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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Heute hat ein Mieter einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2017 bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigung der Schlichtungsstelle dafür.

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Antworten auf diese Diskussion

Von: MA 50 Irene Hillebrand
Gesendet: Mittwoch, 13. Februar 2019 14:30
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: 14, Linzer Straße 299- 325, MA 50-Schli-I/1094393-2018,

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Die Stellungnahme des Antragsgegnervertreters im oben genannten Verfahren wird Ihnen im Anhang zur Kenntnis gebracht. Sie können dazu binnen 3 Wochen eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 23. Februar 2019 12:24
An: Hillebrand Irene
Cc: Rudeck & Schlager (RA)
Betreff: AW: 14, Linzer Straße 299- 325, MA 50-Schli-I/1094393-2018,

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

zur am 13.2.2019 von Ihnen übermittelten Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 30.1.2019 nehme ich - mit erteilter Vollmacht von Hanna Kuchta – innerhalb aufrechter Frist wie in der Beilage ausgeführt Stellung.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Von: MA 50 Schlichtungsstelle Kanzlei 
Gesendet: Montag, 25. Februar 2019 09:04
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: AW: 14, Linzer Straße 299- 325, MA 50-Schli-I/1094393-2018,

Der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt.

Von: Hillebrand Irene 
Gesendet: Montag, 6. Mai 2019 13:34
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: MA 50-Schli-I/251478-2019 und MA 50-Schli-I/251475-2019, Linzer Straße 299-325

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Zu Ihrer Anfrage vom 1.5.2019 wird Ihnen bestätigt, dass nun für sämtliche bei der Schlichtungsstelle zu Ihrem Antrag vom 21.12.2018 anhängigen Verfahren Bestätigungen gemäß § 40 MRG ausgestellt wurden und die für 14.5.2019, 9 Uhr anberaumte Verhandlung betreffend das Abrechnungsjahr 2017 daher nicht stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

Das Protokoll aus der Verhandlung vom 20.9.2019 beim Bezirksgericht Fünfhaus.

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 21. September 2019 12:47
An: Ulrike Hostek (BG 15) 
Cc: Rudeck & Schlager 
Betreff: Aktenzahl 12 MSCH 12/19x – Verhandlung vom 20.9.2019, Erfüllung der Aufträge und Äußerung

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

anbei einerseits die Unterlagen zur Erfüllung der gestern in der Verhandlung erteilten Auflagen und eine Äußerung zum gestrigen Vorbringen.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 5. Oktober 2019 12:02
An: Ulrike Hostek (BG 15) 
Cc: Rudeck & Schlager 
Betreff: 12 MSch 12/19x - zum Protokoll aus der Verhandlung vom 20.9.2019


Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zum im Betreff angeführten Protokoll erlaube ich mir - nur der guten Ordnung halber - folgende zwei Hinweise:

Auf Seite 1, letzter Absatz müsste es heißen "E-Mail-Verkehr zwischen Frau Gebhart und Wiener Wohnen; ..."

Die Zusendung von Wiener Wohnen an Ernst Schreiber als Vorsitzender des Mieterbeirats (2. und 3. Absatz der Zeugeneinvernahme auf Seite 4) erfolgte nicht per (E-)Mail, sondern in Briefform. Ich glaube, das auch so ausgesagt zu haben.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Der am 15.1.2020 neu zugestellte (wie erwartet ablehnende) Sachbeschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus in erster Instanz.

Ein voraussichtlich dagegen einzubringender Rekurs ist in rechtlicher Abstimmung.

Hier der Rekurs, den der Anwalt der Antragstellerin heute fristwahrend beim BG Fünfhaus eingebracht hat.

Hier der am 28.12.2020 zugestellte Beschluss des LG ZRS Wien.

Obwohl darin mieterseitig bereits ein Teilerfolg errungen wurde wird sehr wohl ein außerordentlicher Revisionsrekurs beim OGH überlegt und ist in rechtlicher Abklärung.

Hier der außerordentliche Revisionsrekurs dazu beim OGH, wie ihn unser Anwalt nunmehr fristgerecht zur Absendung gebracht hat.

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