Wegweiser ...

... durch komplexere Themen.

Gleichzeitig eine kurze Zusammenfassung über den Verlauf und den Status.

Hanakgasse 1A - die "Alte Leute Siedlung"

Worum geht es überhaupt?

 

Hanakgasse 1A, die sogenannte „Alte Leute Siedlung“, wurde 1955 bis 1957 - mitten im Hugo Breitner Hof – im Zuge der Erbauung der gesamten Anlage für ältere Menschen und Körperbehinderte als ebenerdiger Gebäudekomplex mit 24 Wohneinheiten errichtet.

Eine Besonderheit stellt die herrliche Grünflächenanlage mit mittlerweile altem Baumbestand dar.

Siehe dazu auch die zahlreichen Fotos in der Diashow.

Wenn Sie den Mauszeiger über die Bildschirmpräsentation bewegen, öffnen sich die Navigationsleisten (Präsentation stoppen/starten, zu bestimmten Bildern springen, etc.). Oben rechts können Sie unter "Optionen" den Ablauf der Präsentation beschleunigen oder verlangsamen.

 

Anlässlich des legendären Wiener Gipfeltreffens mit dem US-Präsidenten John F. Kennedy wurde der Ministerpräsident der UdSSR, Nikita Chruschtschow, im Juni 1961 durch die „Alte Leute Siedlung“ als Paradebeispiel für idealen Wohnbau dieser Art geführt: Der ebenerdige Bau mit dörflichem Charakter und idyllischer Gartenanlage erwies sich als ideal, um auch alten oder behinderten Leuten so lange wie möglich die Chance zu bieten, sich selbst zu versorgen bzw. Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen. Auch die Kommunikation untereinander in gemütlicher, fast familiärer Atmosphäre lief vorbildlich ab, da die nach innen offene (aber auch von außen frei zugängliche), so einladende Gestaltung mit großzügigem Grünraum auch andere Leute angezogen hat, welche außerhalb dieser kleinen "Anlage in der Anlage" gewohnt haben. So lebten Alte und Junge, Behinderte und Gesunde für viele Jahre gedeihlich mit- und nebeneinander.  

 

Manches mag sich durch die technische Entwicklung überholt haben (Aufzüge erschließen Alten und Behinderten auch höher gelegene Stockwerke), aber in der oben beschriebenen Kombination ist die Konzeption der „Alten Leute Siedlung“ nach wie vor unerreicht. Solche Modelle werden jetzt teilweise erst angedacht, auch im benachbarten Ausland. 

 

Was mit dieser Gestaltungsform als kommerzielles Damoklesschwert aber verbunden ist:

Das fast 9000 m2 große Areal in bester städtischer Lage mit nicht einmal 15 % (noch dazu bloß eingeschoßiger) Verbauung lädt dazu ein, im Rahmen einer ganz anders gearteten Planung aus dem "toten Kapital" sehr viel Geld zu machen ...!

 

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    Webmaster

    Informationsveranstaltung zu Hanakgasse 1A:

    Am 12.3.2009 urgierte der Mieterbeirat, dass trotz mündlicher und schriftlicher Zusicherung keine Mieterinformation in Sicht war.

    Darauf hin fand am 26.3.2009 eine kurzfristig anberaumte Mieterinformation statt, die von teilweise heftigen Kontroversen gekennzeichnet war. Wiener Wohnen teilte mit, dass das eigentliche Projekt Neubebauung "Alte-Leute-Heim" Hanakgasse1A nicht vorstellbar ist, denn es gibt noch keines. Das Bundesdenkmalamt habe von sich aus den Denkmalschutz für Hanakgasse 1A aufgehoben. Die Form der Neubebauung ist noch offen. Es wird jedenfalls kein Block errichtet werden, der höher ist, als die jetzigen im Hugo Breitner Hof. Die Bebauung ist dort vorgesehen, wo sie auch jetzt ist. Es könne nur der Weg zu dem Projekt präsentiert werden, der in den nächsten Wochen genau skizziert werden wird (ausgeschriebenes Wettbewerbsverfahren, Jury, ...). Die Konzeptentwicklung soll unter Einbindung der Anrainer erfolgen, die ihre Ideen, Anforderungen und Wünsche einbringen sollen. Auch der alte Baumbestand muss berücksichtigt und die schöne Grünfläche erhalten bleiben. Es gibt einen Grundstücksbeirat, der alle derartige Vorhaben vorgelegt bekommt. Dann erst kommt es zur Zustimmung zum Neubau durch die Stadt Wien. Mit dem Baubeginn ist in 1 bis 1 1/4 Jahren zu rechnen. Die Baudauer wird etwa 2 Jahre betragen.
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      Webmaster

