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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

 

Heute haben 5 Mieter

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).

 

 

Zur Vereinfachung für die Leser werden aufgrund zahlreicher Anfragen die .PDF-Dateien auch hier zum Abruf bereitgestellt!

 

 

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Anhänge:

Antworten auf diese Diskussion

 

Ein zwar eine andere Wohnhausanlage betreffendes Sachverständigen-Gutachten zur Preisangemessenheit der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuungs GmbH für die Kalkulation und Verrechnung der Grünflächenpflege, das aber auch für uns und andere Betroffene richtungsweisend sein müsste.

 

 

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: schli01@ma50.wien.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; vab@volksanw.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; christine.marek@oevp.at; dworak@kutzendoerfer.at; politik@henriettefrank.at; post@bv14.wien.gv.at; franz.lerch@bev.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; pelinka.peter@news.at; karin.strobl@regionalmedien.at; redl.josef@profil.at; redaktion@derstandard.at; christian.mayr@wienerzeitung.at; apfl@falter.at; redaktion@oe24.at; konsument@vki.at; thurnher@falter.at; redaktion@bezirkszeitung.at; andreas.anzenberger@kurier.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; martina.schmidt@orf.at; office@datum.at; wiener.stadtkrone@kronenzeitung.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; gerhard_kuchta@hotmail.com; ludwig-rymski@hotmail.com; walter3101@yahoo.de
Subject: Schlichtungsstellenantrag 2007
Date: Mon, 25 Jul 2011 11:14:27 +0200

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 27.7.2011 sind 2 Monate seit der Einreichung unseres Schlichtungsstellenantrags wegen der Jahresabrechnung für 2007 durch Wiener Wohnen verstrichen. Also bereits zwei Drittel des Zeitraums, ehe laut § 40 (2) Mietrechtsgesetz das Verfahren zu Gericht abgezogen werden kann und die (Schlichtungsstelle der) Gemeinde ihrer Aufgaben entledigt ist.

 

Seither ist - für uns auf Mieterseite wahrnehmbar - NICHTS geschehen:

 

  • Kein Aushang des Verfahrens,
  • keine Einberufung eines Verhandlungstermins.
  • Ja nicht einmal eine Aktenzahl wurde bekannt gegeben, damit sich weitere interessierte Mieter zur Wahrung ihrer Rechte dem Verfahren anschließen können.

 

Ich ersuche Sie um Stellungnahme und um Bekanntgabe der weiteren Vorgehensweise.
 

 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

  

E. Schreiber

 

Von: Zwettler Gregor [mailto:gregor.zwettler@wien.gv.at] Im Auftrag von MA
50 Schlichtungsstelle Dezernat I
Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2011 13:08
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Fiskas-Einspieler Elfriede; Teschl Dietmar
Betreff: Schlichtungsstellenantrag 2007


Sehr geehrter Herr Schreiber!

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 25.7.2011 wird Ihnen mitgeteilt, dass die
Geschäftszahl zu Ihrem Antrag betreffend die Bestreitung des
Abrechnungsjahres 2007 MA 50 - Schli I/2812/2011 lautet.

Der Antrag wurde bereits Wiener Wohnen zur Kenntnis gebracht und von Wiener
Wohnen eine Langfassung der Abrechnung, ein Adressverzeichnis sowie die CD -
Rom der Abrechnung übermittelt.

Am 13.9.2011 wird eine mündliche Verhandlung zur Erörterung der einzelnen
Antragspunkte stattfinden. Die Ladung zur Verhandlung wird in Kürze ergehen
und wird der Antrag auch im Haus angeschlagen werden.

Mit freundlichen Grüßen

OMR Mag. Gregor Zwettler
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
für wohnrechtliche Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Telefon: +43 1 4000- 74546
Telefax: +43 1 4000-99-74546
email: gregor.zwettler@wien.gv.at

 

Das Protokoll aus der Verhandlung vom 13.9.2011.

 

Da die 16-seitige Stellungnahme des gegnerischen Anwalts erst einen halben Tag vor der angesetzten Verhandlung eingetroffen ist, haben die Antragsteller eine Frist von 3 Wochen gefordert, um auf die Argumente von Wiener Wohnen ausreichend einzugehen.

