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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Ludwig/Neumayer: Für mehr als 162.000 GemeindemieterInnen weist die aktuelle Betriebskostenabrechnung ein Guthaben aus (Rathauskorrespondenz, 17.6.2013)

 

Jahresabrechnung 2012: 76 Prozent aller Mietverhältnisse erhalten durchschnittlich 96 Euro gutgeschrieben.

Bis spätestens 30. Juni, so die gesetzlichen Bestimmungen, müssen alle Mieterinnen und Mieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten. Aus der Abrechnung der von der Hausverwaltung getätigten Ausgaben und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen Beiträgen, ergibt sich entweder ein Guthaben oder ein entsprechendes Saldo, das mit einer Nachzahlung verbunden ist. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2012, die Wiener Wohnen in den letzten Wochen seinen Mieterinnen und Mietern zugesandt hat: mehr als 162.000 Wiener GemeindemieterInnen bekommen ein Guthaben ausgewiesen. "Drei von vier Mieterinnen und Mietern erhalten im Durchschnitt 96 Euro zurück", erklären Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Wiener Wohnen-Direktor Josef Neumayer. Nur für rund 24 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2012 eine Nachzahlung von durchschnittlich 69 Euro. Ein Ergebnis, das - wie bereits in den vergangenen Jahren - das sorgfältige und verantwortungsvolle Wirtschaften der Hausverwaltung Wiener Wohnen unter Beweis stellt.

Verantwortungsvoll wirtschaften und serviceorientiert handeln
"Eine gute Hausverwaltung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie verantwortungsvoll wirtschaftet. Dazu zählt auch, dass sie Vorsorge für alle Eventualitäten trifft, die bei einem Wohnhaus auftreten können. So wird gewährleistet, dass die Mieterinnen und Mieter nicht plötzlich mit drastisch erhöhten Betriebskostennachzahlungen konfrontiert werden. Andererseits sind die Vorschreibungen so zu kalkulieren, dass diese im Rahmen der zu erwartenden Ausgaben liegen und somit entsprechend angemessen sind", so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Die Stadt Wien - Wiener Wohnen ist stets bemüht, die Betriebskosten möglichst genau und mit besonderer Umsicht zu kalkulieren. So sind in der überwiegenden Mehrheit der Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien die tatsächlichen Abrechnungen unter den Schätzungen und Kalkulationen gelegen. Die jeweiligen Differenzbeträge blieben ebenfalls im Rahmen. "Die Jahresabrechnung 2012 macht deutlich, dass Wiener Wohnen auch im vergangenen Jahr seine Verantwortung als Hauverwaltung sehr sorgfältig im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner wahrgenommen und damit seine Aufgabe voll und ganz erfüllt hat", so der Wiener Wohnbaustadtrat.

Detail- und Effizienzanalysen sollen Kosten eindämmen und stabilisieren
Bereits bisher wurde bei Wiener Wohnen mit Hilfe von gezielten Überprüfungen und Vergleichen von Wohnhausanlagen höchstes Augenmerk auf die Effizienz und die Kostensparsamkeit der zu tätigenden Leistungen gelegt. Um die Betriebskosten noch genauer zu untersuchen, werden aktuell auch noch vertiefende Analysen einiger ausgewählter Wohnhausanlagen durchgeführt. Die Erkenntnisse daraus werden in die Betriebskosten- und Betriebskostenabrechnungen einfließen. Auch das Kontrollamt hat in einem heuer veröffentlichten Bericht das verantwortungsvolle Wirtschaften bestätigt. Zwischen 2006 und 2011 lagen die Betriebskosten demnach immer unter dem Schnitt für das Bundesland Wien.

Transparent und verständlich
Die Betriebskostenabrechnung von Wiener Wohnen wird den Mieterinnen und Mietern in Form einer leicht verständlichen Aufstellung und einem Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen und Erklärungen für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt. Dieser versucht, das oft komplizierte Zahlenwerk leicht verständlich darzustellen. Dennoch bleiben manchmal Fragen bestehen, die einen näheren Blick auf die Abrechnung nötig machen. Daher liegt in allen Kundendienstzentren ab dem 1. August eine detaillierte Aufschlüsselung jedes Wohnhauses, samt den zugrundeliegenden Bescheiden auf CD-Rom auf. Diese ist kostenlos für alle gewählten Mieterbeiräte erhältlich. Auf Wunsch ist gegen einen Kostenersatz auch die individuelle Zusammenstellung für Mieterinnen und Mieter möglich. "Mit diesem verbesserten Service im Sinne größtmöglicher Transparenz wollen wir die einfache Überprüfung der Jahresabrechnungen erleichtern und sicherstellen", unterstreicht der Direktor von Wiener Wohnen, Josef Neumayer.

