Anfrage der Grünen (19.2.2008) - Hugo Breitner Hof2024-03-28T09:31:40Zhttps://hugobreitnerhof.ning.com/forum/topics/anfrage-der-gruenen-1922008?groupUrl=neustartmitwienerwohnen_1&feed=yes&xn_auth=noAnmerkung des MBR:
Spätesten…tag:hugobreitnerhof.ning.com,2009-01-25:2451554:Comment:11282009-01-25T18:32:46.000ZWebmasterhttps://hugobreitnerhof.ning.com/profile/GerhardKuchta
<u>Anmerkung des MBR</u>:<br />
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Spätestens ab diesem Zeitpunkt müsste auch dem Gegenüber klar geworden sein, welche Bedeutung dieses Thema für die Anlage - auch durch das indiskutable Vorgehen Wiener Wohnens im Vorfeld zu dieser Angelegenheit - bekommen hat.<br />
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Bis heute besteht ein Meinungsunterschied darüber, ob der Artikel 15/3 des Mietermitbestimmungsstatuts (auch) für eine so umfassende Umgestaltung einer Anlage angewendet werden muss.<br />
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<i>Artikel 15 (3) Vor Beauftragung sonstiger Erhaltungs-…</i>
<u>Anmerkung des MBR</u>:<br />
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Spätestens ab diesem Zeitpunkt müsste auch dem Gegenüber klar geworden sein, welche Bedeutung dieses Thema für die Anlage - auch durch das indiskutable Vorgehen Wiener Wohnens im Vorfeld zu dieser Angelegenheit - bekommen hat.<br />
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Bis heute besteht ein Meinungsunterschied darüber, ob der Artikel 15/3 des Mietermitbestimmungsstatuts (auch) für eine so umfassende Umgestaltung einer Anlage angewendet werden muss.<br />
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<i>Artikel 15 (3) Vor Beauftragung sonstiger Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten, die nicht unter Abs. 2, 6 oder 7 fallen, ist der Mieterbeirat schriftlich zu verständigen. Dazu sind die Kostenschätzung der Arbeiten, die Finanzierung, die finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Mieter sowie Beginn und Dauer der Arbeiten bekannt zu geben. Seine Rückäußerung hat binnen 14 Tagen zu erfolgen. Unterbleibt die fristgerechte Rückäußerung des Mieterbeirats, gilt seine Zustimmung zu den Arbeiten als erteilt. Ist keine Einigung zu erzielen, kann die Wohnungskommission zwecks Vermittlung angerufen werden. Die Wohnungskommission kann sachkundige Magistratsbedienstete beiziehen.</i><br />
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Wiener Wohnen sagt: <i>"Die Neugestaltung von Hanakgasse 1A fällt nicht unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung (auch nicht unter die anderen zitierten)."</i><br />
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Der Mieterbeirat sagt: <b>"Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb gerade so große Veränderungen ausgenommen wären - denn was soll dann der Sinn dieser Regelung sein?"</b><br />
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Ergänzend dazu sei bemerkt, dass uns nie rückgemeldet wurde, wie die Antwort an die Grünen tatsächlich ausgefallen ist. wg. Anfrage im Wiener Gemeind…tag:hugobreitnerhof.ning.com,2009-01-25:2451554:Comment:11112009-01-25T18:03:25.000ZWebmasterhttps://hugobreitnerhof.ning.com/profile/GerhardKuchta
wg. Anfrage im Wiener Gemeinderat<br />
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)<br />
Gesendet: Donnerstag, 21. Februar 2008 08:36:05<br />
An: Cser Josef (josef.cser@wien.gv.at)<br />
Cc: Ernst (ernst.schreiber@gmx.at); Kuchta, Walter (walter3101@yahoo.de); Gandler, Heidi (h.gandler@gmx.net)<br />
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Sehr geehrter Herr Magister Cser,<br />
<br />
nach Rücksprache mit Herrn Schreiber:<br />
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Grundsätzlich können wir uns mit dem Tenor dieser Beantwortung einverstanden erklären. Man sollte nur auch die beiderseitige Absicht…
wg. Anfrage im Wiener Gemeinderat<br />
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)<br />
Gesendet: Donnerstag, 21. Februar 2008 08:36:05<br />
An: Cser Josef (josef.cser@wien.gv.at)<br />
Cc: Ernst (ernst.schreiber@gmx.at); Kuchta, Walter (walter3101@yahoo.de); Gandler, Heidi (h.gandler@gmx.net)<br />
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Sehr geehrter Herr Magister Cser,<br />
<br />
nach Rücksprache mit Herrn Schreiber:<br />
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Grundsätzlich können wir uns mit dem Tenor dieser Beantwortung einverstanden erklären. Man sollte nur auch die beiderseitige Absicht inkludieren, diese Überprüfungen zügig abzuschließen.<br />
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Außerdem habe ich über das telefonisch zwischen uns beiden angesprochene Thema der Umgestaltung für Hanakgasse 1A berichtet:<br />
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Ihre diesbezüglich angedeutete Position, dass es zwar eine Information über die neuen Pläne geben könnte, aber eventuell keine Gestaltung mit Zustimmung durch die Mieterversammlung, stößt bei uns auf überhaupt kein Verständnis und widerspricht dem von Dr. Ludwig so hervorgehobenen Mietermitbestimmungsstatut (insbesondere Artikel 15/3, aber auch 14/2, ggf. 14/3, 21 etc.).<br />
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Es wäre doch wirklich schade, wenn wir eine "Baustelle zumachen" würden - und eine andere dafür aufreißen (im wahrsten Sinn des Wortes), die Wohnungskommission bemühen müssten, neue Wogen in der Öffentlichkeit oder auf politischem Terrain entstünden etc. etc.!<br />
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Das ist absolut nicht in unserem Sinn - wäre dann aber wohl schwer vermeidbar.<br />
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Wir gehen daher davon aus, dass eine Neugestaltung dieses Areals so erfolgt, dass auch eine Mieterversammlung dazu "Ja" sagen kann - nicht nur, weil dieses Grundstück Teil unserer wirtschaftlichen Einheit, sondern auch weil es zur Gänze in unsere Anlage eingebettet ist.<br />
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Hochachtungsvoll<br />
<br />
Gerhard Kuchta