Diese Frist wurde von der Schlichtungsstelle auch gewährt.

 

Außerdem konnten trotz der Länge der Verhandlung (9.00 - 13.10, mit einer Pause von 10 Minuten) nicht alle Punkte behandelt werden. Daher gibt es auch dazu eine schriftliche Stellungnahme seitens der Antragsteller.

 

Und es gibt zahlreiche überaus bemerkenswerte Aspekte, auf die einzugehen sein wird ...!

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; schli01@ma50.wien.gv.at
Subject: Äußerung zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Mon, 3 Oct 2011 21:00:38 +0200


Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

gemäß Beschluss in der Verhandlung vom 13.9.2011 zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011 nehme ich im Auftrag und mit erteilter Vollmacht meiner Ehefrau Hanna Kuchta sowie in Abstimmung mit den übrigen Antragstellern (denen eine Kopie dieses Mails zugeht) innerhalb der gesetzten Frist zum Vorbringen in der besagten Verhandlung und insbesondere zur Äußerung der Antragsgegnerin vom 8.9.2011 wie in der Beilage zu diesem Mail ausgeführt Stellung.

Die in dem Dokument integrierten Links auf Internet-Inhalte dienen lediglich als vorgebrachter Beweis, dass die von den Antragstellern behaupteten Aspekte auch entsprechend belegt werden können. Die verlinkten Inhalte können bei Bedarf aus dem Dokument elektronisch aufgerufen werden, ohne dass eine langwierige Suche erforderlich ist oder umfassende Beilagen zum Akt erfolgen müssen.

Wenn es für Sie im Ablauf hilfreich ist und zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt, kann auch die detaillierte Beilage zu den ursprünglichen Anträgen (mit den zahlreichen Links) elektronisch bereitgestellt werden, damit ein eventueller Aufruf verlinkter Dokumente und Internet-Inhalte einfacher erfolgen kann. In diesem Fall bitte um Nachricht.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; schli01@ma50.wien.gv.a
Subject: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Fri, 13 Jan 2012 08:13:40 +0100

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

seit unserer Äußerung vom 3.10.2011 zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011 zur Jahresabrechnung für 2007 sind mittlerweile über 3 Monate vergangen, in denen wir Antragsteller ohne jegliche Nachricht zum weiteren Verlauf des Verfahrens geblieben sind.
 
Auch wurden in der besagten Äußerung mehrere Anträge gestellt, zu denen seither keine Information über deren Bearbeitung bzw. Annahme eingelangt ist.
 
Ich ersuche Sie daher - auch im Namen der übrigen in Cc. angeschriebenen Antragsteller - um Ihre Rückäußerung über den Stand des Verfahrens (insbesondere zu den gestellten Anträgen) und den weiteren zu erwartenden Verlauf.
 
Für diese Rückäußerung merke ich als spätesten Termin den 27.1.2012 vor.
  
 
Hochachtungsvoll
 
Gerhard Kuchta
 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: schli01@ma50.wien.gv.at
Subject: FW: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Fri, 13 Jan 2012 08:18:16 +0100

Leider wurde Ihre Mailadresse verstümmelt, daher diese Nachsendung.
 
Ich bitte um Entschuldigung!
 
 
Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta

 

Subject: AW: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Wed, 25 Jan 2012 16:53:36 +0100
From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Zu Ihrer Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass betreffend Ihren Antrag auf Hauptmietzinsüberprüfung am 18.1.2012 eine Entscheidung ergangen ist.