Individuelle Ratenvereinbarungen jederzeit möglich
Für all jene Wohnhausanlagen, bei denen eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den BewohnerInnen bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch die Form der Ratenzahlung an. Darüber hinaus sind auf Wunsch selbstverständlich auch individuelle Ratenvereinbarungen möglich.

Rückfragehinweis für Medien:
Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01/4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

Markus Stradner
Unternehmenssprecher Wiener Wohnen
Tel.: 0664/88 75 75 18
E-Mail: markus.stradner@wien.gv.at   

 

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2013/06/23006.html

 

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STR Ludwig: Die Stadt Wien bietet kostenloses, modernes Service zur Überprüfung der Betriebskosten an

"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" - unter www.betriebskostenrechner.wien.at können die Jahresabrechnung mit wenigen Mausklicks überprüft werden

Die Stadt Wien bietet überall dort, wo es ums Wohnen geht, eine Vielzahl an kostenlosen Service- und Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von kompetenter Informationen und Beratung in den Servicestellen der Mieterhilfe und der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis hin zu konsequenter Unterstützung bei Mietrechts- und wohnrechtlichen Fragen oder Problemen. Mit dem erfolgreichen Wiener Mietenrechner ist es zudem auch möglich, einfach und mit nur wenigen Mausklicks den eigenen Mietzins auf Angemessenheit zu überprüfen. Ein Service, das seit gut einem Jahr auch für die Betriebskostenberechnung angeboten wird. Der Wiener Betriebskostenrechner, dem sowohl die aktuellen Referenzwerte für die Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2012, als auch jene der Jahre 2011 und 2010 zur allgemeinen Berechnung zugrunde liegen, ist unter der Internetadresse www.betriebskostenrechner.wien.at abrufbar. Das Programm ist österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wiener und Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Durch Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch einzustufen sind.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
"Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es leider immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Gemäß dem Motto 'Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser' sollten die Betriebskosten-Jahresabrechnungen von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch kontrolliert werden. Mithilfe des Wiener Betriebskostenrechners kann jede und jeder jederzeit eine grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen", erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Mit dem Online-Betriebskostenrechner bietet die Stadt Wien ein weiteres Service-Instrument für die Wienerinnen und Wiener, wie Ludwig betont: "Gerade jetzt, wo den Bewohnerinnen und Bewohnern die Jahresabrechnungen der Betriebskosten, die von Gesetz wegen bis zum 30. Juni gelegt werden müssen, zugestellt wurden, verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage. Ähnlich dem Wiener Mietenrechner wird auch der Wiener Betriebskostenrechner derzeit einige hundert Mal aufgerufen. Wir bieten damit den Wienerinnen und Wienern eine wichtige Unterstützung, die einfach zu handhaben ist und selbstverständlich kostenlos zur Verfügung steht. Darüber hinaus helfen natürlich auch die Expertinnen und Experten der Mieterhilfe bei allen Fragen zu den Betriebskosten weiter."

Der Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA 50 entwickelt wurde, bietet die Möglichkeit der grundsätzlichen Überprüfung auf Angemessenheit. Die Ergebnisse bieten allerdings selbst bei niedrigen Werten keine Gewähr dafür, dass nicht auch eine unzulässige Verrechnung vorliegen kann. Demgegenüber kann auch bei ausgewiesenen hohen Werten deren Verrechnung dennoch zulässig sein. Mögliche Gründe für niedrige oder hohe Werte, die von Wohnhaus zu Wohnhaus unterschiedlich sein können, können mit nur wenigen Mausklicks erfahren werden.

Bei deutlichen Abweichungen zwischen der Jahresabrechnung und der vom Wiener Betriebskostenrechner ausgewiesenen Beträge ist jedenfalls eine kompetente Überprüfung durch eine der kostenlosen Servicestellen der Stadt Wien oder eine Mieterschutzorganisation zu empfehlen. Dies gilt speziell auch dann, wenn Ausgaben eingerechnet wurden, die gesetzlich unzulässig sind.

