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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Eine knapp 200 Mio. Euro schwere Auftragsvergabe von Wiener Wohnen für drei Jahre bleibt kartellrechtlich ungeprüft, obwohl ein massiver Verdacht auf Absprachen unter den erfolgreichen Bietern bestand. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt.

Der OGH bestätigte mit seinem Entscheid den Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), wonach die mutmaßlichen Absprachen unterhalb der Bagatellgrenze gelegen seien. Es gibt daher keine Geldstrafe, berichtete die „Presse“. Der OGH hat damit gegen die Anträge von Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und Bundeskartellanwalt entschieden.

Heute wären derartige Absprachen anders zu beurteilen. Seit März 2013 sind nämlich sogenannte Hardcore-Kartelle auch unterhalb der Bagatellgrenze verboten - etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten nach Gebieten, schreibt die Zeitung in ihrer Montagausgabe.

Wettbewerbshüter sahen verbotene Absprachen
Wiener Wohnen hat 2007 Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsarbeiten für Wohnhausanlagen der Stadt Wien ausgeschrieben. Diese wurden in 48 Gebietseinheiten unterteilt. Für 45 davon erhielten jeweils eigens gegründete Arbeitsgemeinschaften den Zuschlag.

25 Arbeitsgemeinschaften traten sogar als alleinige Bieter auf. Nur in drei Gebietseinheiten kamen Einzelbieter zum Zug, und nur drei Unternehmer sollen Angebote gelegt haben, ohne erfolgreich zu sein. Den Wettbewerbshütern sah das nach verbotenen Absprachen und eingeschränktem Wettbewerb aus - mit dem Ziel, höhere Preise zu lukrieren. Sie beantragten Geldstrafen gegen die beteiligten Unternehmen.

Obwohl das Gesamtvolumen 198 Mio. Euro betrug, blieb die Ausschreibung unter der Bagatellgrenze. Diese nahm Kartelle vom Verbot aus, deren Teilnehmer gemeinsam bestimmte Marktanteile nicht überschritten. Strittig war lediglich, wie der relevante Markt abzugrenzen war - ob die Vergleichsgruppen die vielen Installateure waren, die innerhalb einer Autostunde im Zentrum Wiens sein konnten, oder nur die wenigen, die sich konkret für die Ausschreibung interessierten. In letzterem Fall wäre die Bagatellgrenze rasch überschritten gewesen, bei Variante eins längst nicht.

Betrugsermittlungen gegen Handwerker laufen weiter
Indes laufen in einer anderen Affäre rund um Wiener-Wohnen-Aufträge noch immer strafrechtliche Ermittlungen. „Es geht um Betrugsvorwürfe gegen Unternehmen, die Leistungen für Wiener Wohnen erbracht haben“, so Erich Mayer, Sprecher der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), am Montag zur APA . Konkret drehten sich die Ermittlungen um Anstreicher-, Maler- und Bodenlegerarbeiten. Der zuständige Staatsanwalt warte noch auf den Abschlussbericht der Polizei.

Die Affäre war im Vorjahr aufgeflogen. Ein großer Wiener Handwerksbetrieb und Subfirmen sollen der Stadt Wien bei der Instandhaltung und Sanierung von Gemeindewohnungen nicht erbrachte Leistungen verrechnet haben und so Wiener Wohnen respektive die Steuerzahler um mehrere Millionen Euro gebracht haben. Als Konsequenz ließ Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) 25 Wohnungen komplett auseinandernehmen, um zu prüfen, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden - mehr dazu in Handwerker prellten Wiener Wohnen.

Ergebnis: Im Schnitt soll der verdächtige Betrieb um fast ein Viertel zu viel verlangt haben. Wiener Wohnen schaltete die Staatsanwaltschaft sowie die interne Revision ein. Der verdächtige Unternehmer selbst wiederum hatte im Herbst 2013 laut „Presse“ Vorwürfe gegen Wiener Wohnen erhoben, er kritisierte Mängel bei Ausschreibungen, Rechnungsprüfung und Qualitätsmanagement.

http://wien.orf.at/news/stories/2629008/

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Installateurskartell? 200-Mio.-Vergabe Wiens war eine "Bagatelle"

OGH-Beschlüsse. Kalt-warm für Kartellverdächtige: Großauftrag von Wiener Wohnen bleibt ungeprüft, Arbeit der Behörde im NÖM-Fall vereinfacht.

