Anfrage / Kontaktnahme (21.3.2008) - Hugo Breitner Hof2024-03-28T18:02:10Zhttps://hugobreitnerhof.ning.com/forum/topics/anfrage-kontaktnahme-2132008?groupUrl=kontaktmitanderenanlagen&commentId=2451554%3AComment%3A1251&x=1&feed=yes&xn_auth=noFrom: gerhard_kuchta@hotmail.…tag:hugobreitnerhof.ning.com,2009-01-26:2451554:Comment:12512009-01-26T07:32:18.000ZWebmasterhttps://hugobreitnerhof.ning.com/profile/GerhardKuchta
From: gerhard_kuchta@hotmail.com<br />
To: xxxxx<br />
CC: xxxxxxx, ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; h.gandler@gmx.net<br />
Subject: RE: Rechtsstellung des Mieterbeirates<br />
Date: Wed, 2 Apr 2008 08:03:41 +0200<br />
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Hallo Herr xxxxx,<br />
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bitte nicht böse sein, wenn ich mich jetzt erst melde - ich war bis gestern in Indien.<br />
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Die nächsten 2 Tage werden sicher noch stressig - ich nehme an, dass ich ab Freitag wieder einigermaßen zum Schnaufen komme.<br />
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Aber kurz zu Ihrer Thematik:<br />
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Ich sehe das so, dass dieses…
From: gerhard_kuchta@hotmail.com<br />
To: xxxxx<br />
CC: xxxxxxx, ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; h.gandler@gmx.net<br />
Subject: RE: Rechtsstellung des Mieterbeirates<br />
Date: Wed, 2 Apr 2008 08:03:41 +0200<br />
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Hallo Herr xxxxx,<br />
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bitte nicht böse sein, wenn ich mich jetzt erst melde - ich war bis gestern in Indien.<br />
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Die nächsten 2 Tage werden sicher noch stressig - ich nehme an, dass ich ab Freitag wieder einigermaßen zum Schnaufen komme.<br />
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Aber kurz zu Ihrer Thematik:<br />
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Ich sehe das so, dass dieses Mietermitbestimmungsstatut zwar kein "Gesetz" darstellt (und daher auch nicht bestehende Gesetze aushebeln kann, logisch) - aber wie auch die Juristin der Mietervereinigung schreibt, ist es eine zivilrechtliche Vereinbarung, ob jetzt Bestandteil des Mietverhältnisses/Mietvertrags oder separat zu sehen, und stellt somit klagbares Recht dar, wenn ein Vertragspartner seiner Verpflichtung daraus nicht nachkommt.<br />
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Ob diese Vereinbarung auf einer Freiwilligkeit/Selbstbeschränkung dieser Partei beruht oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Und da diese "Selbstbeschränkung" sogar von einer gesetzgebenden Versammlung (Gemeinderat) beschlossen wurde, kann man davon ausgehen, dass diese auch die Einhaltung der Bestimmungen im Auge gehabt hat.<br />
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Ich bin daher davon überzeugt, dass bei tatsächlichen Verstößen gegen das Statut Wiener Wohnen vor einem Richter in einem Zivilprozess ganz schlechte Karten hat.<br />
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Fragt sich: Wer tut es sich an, zu klagen (trägt also das Prozessrisiko) - und worauf wird geklagt (sprich: was ist der eingeklagte Schaden etc.)?<br />
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Fragt sich weiters: Wie reagieren die maßgeblichen Instanzen, wenn einmal publik wird, dass es hart auf hart geht? Ich bin überzeugt, dass die angedachte "Überarbeitung des Statuts" durch das Stadtratsbüro nicht wirklich eine Erweiterung/Stärkung der Mieterrechte im Auge hat, sondern dass man in Wirklichkeit zurückrudern will, weil einige Mieterbeiräte auf einmal das ernst nehmen, was da auf dem Papier steht.<br />
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Aber eventuell werden wir im Hugo Breitner Hof sowieso nicht anders können, als die Grenzen dieser Rechte über - für alle Beteiligte - unangenehme Wege auszuloten.<br />
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Herzliche Grüße<br />
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Gerhard Kuchta