In die Betriebskosten dürfen grundsätzlich nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten - zum Beispiel Ausgaben für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift - eingerechnet werden. Hausverwaltung sind darüber hinaus verpflichtet, den MieterInnen in jedem Fall Einblick detaillierten Zusammenstellungen der Abrechnung sowie auch in die Rechnungsbelege zu gewähren. Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist jedenfalls eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen.

Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.

Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni erfolgt sein
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Hausverwaltungen bzw. VermieterInnen bis spätestens 30. Juni die Betriebskosten für das zurückliegende Jahr abrechnen. Diese Betriebskostenabrechnung ist den MieterInnen verpflichtend offen zu legen. Den Bestimmungen zufolge sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen Beiträgen ergibt sich ein Guthaben oder ein entsprechendes Saldo, welches mit Nachzahlungen verbunden ist. In die Betriebskosten können allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die, wie die Erfahrungen zeigen, nicht immer eingehalten wird. Zudem sind die Betriebskosten-Jahresabrechnungen für den Laien zumeist schwer lesbar. Eine Überprüfung und Kontrolle der Abrechnungen ist oftmals nur durch ExpertInnen möglich.

Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter
Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener außerdem beim InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" mit dem angeschlossenen Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar. Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie rechtliche Unterstützung.

Auch Einleitung eines Schlichtungsstellenverfahren ist möglich
Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und lässt sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

Die Servicestellen der Stadt Wien - Kontakt und Information - Mieterhilfe
Tel.: 01/4000-25900
1010 Wien, Rathausstraße 2
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
www.mieterhilfe.at

InfoCenter
Tel.: 01/4000 8000
1080 Wien, Bartensteingasse 9
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Persönliche Informationen: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Rückfragehinweis für Medien:
Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01/4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at  

 

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2013/06/23005.html

 

 

StR Ludwig: Leistbarkeit des Wohnens stand 2012 verstärkt im Fokus
Neben der Umsetzung der Wiener Wohnbauinitiative bildete das neue SMART-Wohnbauprogramm einen zentralen Schwerpunkt.

"Die von der Stadt Wien angekurbelte Neubau- und Sanierungsoffensive hat wieder einen wichtigen Beitrag zum leistbaren Wohnen und zur Sicherung mehrerer tausend Arbeitsplätze geleistet. So wurden im Jahr 2012 allein im Bereich des Neubaus rund 320 Mio. Euro an Förderungsdarlehen zugesichert, womit die Neuerrichtung von rund 8.000 Wohneinheiten finanziert werden konnte", hielt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig gestern, Montag, bei der Rechnungsabschlussdebatte im Wiener Gemeinderat fest. Schwerpunkte im Wohnungsneubau wurden hierbei vor allem in aspern Seestadt mit rund 3.000 Wohneinheiten im Rahmen der Wiener Wohnbauinitiative 2011 und des geförderten Wohnbaus, im Umfeld des neuen Hauptbahnhofes im Sonnwendviertel mit rund 920 geförderten Wohneinheiten und 340 Wohneinheiten anlässlich der Wohnbauinitiative sowie in der Lorenz-Reiter-Straße mit 470 Wohneinheiten gesetzt.
Gerade in Zeiten weltweit schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zeigt sich die Kernfunktion der Wohnbauförderung für eine leistbare und qualitätsvolle Wohnversorgung der Bevölkerung sehr deutlich. Ohne Wohnbauförderung und den damit verbundenen Kostendeckelungen für die Errichtung und Miete wären die Kosten für die BewohnerInnen um rund ein Drittel höher. In Wien steht der geförderte Wohnbau für mehr als "nur" den Bau von Wohnungen. Wichtigste Zielsetzung ist, ein breites, leistbares und hochqualitatives Wohnungsangebot zu schaffen, das den gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnissen der Menschen bestmöglich gerecht wird. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums, zunehmend vielfältiger werdender individueller Ansprüche an das Wohnen sowie der Stagnation vieler Haushaltseinkommen ist der Faktor des besonders preisgünstigen Wohnens verstärkt in den Mittelpunkt gerückt. 2012 wurden daher bereits bei den Ausschreibungsunterlagen für Bauträgerwettbewerbe verbindliche Kostenobergrenzen für die NutzerInnen eingeführt. Durch das SMART-Wohnbauprogramm werden der Wiener Bevölkerung bereits in naher Zukunft geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen, die preislich mit Gemeindewohnungen - den günstigsten Wohnungen am Wiener Wohnungsmarkt - vergleichbar sind.