Betreffend den Antrag auf Überprüfung der Betriebskostenabrechnung 2007 wird Ihnen mitgeteilt, dass sich der Akt zur Zeit bei der MA 25 zu der von Ihnen beantragten Überprüfung der Preisangemessenheit der Grünflächenbetreuung durch die HausbetreuungsGes.m.b.H., sowie der Preisangemessenheit der Rechnungen der Fa. Schubert befindet. Der MA 25 wurde dafür eine Frist bis zum 9.4.2012 eingeräumt. Am 2.11.2011 ist eine weitere Stellungnahme der Antragsgegnervertreter eingelangt, welche Ihnen auf dem Postweg zu Ihrer Information übermittelt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: schli01@ma50.wien.gv.at; rudeck-schlager@aon.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; manfred.juraczka@wien.oevp.at; politik@henriettefrank.at; vab@volksanw.gv.at; buergeranwalt@orf.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com
Subject: RE: AW: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Thu, 26 Jan 2012 10:00:10 +0100



Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
vielen Dank für Ihr gestriges Mail auf unsere Urgenz vom 13.1.2012 (beide hier beigefügt) bezüglich Status und weiterem Verlauf des im Betreff angeführten Mietrechtsverfahrens für die Jahresabrechnung 2007 unserer Wohnhausanlage.

Bemerkenswert sind darin nicht nurdie Umstände, dass
 
  • eine Entscheidung zum Detailpunkt "Hauptmietzinsüberprüfung" unseres Antrags über 4 Monate nach der Verhandlung vom 13.9.2011 und auch erst nach unserer jüngsten und zitierten Urgenz vom 13.1.2012 ergangen ist. Es handelt sich hier um eine Abweisung des Antrags (soeben postalisch eingetroffen). Eine mögliche Ursache für eine derartige Verzögerung des Spruchs ist nicht erkennbar.
  • der MA 25 für die beiden bereits in der besagten Verhandlung vom 13.9.2011 beschlossenen Gutachten eine Frist bis zum 9.4.2012 eingeräumt worden ist. Das wären - bei prompter Beauftragung - fast sieben Monate!
 
 
Bemerkenswert ist insbesondere, dass wir von einer am 2.11.2011 bei Ihnen eingelangten weiteren Stellungnahme der Antragsgegnervertreters erst am 25.1.2012 - wieder erst nach unserer Urgenz und Fristsetzung vom 13.1.2012 - informiert werden, und uns eine Übermittlung dieses Schriftsatzes des Antragsgegnervertreters auf dem Postweg zugesagt wird. Also bis zum Erhalt des Schriftstücks auf dem Postweg rund 3 Monate später!!!
 
Ich ersuche Sie um Erklärung dieses Umstandes!
 
Zum Vergleich: Das Gericht kann laut § 40 (2) MRG von jeder Partei angerufen werden, wenn das Verfahren vor der Gemeinde nicht binnen drei Monaten zum Abschluß gelangt ist.
 
 
Und nicht zuletzt ist bemerkenswert, dass die erbetene Auskunft zu den in der Äußerung vom 3.10.2011 eingebrachten Anträgen in Ihrem Mail NICHT gegeben worden ist.
 
Ich ersuche Sie im Namen der Antragsteller NEUERLICH um diesbezügliche Auskunftserteilung.
 
Für Ihre neuerliche Rückäußerung merke ich als spätesten Termin den 9.2.2012 vor.

 

  

Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
 

 

Die heute per Post eingetroffene Stellungnahme des Antragsgegnervertreters vom 25.10.2011 - samt Begleitschreiben der Wiener Schlichtungsstelle vom 25.1.2012.

 

Absolut lesenswert!

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; schli01@ma50.wien.gv.at
Subject: RE: AW: Nachfrage zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011
Date: Fri, 27 Jan 2012 22:08:58 +0100


 

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
die von Ihnen angekündigte Stellungnahme des Antragsgegnervertreters vom 25.10.2011 ist heute (27.1.2012) postalisch bei mir eingetroffen.
 
Leider ist dazu eine neuerliche Stellungnahme auf Antragstellerseite unabdingbar, die erst ab jetzt ausgearbeitet werden kann.
Nach Abstimmung mit den übrigen Antragstellern und unseren Rechtsberatern werde ich diese bei Ihnen innerhalb von 3 Wochen per Mail einbringen.
 
