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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: XXX (Mieter)
Gesendet: Samstag, 04. Jänner 2014 09:24
An: WrW West Kanzlei
Betreff: Fassaden-Beschädigung

Sehr geehrter Herr Milojevic,

ich möchte mich nun direkt an Sie wenden, da es mir nicht möglich ist, selbst eine Veränderung zu bewirken.

Ich wohne im Hugo Breitner Hof - 1140 Wien, XXXX. Seit Jahren füttert meine Nachbarin auf Tür XXX die Vögel bei ihrem Fenster. Bereits vor Jahren waren hinter der Dachrinne faustgroße Löcher bei meinem Balkon. Diese wurden von einer Vertragsfirme von Wr. Wohnen zugemacht. Meine Nachbarin wurde schon öfters darauf hingewiesen, dass das Füttern verboten ist, doch sie ignoriert es. Jetzt sind schon wieder zwei neue große Löcher ober ihrem Fenster und die Vögel fliegen ein und aus. Auf meinem Balkon sind jede Tag Mistschaufelmengen an Styroporkugeln, die von den Vögeln rausgepeckt werden.

Die Behebung der Schäden, die ja ganz erhebliche Kosten verursachen, tragen alle Mieter, nicht diese Dame, die diese durch ihr Verhalten verursacht. Ich lade Sie gerne ein, sich den Sachverhalt von meiner Wohnung aus, anzusehen. Ausserdem habe ich schon Wr. Wohnen darauf hingewiesen, dass unsere Balkongeländer durchrosten. Es geschieht NICHTS. Und das, obwohl dies bald nach dem neuen Anstrich schon ersichtlich war und von mir auch Fotos geschickt wurden.

Bilder im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

XXX (Mieter)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Datum: 13. Januar 2014 13:42
Betreff: WG: Fassaden-Beschädigung
An: XXX (Mieter)

Betreff: AW: Fassaden-Beschädigung

Sehr geehrte XXX!

Vielen Dank für die Übermittlung der Fotos. Bezüglich Ihrer Mail wird mitgeteilt, dass die Nachbarin wegen der Vogelfütterung angeschrieben wurde.

Weiters teilen wir mit, dass das Verputzen von Spechtlöchern bzw. die Instandsetzung der Fassade nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann. Dies wird somit erst im Frühjahr bei entsprechendem Wetter durchgeführt werden kann.

Nach Rücksprach mit dem zuständigen Werkmeister wird bezüglich des Balkongeländeranstrichs mitgeteilt, dass dieser den Mieterinnen und Mietern selbst obliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Danijel Milojevic

Kundenmanager W 05

(14. Bezirk)

Stadt Wien – Wiener Wohnen
Opfermanngasse 1, A-1160 Wien

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; Mieter
Subject: RE: WG: Fassaden-Beschädigung
Date: Tue, 14 Jan 2014 08:17:28 +0100

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zu dem der Mieterin übermittelten und von ihr uns zur Kenntnis gebrachten Mail möchten wir folgendes anmerken:
 
Spechtlöcher
 
Dieses spezielle Loch in der Fassade mag durchaus durch die Vogelfütterung der Nachbarin zusätzlich stark begünstigt worden sein. 
 
Allerdings handelt es sich, wie ihren Technikern - zumindest bis zur generellen Organisationsänderung bei Wiener Wohnen - bereits hinlänglich bekannt war - um ein generelles und an vielen Stellen auftretendes Problem in unserer Wohnhausanlage (siehe z.B. dieses Foto). Dieses resultiert offensichtlich aus dem bei der THEWOSAN-Sanierung für die Dachkante verwendeten Material, was dazu führt, dass Spechte diese Fassadenteile aufklopfen und andere Vögel, Eichkätzchen etc. es sich später in den Höhlungen gemütlich machen. 
 
Was das für die Baulichkeit selbst auf lange Sicht bedeutet, braucht wohl nicht extra erwähnt zu werden (Isolierungslücken, Schädlingsbefall, ggf. Schimmel). 
 
Wir ersuchen Sie diesbezüglich um KONKRETE Vorschläge, wie dieses Problem generell zu lösen ist.


Verantwortung für die Instandhaltung der Balkongeländer durch die Mieter
Selbst wenn eine solche Erhaltungsklausel in den jeweiligen Mietverträgen zu finden wäre (was generell stark zu bezweifeln ist), wäre eine Überwälzung einer derartigen Erhaltungspflicht auf die Mieter nach unserer bescheidenen Meinung laut oberstgerichtlicher Rechtssprechung unzulässig und unwirksam (siehe Rechtssatz RS0126571 vom 22.12.2010). 
 
Zitat: Eine generelle Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, ist als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht (§ 1096 ABGB, §§ 3 und 8 MRGgröblich benachteiligend und daher nichtig.

Doch abgesehen von diesem Umstand: 
 
  • Hier handelt es sich ja nicht um bloß einen neuen Anstrich des Balkongeländers, sondern um Rostschäden bzw. eventuell bereits eine mögliche gänzliche Durchrostung.
  • Diese Schäden sind eine - wohl durch viele Zeugen belegbare - Folge der Arbeiten im Zuge der durchgeführten Generalsanierung. Diese wurden anscheinend grob mangelhaft bzw. unsachgemäß durchgeführt. Fragt sich: Wie wurde bei der Abnahme der Anlage die Qualität dieser Ausführung von Wiener Wohnen überprüft? Die einzelnen Mieterwohnungen wurden dabei nach unserem Wissensstand ja nicht betreten.
  • Vor diesen generellen Arbeiten war jahrzehntelang zu dem Thema Ruhe. Wieso? Und wieso jetzt auf einmal diese Häufung? Wer haftet für die Mängel in der Ausführung
  • Wenn die Erhaltung dieser Balkongeländer Mietersache ist, wie Sie jetzt behaupten, wieso wurde dieses Prinzip bei der Generalsanierung durchbrochen? Wieso wurden die Mieter dann nicht in die Ausführung der Arbeiten eingebundenUnd wieso sollen JETZT die MIETER die Folgen daraus tragen - bis hin zu einer allenfalls sogar erforderlichen Neumontage des Balkongeländers? DAS soll jetzt Mietersache sein? Wohl kaum. 
     
Wir fordern Sie daher auf, umgehend die aufgetretenen Schäden zu begutachten und zu beheben, da bei bereits eingetretener Durchrostung eventuell sogar Gefahr im Verzug sein könnte.
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

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