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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@wrw.wien.gv.at
CC: andrea.kernthaler-wasicek@wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; ernst-georg.klammer@wien.gv.at; post@ma36.wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; office@wmbr.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Hausordnung / Brandschutz
Date: Mon, 20 Feb 2012 18:42:08 +0100

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Beschwerde einer Mieterin über eine auf dem Gang abgestellte Pflanze veranlasste den Mieterbeirat laut § 10 (4) des Mietermitbestimmungsstatuts dazu, tätig zu werden.
Die Mieterin ist der Ansicht, dass auf dem Gang keinerlei Gegenstände abgestellt werden dürfen, hat laut ihrer Auskunft schon die Hausbesorgerin informiert und auch bei Wiener Wohnen dreimal angerufen – bisher ohne Rückruf.
 
Der Mieterbeirat überzeugte sich selbst von der konkreten Situation (siehe diese Foto und das nachfolgende) und hat versucht, die diesbezüglichen Vorschriften ausfindig zu machen.
 
Dabei wurde folgende Passage gefunden:
 
 
§ 4 (3) Anlässlich der Erteilung einer Bewilligung sind jene Bedingungen, Befristungen und Auflagen vorzuschreiben, die erforderlich sind, um dem Entstehen oder der Ausbreitung eines Brandes oder einer sonstigen Gefahr (wie z.B. Rauchgas, Unpassierbarkeit von Fluchtwegen) vorzubeugen. Kann mit solchen Vorschreibungen nicht das Auslangen gefunden werden, ist die Bewilligung zu versagen. Auf Stiegen, Gängen und Dachböden sowie unter der Stiegenuntersicht dürfen brandgefährliche Gegenstände und Stoffe nicht gelagert werden.
 
In der Wiener Feuerpolizeiverordnung 1988, auf der Informationsseite der Feuerpolizei und ihren Informationsblättern wurden wir diesbezüglich NICHT fündig.
 
 
In der derzeit geltenden Hausordnung von Wiener Wohnen heißt es dazu:
 
Brandschutz
Treppen und Gänge, Dachböden, Zugänge zu Kellerabteilen et cetera dürfen nicht mit Möbeln, Fahrrädern oder sonstigen Gegenständen verstellt werden.

Daher stellt sich die Frage, wie diese Bestimmung auszulegen ist.
 
Viele Mieter - so wie die betreffende Beschwerdeführerin auch - sind der Meinung, dass überhaupt keine Gegenstände auf dem Gang abgestellt werden dürfen.
 
Auch dem Mieterbeirat gegenüber wurde dies bisher so kommuniziert.
 
Liest man aber die betreffenden Passagen, so stellt sich diese Situation doch anders dar.
Im Licht dieser Formulierung ("verstellt") könnte der besagte Blumentopf aus Sicht des Mieterbeirats verbleiben.
 
Dem Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof liegt es einerseits an einer klaren, anwendbaren Regel, die so auch exekutiert werden kann und in Gefahrensituationen das Leben und die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter auch ausreichend schützt, andererseits aber aufgrund von mangelndem Platz für die Unterbringung diverser Utensilien (Räder, Kinderwägen, Rollatoren, Blumentöpfe im Winter, ...) auch an einer Vermeidung von überschießenden Regulierungen.
 
Daher die Bitte um eine verbindliche Auslegung bzw. ehebaldige Neuformulierung!
 
Da der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof um die Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in solchen Situationen bemüht ist und es um Situationen geht, die im kritischen Fall mit Gefahr im Verzug verbunden sind, ersuchen wir um eine Beantwortung innerhalb von spätestens 14 Tagen!
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 

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Antworten auf diese Diskussion

 

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Subject: Hausordnung / Brandschutz
Date: Sat, 3 Mar 2012 09:07:46 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gestern fanden wir in den ersten Stiegen unserer Wohnhausanlage den hier ersichtlichen Aushang von Stadt Wien - Wiener Wohnen bezüglich Hausordnung und Brandschutz (auch noch bezüglich Reinhaltung der Anlage), nehmen aus der Formulierung "aus gegebenem Anlass"  an, dieser Aushang bezieht sich vor allem auf unsere hier nachzulesende Anfrage vom 20.2.2012 und möchten zu der nun gesetzten Maßnahme folgendes anmerken:
 