Da dieses Notwendigkeit einer neuerlichen Äußerung, nach dem Text der erhaltenen Stellungnahme zu urteilen, auch für die beiden vom Antragsgegnervertreter erwähnten Beilagen gilt, diese aber nicht mit-übermittelt worden sind, ersuche ich im Namen der Antragsteller auch um Übermittlung dieser Beilagen. Für diese erstreckt sich die Frist für unsere Stellungnahme ab Eintreffen der Schriftstücke dementsprechend.
 
Ich ersuche um Bestätigung und Zusendung der erwähnten Dokumente.
 
 
Die Bitte um Stellungnahme im Mail vom 26.1.2012 bleibt - samt Frist dafür - ungeachtet dessen aufrecht!

 
 
Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
 

 

Subject: MA 50-Schli I/2812/2011, 14, Linzer Straße 299-325
Date: Thu, 9 Feb 2012 10:15:37 +0100
From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Zu Ihren beiden E-mails vom 26.1.2012 und vom 27.1.2012 wird Ihnen mitgeteilt, dass die Übermittlung von im Verfahren einlangenden Stellungnahmen einer Partei an die übrigen Parteien aus Gründen der Verfahrensökonomie grundsätzlich nicht sofort nach Einlangen bei der Schlichtungsstelle erfolgt (auch um ein ständiges Hin- und Herschicken von Stellu Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269615\8.tif'>> n Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\0.tif'>> g Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\3.tif'>> n Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\5.tif'>> a Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\6.tif'>> h Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\7.tif'>> m Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\8.tif'>> e Beilage: 'C:\PAM\Cache\Pam3CCache\HSM\24269616\9.tif'>> n und Gegenstellungnahmen zu vermeiden), sondern üblicherweise gleichzeitig mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung, bei welcher auch die im Verfahren eingeholten Gutachten den Parteien zur Kenntnis gebracht werden. Das gibt den Parteien auch die Möglichkeit, in einer umfassenden, alle bisherigen Verfahrensergebnisse berücksichtigenden Weise, ihren Standpunkt in der mündlichen Verhandlung klar und zusammengefasst darzulegen.
Anders ist die Sachlage natürlich, wenn das Vorbringen einer Partei eine sofortige Gegenstellungnahme für das Ermittlungsverfahren erforderlich macht, was aber bei der gegenständlichen Stellungnahme nicht der Fall war.

Eine Akteneinsicht bei der Schlichtungsstelle ist natürlich (zu den Parteienverkehrszeiten) jederzeit möglich.

Bei den von Ihnen erwähnten Beilagen in der Stellungnahme des Antragsgegnervertreters vom 25.10.2011 handelt es sich um

1) die Betriebskostenauswertung für das Jahr 2007, welche als Ausdruck aus dem WIPIS (Wiener Integriertes Personalinformationssystem) vorliegt, durch das die Verrechnung des Hausbesorgerentgelts erfolgt. Diese Unterlage weist einen Umfang von 63 Seiten auf und liegt laut Antragsgegnervertreter (siehe S 5 der Beilage) den Mietern bereits vor.
Unabhängig davon können Sie in diese Beilage jederzeit zu den Parteienverkehrszeiten bei der Schlichtungsstelle Akteneinsicht nehmen.

2) das Langtextverzeichnis über die winterliche Gehsteigbetreuung

3) 2 Rechnungen der Fa. Schubert & Partner Gartengestaltungs GmbH, welche Ihnen auf Ihr Ersuchen hin übermittelt werden.


Zu Ihren Anträgen in der Stellungnahme vom 13.10.2011 ergeht auf Grund Ihrer Urgenz eine gesonderte Teilentscheidung, welche Sie in den nächsten Tagen per Post erhalten werden.

Zur beanstandeten Frist für die Erstellung des Gutachtens durch die Magistratsabteilung 25 (MA 25) ist zu bemerken, dass vor der Übermittlung des Aktes an die MA 25 erst das Einlangen der Stellungnahme des Antragsgegnervertreters abgewartet werden musste.


Mit freundlichen Grüßen
Für den Abteilungsleiter:

Mag. Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I
_________________________________________

 

Anmerkung: Kein Kopierfehler und keine Verstümmelung unsererseits - der Text war so. Dabei befanden sich diese Anlagen (erstes Bild und 7 Folgeseiten).

 

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