Hier werden einige lesenswerte Ausschnitte und Themen aus dem mittlerweile schon jahrelangen Bemühen darum herausgegriffen, eine Rückvergütung für diesen Abrechnungszeitraum zu erhalten.
Dieses Bemühen ist zur Zeit (6.3.2011 - also nach nun schon mindestens 3 1/2 Jahren) nicht abgeschlossen, der ergangene Sachbeschluss des Bezirksgerichts aufgrund von 2 Rekursen nicht rechtskräftig.
Ungeachtet dessen:
Einiges ist jetzt schon absolut beachtenswert und steht zum Teil auch schon außer Diskussion!
Die gesamte Dokumentation des Verfahrensverlaufs finden Sie im Themenkreis "Schlichtungsstelle".
Diesbezügliche Dokumente und Bilder sind von dort aus verlinkt.
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Einbindung in die Systemgestaltung:
Hier eine Aussage des kaufmännischen Referatsleiters unseres Kundendienstzentrums in der Verhandlung vom 15.11.2010 zur Einbindung in die Systemgestaltung:
:
17. Mrz 2011
Webmaster
Viele, viele offene Punkte!
Wie schon eingangs erwähnt, befinden wir uns inmitten eines laufenden Verfahrens. Daher kann der ergangene Sachbeschluss bestenfalls als erste Richtschnur betrachtet werden, wohin die Reise gehen könnte. In Wirklichkeit ist jedoch derzeit alles offen!
Sowohl die Antragsteller / Mieter als auch Wiener Wohnen haben einen Rekurs gegen den ergangenen Sachbeschluss vom 20.1.2011 eingebracht.
Zum Rekurs von Wiener Wohnen gibt es eine - sicher lesenswerte - Rekursbeantwortung auf Mieterseite!
Kurz gefasst:
Wiener Wohnen bestreitet weitgehend jene Sachbeschluss-Punkte, die gegen Wiener Wohnen entschieden worden sind, und möchte, dass die gestellten Anträge der Mieter - samt Kostenübernahme durch die Antragsteller - generell abgewiesen werden oder dass das Verfahren möglichst "zurück an den Start" geht.
Die Mieter wollen aufgrund der bewussten Inkaufnahme so einer Situation durch Wiener Wohnen ganz einfach eines: IHR GELD ZURÜCK!
Trotz des noch offenen Verfahrens und der strittigen Punkte erscheinen doch einige Detailpunkte und Aussagen einer komprimierten Heraushebung wert!
17. Mrz 2011
Webmaster
Auskunftserteilung:
Die damals stellvertretende Leiterin und heutige Leiterin des für uns zuständigen Kundendienstzentrums sagte dazu in der Verhandlung vom 15.11.2010:
Wenn Sie also glauben, eine Auskunfts-berechtigte Person bei Wiener Wohnen gefunden zu haben - und Sie halten sogar eine schriftliche Stellungnahme von dieser Person in Ihren Händen, dann bedeutet das im schlimmsten Fall: GAR NICHTS!
21. Mrz 2011