Von: Gerhard Kuchta Gesendet: Donnerstag, 22. Mai 2025 10:07 An: Wiener Wohnen West Kanzlei Cc: Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz Betreff: Angedrohte Entfernung von Mieteranpflanzungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir finden in einigen Stiegenhäusern den als Foto beigefügten Aushang von Ihnen vor, der sich gegen dieAnpflanzung in den Grünflächen unserer Wohnhausanlage durch Mieterwendet und ein Verbot solcher Anpflanzungen in der Haus- und Gartenordnung anführt. Es werden die Mieter zur umgehenden Entfernung ihrer Anpflanzungen bis spätestens 17.6.2025 aufgefordert. Andernfalls würde die Entfernung dieser Anpflanzungen durch Wiener Wohnen beauftragt werden.
Dazu weisen wir darauf hin, dass ein solches Verbot in derHausordnung nicht besteht (aktuelle Fassung anbei). Auch in derGartenordnung (aktuelle Fassung anbei) - die eigentlich nur für Mietergärten gilt, die bei manchen Erdgeschoßwohnungen angeschlossen sind - findet sich kein solches Verbot. Ja ganz im Gegenteil: Wendet man die Bestimmungen der Gartenordnung hier analog auch auf die gemeinschaftlichen Grünanlagen an, dann wäre sogar die Anpflanzung von Bäumen bis zu einer Höhe von acht Metern gestattet!
Auch in den Mietverträgen findet sich - abgesehen von deren unterschiedliche Gestaltung über die Besiedelungszeit für unsere Anlage hinweg - keine Bestimmung, wie sie hier laut Aushang angewendet werden soll.
Daher ist dieserAushang von Ihnen unrichtig, obsolet und könnte eineEntfernung der Anpflanzungen allenfalls sogar als Besitzstörung geahndetwerden.
Die Aushänge sind daher umgehend zu entfernen. Eine Beauftragung der Entfernung dieser Anpflanzungen ist nicht durchzuführen!
Ganz abgesehen davonbrüstet sich die Bezirksvorstehung seit geraumer Zeit mit den diversen Anpflanzungen in öffentlichen Grünflächen,zuletzt erst gestern gleich vis a vis unserer Wohnhausanlage, wo die Menschen im Hugo Breitner Hof auch zu Gieß-Partnerschaften eingeladen werden. Diese Anpflanzungen kosten in dem Fall öffentliche Gelder. Im Fall der Anpflanzung durch Mieter kosten sie - auch für die Pflege - keinen Cent! Im Gegenteil, eigentlich verringert sich dadurch die Fläche, die als Rasen von Wiener Wohnen betreut werden muss. Die Pflanzen helfen Bienen, Schmetterlingen und anderen Insekten.
Daher ist diese Maßnahme in keiner Weise nachzuvollziehen.Aber insbesondere:Sie hat keine Grundlage, wie Sie eine solche behaupten!
Von: WRW Fachbereich HV & KB Gesendet: Mittwoch, 28. Mai 2025 10:38 An: Gerhard Kuchta Betreff: WG: Angedrohte Entfernung von Mieteranpflanzungen
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 22.05.2025 erlauben wir uns nach interner Abklärung folgendes mitzuteilen:
Zur Planung von Beeten durch Mieter*innen muss vorab Kontakt mit der Hausverwaltung aufgenommen werden, damit klar definiert ist wer bzw. welche Fläche betreut wird.
Bei der uneingeschränkten Bepflanzung der allgemeinen Grünfläche durch unbekannte Personen bestehen unsererseits Bedenken hinsichtlich der Nutzbarkeit für die Allgemeinheit – insbesondere wenn die Betreuung der Beete eingestellt wird.
Auch ist – insbesondere bei größeren Bäumen und Sträuchern – bei nicht genehmigten Bepflanzungen durch unbekannte Personen mit immensem Kostenaufwand zu rechnen.
Gerne können sich Mieter*innen an uns wenden, welche ein Mieterbeet betreuen möchten. Diesbezüglich ersuchen wir um Information wo das Beet angelegt werden soll und Information welche Pflanzen geplant sind. Sofern keine Einwände bestehen wird eine schriftliche Genehmigung erteilt und der jeweilige Mieter verpflichtet sich zur Betreuung.
Webmaster
Von: WRW Fachbereich HV & KB
Gesendet: Mittwoch, 28. Mai 2025 10:38
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: Angedrohte Entfernung von Mieteranpflanzungen
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 22.05.2025 erlauben wir uns nach interner Abklärung folgendes mitzuteilen:
Zur Planung von Beeten durch Mieter*innen muss vorab Kontakt mit der Hausverwaltung aufgenommen werden, damit klar definiert ist wer bzw. welche Fläche betreut wird.
Bei der uneingeschränkten Bepflanzung der allgemeinen Grünfläche durch unbekannte Personen bestehen unsererseits Bedenken hinsichtlich der Nutzbarkeit für die Allgemeinheit – insbesondere wenn die Betreuung der Beete eingestellt wird.
Auch ist – insbesondere bei größeren Bäumen und Sträuchern – bei nicht genehmigten Bepflanzungen durch unbekannte Personen mit immensem Kostenaufwand zu rechnen.
Gerne können sich Mieter*innen an uns wenden, welche ein Mieterbeet betreuen möchten. Diesbezüglich ersuchen wir um Information wo das Beet angelegt werden soll und Information welche Pflanzen geplant sind. Sofern keine Einwände bestehen wird eine schriftliche Genehmigung erteilt und der jeweilige Mieter verpflichtet sich zur Betreuung.
Freundliche Grüße
XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Mai 28