      Nach der Informationsveranstaltung: Funkstille mit kleinen Unterbrechungen:

      Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Fünfhaus am 29.7.2009 zu den Betriebskosten 2004 bis 2006 hat Wiener Wohnen aufgrund der Neuvermessung der Anlage im Jahr 2008 eine Rückvergütung für die Grünflächenpflege angeboten – und zwar so, als ob Hanakgasse 1A schon ab 2004 nicht zum Hugo Breitner Hof gehört hätte. Zwar ist das bezüglich dieses einzelnen Kostenfaktors ein Vorteil für die Mieter des Hugo Breitner Hofes, doch stellt sich endgültig die Frage nach der richtigen Zuordnung von Hanakgasse 1A. Daher wurde eine Feststellung durch das Gericht beantragt, für welche Zeiträume nun Hanakgasse 1A zum Hugo Breitner Hof gehört hat und für welche nicht bzw. welche Folgen sich daraus ergeben.

      Am 14.9.2009 fragte der Mieterbeirat per Mail in der Bezirksvorstehung an, ob es Neuigkeiten zu Hanakgasse 1A gibt. Antwort: Keine neuen Informationen. Es fand auch noch keine Jurysitzung statt.

      Am 21.10.2009 stellte Bezirksrat Krisch einige Anfragen zum Hugo Breitner Hof – unter anderem bezüglich des Planungsstatus zu Hanakgasse 1A.

      Am 12.11.2009 antwortete Dr. Ludwig der Bezirksvorstehung, dass die Arbeiten zur Änderung des Flächenwidmungsplans aufgenommen worden wären, aber noch kein Einreichungszeitpunkt abschätzbar sei. Erst danach wäre ein Bauträgerwettbewerb möglich. Das (aus dem schon zuvor erläuterten Grund bereits abgelehnte) Angebot eines Sitzes in der Jury für den Mieterbeirat sei aufrecht.

      Soweit die bisherige Chronik eines Skandals!
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        Webmaster

        Einschätzung der zukünftigen Entwicklung:

        Aller Wahrscheinlichkeit nach werden derzeit nur die Wiener Gemeinderatswahlen im Oktober 2010 abgewartet, um die Mieter des Hugo Breitner Hofes danach vor vollendete Tatsachen zu stellen und ihnen als Betroffene eine Neugestaltung von Hanakgasse 1A, "aufs Auge zu drücken", die keinesfalls ihre Zustimmung oder Sympathie finden wird.

        Wetten werden angenommen – insbesondere deshalb, weil in der prekären Finanzlage von Wiener Wohnen ein solches wenig verbautes Grundstück in bester Lage eine zu große Verlockung darstellt – schriftliche Zusicherung hin oder her, wunderschöne Grünanlage und alter Baumbestand auf oder ab , ...

        Vollkommen klar, dass dies ganz massive Widerstände und ggf. auch rechtliche Schritte heraufbeschwören wird (Einspruch gegen die erforderlichen Veränderungen im Flächenwidmungsplan etc.).

        Und dass diese Gegebenheiten auch wesentliche Auswirkungen auf die Beeinspruchung der immer noch ausständigen Endabrechnung aus der § 18-Sanierung haben werden, versteht sich ebenfalls von selbst - insbesondere weil jetzt schon abzusehen ist, dass die Baukosten um etwa 13 Millionen Euro (über 26 Prozent!) überschritten wurden.

        Und das, ohne bisher einen Handgriff für die versprochene Sanierung von Hanakgasse 1A geleistet zu haben.

        Den vorläufig erhöhten Hauptmietzins im Rahmen des §18-Verfahrens zahlen die Mieterinnen und Mieter immer noch weiter – inklusive jener Werte, die in der Vorausschau eigentlich für die Sanierung von Hanakgasse 1A gedacht waren ...!
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