dem Mietrechtsgesetz als auch dem Mitbestimmungsstatut Genüge zu tun.
Wir werden daher - auf diesem Status aufbauend und entsprechend dokumentiert - fristgerecht unseren gesetzlich zustehenden Einspruch gegen die Jahresabrechnung für 2016 und unsere Wohnhausanlage einbringen.
Außerdem erlaube ich mir bei dieser Gelegenheit, auf die ebenfalls noch ausständige Unterlagensammlung für das Abrechnungsjahr 2017 und unsereAnforderung diesbezüglich vom 27.6.2018 sowie unser Mail vom 9.7.2018 hinzuweisen.
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 16. August 2018 06:46
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Belegnachlieferung für 2016
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
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