"Durch die Neubauförderung - darunter bereits rund 600 Wohnungen des neuen SMART-Wohnbauprogramms sowie die Beurteilung von Projekten der Wohnbauinitiative wurde 2012 neuer Wohnraum für etwa 20.000 WienerInnen auf Schiene gesetzt, in Bau sind derzeit rund 14.500 preisgünstige Wohneinheiten", zog Wohnbaustadtrat Michael Ludwig positives Resümee.

SMART Wohnen
Komplett, kompakt und kostengünstig: SMART-Wohnungen stellen ein wichtiges zeitgemäßes Segment im geförderten Wohnbau dar. Bei SMART-Wohnungen steht eine hohe Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig sehr günstigen Eigenmitteln und Mieten im Vordergrund. Die Bruttomiete von SMART-Wohnungen ist mit 7,50 Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Und auch die Eigenmittel sind mit maximal 60 Euro je Quadratmeter vorgeschrieben. Ein Drittel der geförderten Wohnungen werden ab 2013 im SMART-Standard errichtet, wobei SMART-Wohnungen in geförderte Wiener Neubauten integriert werden. 2012 wurden bereits zwei Bauträgerwettbewerbe für geförderte Wohnprojekte durchgeführt, die SMART-Wohnungen bieten werden. So entstehen im Favoritner Sonnwendviertel beim neuen Hauptbahnhof 316 und in der Simmeringer Lorenz-Reiter-Straße 250 SMART-Wohnungen. Mit den 2012 und 2013 jurierten geförderten Wohnprojekten werden mehr als 2.300 neue SMART-Wohnungen vor ihrer Realisierung stehen.

Bau von zusätzlich mehr als 3.000 Wohnungen auf Schiene gesetzt
Mit der Wohnbauinitiative 2011 hat die Stadt Wien ein zusätzliches, den geförderten Wohnbau ergänzendes Neubauprogramm ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um eine besondere Variante des frei finanzierten Wohnbaus, mit ähnlich vorteilhaften Konditionen für die MieterInnen wie sie der geförderte Wiener Wohnbau bietet. Im Rahmen der Wiener Wohnbauinitiative werden 6.250 neue kostengünstige Wohnungen -geschaffen. Zu den allerersten Projekten der Wohnbauinitiative, die errichtet werden, zählen die Vorhaben in aspern Die Seestadt Wiens. Der Baubeginn der Projekte mit insgesamt rund 1.600 Wohnungen fand bereits im Juni 2013 statt.

Geförderte Sanierungen auf Rekordniveau
Die Stadt Wien stellt für die Wohnhaus-Sanierung jährlich beträchtliche Fördermittel zur Verfügung. In der großvolumigen Wohnhaussanierung wurde 2012 das Rekordbudget von 375 Millionen Euro zugesichert. So konnten 2012 die Sanierungsarbeiten bei 206 Objekten mit 10.458 Wohneinheiten abgeschlossen werden. 220 Projekte mit insgesamt 13.120 Wohneinheiten erhielten eine Förderungszusicherung. Die Förderung von thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen (Thewosan) mit einem Förderungsvolumen von 80 Mio. Euro für Gebäude mit rund 8.500 Wohneinheiten hat hierbei einen neuen Höhepunkt erreicht. "Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 720 Mio. Euro befanden sich in geförderter Sanierung. Damit konnte der Rekordwert von 2011 mit 700 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen weiter gesteigert werden", hielt Ludwig fest. Sanierungen haben hohe konjunkturelle und beschäftigungspolitische Effekte. Das hat zur Folge, dass vor allem kleine und mittlere Unternehme mit Aufträgen versorgt und zahlreiche Arbeitsplätze gesichert werden. Über die Investitionen und Förderungen der Stadt Wien werden im Rahmen der "Sanften Stadterneuerung" ganze Grätzel aufgewertet und lebenswerter gestaltet. Darüber hinaus wird durch die Steigerung der Energieeffizienz eine deutliche finanzielle Entlastung der BewohnerInnen erreicht und der Klima- und Umweltschutz verbessert.

Neues Kompetenzzentrum für den sozialen und geförderten Wohnbau
Europas größte Hausverwaltung Stadt Wien - Wiener Wohnen bietet rund 500.000 BewohnerInnen leistbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum. Um das Service für die MieterInnen weiter zu steigern, wird sich die Hausverwaltung Wiener Wohnen Ende 2014 in einem neuen zentralen KundInnenservicezentrum in der Guglgasse bei den Gasometern einmieten. Mit dem neuen Kundenservicezentrum wird zukünftig ein neuer Meilenstein für eine verstärkte Zufriedenheit der BewohnerInnen gesetzt. Durch die Zentralisierung an einem Standort kommt es zu verbesserten Arbeitsabläufen. Kundenfreundliche Öffnungszeiten werden es den MieterInnen noch leichter machen, mit Wiener Wohnen in Kontakt zu kommen.