  • Zu Beginn des Textes wird auf die EINHALTUNG der Hausordnung Bezug genommen. Unmittelbar darauf folgt, dass das Rauchen im Stiegenhaus AB SOFORT und dauerhaft einzustellen ist. Das klingt nach einer NEUEN Regelung, ist aber keine. In der schon bestehenden Hausordnung geht das Verbot aber sogar viel weiter (Das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen ist aus Gründen des Brandschutzes, aber auch der Rücksichtnahme auf nicht rauchende Personen, in allen nicht gemieteten Räumen, also auch in den Aufzügen verboten.).
  • Weiter unten folgt ein Absatz, dass das ABSTELLEN diverser Gegenstände aus FEUERPOLIZEILICHEN Gründen nicht gestattet sei. Das wiederum stellt nach unserer Meinung eine ERWEITERUNG der bestehenden Hausordnung dar (siehe unser vorangegangenes Mail dazu und die Bedeutung 3a von "verstellen" laut Duden). Es geht hier also genau genommen NICHT um die EINHALTUNG der BESTEHENDEN Hausordnung. Sie beziehen sich in dem Kontext auf feuerpolizeiliche Regelungen. Eben diese waren für uns trotz Recherche nicht auffindbar. Welche sind das genau?
  • Der Aushang wurde im gegenständlichen Fall z.B. auf dem Zählerkasten angebracht. Muss der jetzt bis in alle Ewigkeit dort hängen bleiben? Gilt nach Abnahme wieder "die alte" bzw. offiziell bestehende Hausordnung - zumindest für neu Einziehende? Siehe dazu auch unsere Mails bezüglich der "Schwarzen Bretter" und "Roten Bretter" in unserer Wohnhausanlage - übrigens blieben diese Mails allesamt unbeantwortet!
  • Wie man dem Aushang entnehmen kann, ist dieser nur an die Mieterinnen und Mieter unserer Wohnhausanlage gerichtet. Wir gehen jedoch davon aus, dass es sich hier um ein wienweites allgemeines Problem handelt. Was ist mit dem Rest?

Dies alles klingt vielleicht im ersten Hineinlesen nach i-Tüpferl-Reiterei. Aber hier geht es, wie wir schon in unserem Mail vom 20.2.2012 betont haben, um klare, anwendbare und allgemein bekannte Regelungen, deren Einhaltung im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden kann.
 
Deswegen müssen wir auf einer entsprechend professionellen und vorausschauenden Behandlung dieses Themas beharren.
 
In diesem Sinn sehen wir der Beantwortung unseres Mails vom 20.2.2012 bis spätestens Dienstag, den 6.3.2012 mit einiger Spannung entgegen.
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@wrw.wien.gv.at
CC: andrea.kernthaler-wasicek@wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; ernst-georg.klammer@wien.gv.at; post@ma36.wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; office@wmbr.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Hausordnung / Brandschutz
Date: Mon, 26 Mar 2012 11:48:09 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zu unseren Mails mit besagtem Betreff vom 20.2. und 3.3.2012 gab es bisher keinerlei Antwort.
 
In Bezugnahme auf § 14 (2) des Mietermitbestimmungsstatuts und auf die Wichtigkeit klarer Regelungen zum Brandschutz ersucht Sie der Mieterbeirat neuerlich um Auskunftserteilung - nunmehr unverzüglich
 
 
Um die entstehende Verwirrung an Hand aktueller Fotos (dieses und nachfolgende) zu verdeutlichen:
In welcher dieser - wahllos herausgegriffenen - Stiegen gilt jetzt welche Version der Hausordnung?
 

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 

 

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: andrea.kernthaler-wasicek@wien.gv.at
CC: walter3101@yahoo.de; gerhard_kuchta@hotmail.com; ilse.mayer3@chello.at
Subject: WG: Mieter XXX schuhe am gang
Date: Thu, 3 May 2012 18:35:30 +0200

 

Sehr geehrte Frau Kernthaler,

dürfen jetzt Sachen wie Schuhe, etc. am Gang stehen?

Bitte um Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

 

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