02.02.2014 | 18:27 | Von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Wien. Eine Auftragsvergabe von Wiener Wohnen im stattlichen Wert von knapp 200 Millionen Euro für drei Jahre bleibt kartellrechtlich ungeprüft, obwohl ein massiver Verdacht von Absprachen unter den erfolgreichen Bietern bestand. Das hat der Oberste Gerichtshof nun gegen die Anträge von Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und Bundeskartellanwalt entschieden.

Gegenstand der Ausschreibung im Jahr 2007 waren Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsarbeiten für Wiener Wohnen, Bewirtschafter der Wohnhausanlagen der Stadt. Diese wurde in 48 Gebietseinheiten unterteilt. Wie durch ein Wunder erhielten für 45 davon die jeweils eigens gegründeten Arbeitsgemeinschaften den Zuschlag; 25 Arbeitsgemeinschaften traten sogar als alleinige Bieter auf. Nur in drei Gebietseinheiten waren Einzelbieter erfolgreich, und nur drei Unternehmen sollen Angebote gemacht haben, ohne zum Zug zu kommen.

Angesichts des offenbar beschränkten Wettbewerbs beantragte die BWB Geldbußen gegen die beteiligten Unternehmen: Sie hätten verbotene Absprachen getroffen, wodurch sie eine „Verhinderung, Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt und auch tatsächlich bewirkt“ hätten. Ziel: überhöhte Preise.

Obwohl das Gesamtvolumen 198 Mio. Euro betrug, blieb die Ausschreibung unter der Bagatellgrenze: Diese nahm Kartelle vom Verbot aus, deren Teilnehmer gemeinsam bestimmte Marktanteile nicht überschritten. Strittig war bloß, wie der relevante Markt abzugrenzen war: ob die Vergleichsgruppe die vielen Installateure waren, die innerhalb einer Autostunde im Zentrum Wiens sein konnten, oder bloß die wenigen, die sich konkret für die Ausschreibung interessierten. Bei Variante zwei wäre die Bagatellgrenze rasch überschritten gewesen, bei Variante eins längst nicht.

Hardcore heute stets verboten

Entgegen der Ansicht von BWB und Bundeskartellanwalt, die sich für die strengere Rechnung aussprachen, bestätigte der OGH den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien, wonach die mutmaßlichen Absprachen unterhalb der Bagatellgrenze gelegen seien (16 Ok 6/12). Es gibt also keine Geldbuße. Würden sich derlei Absprachen heute zutragen, wären sie anders zu beurteilen: Seit März 2013 sind „Hardcore-Kartelle“ auch unterhalb der Bagatellgrenze verboten: etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten nach Gebieten.

Ein zweiter aktueller OGH-Beschluss betraf kartellrechtliche Untersuchungen gegen die niederösterreichische Molkerei NÖM (16 Ok 5/13). Bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts von (vertikalen) Preisabsprachen mit Lebensmitteleinzelhändlern und (horizontalen) Preisabstimmungen im Einzelhandel stießen Ermittler der BWB auch auf Unterlagen, die auf Absprachen der NÖM mit dem Lebensmittelgroßhandel hindeuteten: ein sogenannter Zufallsfund.

Zufallsfund bei Razzia

Fraglich war, ob die BWB dafür gleich im laufenden Verfahren beim Kartellgericht eine Erweiterung des Hausdurchsuchungsbefehls beantragen konnte. Die NÖM wandte ein, dass dann nach Art eines Dominosystems aus ständig neuen Gründen eine unlimitierte Eintrittskarte zur heiklen Einschau in Räumlichkeiten und Unterlagen entstünde. Laut OGH ist es aber Sache der Behörde zu entscheiden, ob sie die Erweiterung eines bestehenden Hausdurchsuchungsbefehls oder aber die Einleitung eines neuen Verfahrens beantragt (ohne richterliche Genehmigung geht aber nichts). Die Arbeit der Behörde wird damit etwas vereinfacht.

Schließlich entschied der OGH nochmals über das Speditionskartell. Zuvor hatte der EuGH erkannt, dass die Speditionen mit der 1994 gebildeten Spediteurs-Sammelladungskonferenz weder auf eine gerichtliche Genehmigung noch auf den Rechtsrat einer Anwaltskanzlei vertrauen durften. Nun muss das Kartellgericht angemessene Bußen bestimmen (16 Ok 4/13).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2014)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1557043/Installateur...

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