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Hugo Breitner Hof
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From: ernst.schreiber@gmx.at
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie der zugeschickten Übersicht entnehmen können, betrug mein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung für 2010 (inkl. MWSt.) EUR 23,35.
Wie bereits bei der Vergütung für das Abrechnungsjahr 2009 ergab sich aus dem Vergleich der Juli- und August-Vorschreibung, dass das entstandene Guthaben zwar zum Teil mit der Vorschreibung von Betriebskosten kompensiert worden ist, aber zur Gänze mit der Position "AZ sonst. nicht HMZ".
Bitte um Erläuterung, um welchen betriebskostenrelevanten Bestandteil der Mietzinsabrechnung es sich bei "AZ sonst. nicht HMZ" handelt.
Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber
Tags:
Von: WrW 14/15/16 Kanzlei [mailto:kanzlei-16@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Freitag, 05. August 2011 10:37
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: WG: Neuerlich aufklärungswürdige Vergütungs-Abwicklung
Als Beilage fand sich diese Stellungnahme!
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