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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Sonntag, 12. Juli 2026 12:02
An: WRW Fachbereich HV & KB 
Cc: Klement Katharina; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Entfernung der Sitzgruppe im Innenhof Nikischgasse Ost
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die häufig und gerne genutzte Sitzgruppe im Innenhof Nikischgasse Ost - konkret vor der Adresse Pierrongasse 16 - war leider beschädigt und musste zur Reparatur entfernt werden. Nun wurde uns mitgeteilt, dass eine Neuaufstellung nicht durchgeführt wird, da aufgrund fehlender Mittel kein Instandsetzungsauftrag vorliegt. 
 
Dazu müssen wir nicht nur darauf hinweisen, dass wir uns als Mieterbeirat erst kürzlich um eine Neupflanzung zweier geschlägerter Bäume eben zur Beschattung dieser Sitzgruppe bemüht haben.
 
Ebenso ist es offenbar notwendig, auf die derzeit bestehende Hauptmietzinsreserve für unsere Wohnhausanlage von sage und schreibe 8.354.862,65 EUR zu verweisen (für das enorme Bilanzdefizit bei Wiener Wohnen sind andere Gründe verantwortlich).
 
Und in diesem Zusammenhang ist auf die §§ 3 und 4 des Mietrechtsgesetzes hinsichtlich der Verwendung dieser Mietzinsreserve zu verweisen - auf die Verpflichtung nach § 3, Abs. 2, Ziffer 1 und 3 zur Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses bzw. zur Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden, der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen. Insbesondere gilt aber auch § 4, Abs. 1 - Zitat: Der Vermieter hat nützliche Verbesserungen des Hauses oder einzelner Mietgegenstände nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten durchzuführen, soweit dies im Hinblick auf den allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses zweckmäßig ist; hiebei ist nützlichen Verbesserungen des Hauses gegenüber nützlichen Verbesserungen einzelner Mietgegenstände der Vorrang einzuräumen. 
 
Nachdem gerade auch Verbesserungen von Mietgegenständen vorgenommen werden, wäre dies eine gesetzeswidrige Verwendung der Mietzinsreserve, wenn auf der anderen Seite solche triviale Reparaturmaßnahmen bei allgemeinen Flächen des Hauses unterbleiben.
 
Die erforderliche Reparatur der entfernten Sitzgruppe und deren Neuaufstellung ist daher unverzüglich zu beauftragen, da es sich hier nicht nur um eine Angelegenheit der Mietermitbestimmung, sondern schlicht auch eine gesetzliche Vorgabe handelt!
 
Natürlich sind wir gerne bereit, Wiener Wohnen bei der Vermeidung unnötiger Kosten zu helfen - wie z.B. bei der Aufstellung, Entfernung, neuerlichen Aufstellung und Wieder-Entfernung der vom "Begünstigten" gar nicht bestellten unsäglichen Rollstuhlbox. Aber dazu müsste man seitens Wiener Wohnen erst einmal mit uns konstruktiv und sachlich reden wollen ... 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Freitag, 17. Juli 2026 08:22
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta
Betreff: WG: 18428539 Entfernung der Sitzgruppe im Innenhof Nikischgasse Ost
 
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
 
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir mit, dass die angesprochene Sitzgruppe nach einer Meldung durch Mieter*innen, wonach diese defekt ist und Verletzungsgefahr besteht, entfernt wurde.
 
Leider ist aktuell keine Bestellung von neuen Tischen und Bänken möglich. Auch Restbestände sind nicht mehr vorhanden.
 
Es ist daher keine sofortige Veranlassung möglich, der Wunsch nach einer Neubestellung wird jedoch evident gehalten.
 
 
Freundliche Grüße
 

XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West
 
Stadt Wien – Wiener Wohnen

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