Neben Wiener Wohnen werden auch die zentralen Dienste der Tochterunternehmen von Wiener Wohnen, die Kundenservice GmbH und die Haus- und Außenbetreuung GmbH, einziehen. Außerdem siedeln sich auch das Wohnservice Wien und wohnpartner, die MA 6 - Buchhaltungsabteilung und die MA 50 - Gruppe Soziale Wohnungsvergabe - Wohnungskommission in der Guglgasse an. Insgesamt werden rund 1.000 MitarbeiterInnen an den neuen Standort übersiedeln. "Mit der Bündelung der Kräfte wird an einem Standort ein Kompetenzzentrum für den geförderten Wiener Wohnbau geschaffen. Innerhalb eines Gebäudes werden die Verantwortlichkeiten zum Thema gefördertes Wohnen und sozialer Wohnbau konzentriert, aber auch Synergien mit dem sich in direkter Nachbarschaft befindlichen ,Wiener Wohnen Willkommensservice' geschaffen", betonte der Wiener Wohnbaustadtrat.

Unterstützung beim Wohnaufwand
Last but not least: 87,5 Mio. Euro wurden im Rahmen von Subjektförderungsmaßnahmen für die direkte finanzielle Unterstützung von BewohnerInnen - davon 71,2 Mio. Euro für Wohnbeihilfe, 16,3 Mio. Euro für die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen - ausgegeben.

Rückfragehinweis für Medien:
Christiane Daxböck
Mediensprecherin Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81869
E-Mail: christiane.daxboeck@wien.gv.at

 

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2013/06/25007.html

 

 

VP-Walter ad Rot-Grüne Stadtregierung: Kostentreiber bei Mieten ist und bleibt der Betriebskostenanteil!
Betriebskosten könnten zwischen 24 bis 40% gesenkt werden!

Wien (OTS) - "Laut Mikrozensus der Statistik Austria sind im
Generellen die Betriebskosten im vergangenen Jahr gestiegen.
Bemerkenswert ist, dass gerade im sozialen Wohnbau, sprich bei
Gemeindewohnungen der Stadt Wien, die mit Abstand höchsten
Steigerungsraten von Rot und Grün durchgepeitscht wurden!", merkt
LAbg. Norbert Walter, Wohnbausprecher der ÖVP Wien, zur
Veröffentlichung des Mikrozensus an.

"Während gemeinnützige Wohnbauträger lediglich eine Steigerung von
1,1% an ihre Mieter weiter gegeben haben, hat die Stadt Wien ein
sattes Plus von 3,8% durchgeführt. Somit zeigt sich zum wiederholten
Mal, dass die Rot-Grüne Stadtregierung kein Interesse daran hat, ein
soziales Gefüge aufrecht zu erhalten. Man nimmt lieber einmal im
Vorfeld weg, um im Anschluss durch die Mindestsicherung wieder
Almosen zu verteilen!", so Walter abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0146 2013-06-25 11:50 251150 Jun 13 VPR0003 0152

Rückfragehinweis:
ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien
Tel.: (+43-1) 4000 /81 913
mailto: presse.klub@oevp-wien.at

 

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130625_OTS0146/vp-walter-a...

 

 

Mieter sollen Betriebskosten prüfen
Bis Ende Juni hatten Vermieter in Wien Zeit, die Abrechnung der Betriebskosten gut sichtbar für alle im Haus anzubringen. Das gibt Mietern die Möglichkeit, die Kosten zu kontrollieren. Im Streitfall können sie die Schlichtungsstelle einschalten.

Mit Ende Juni müssten alle Vermieter in Wien die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres im Haus gut sichtbar aufgelegt haben. Spätestens dann sind alle Mieter aufgefordert, einen genauen Blick darauf zu werfen. Bisweilen sind nämlich Kosten angeführt, die gar nicht verrechnet werden dürften.

Ein kontrollierender Blick auf die Betriebskostenabrechnung kann bares Geld bringen. Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer (AK) Wien: „Das kann sein, dass der eine oder andere irgendetwas hineinschummelt. “

Die Rechnung für den Maler darf nicht hinein
„Hineingeschummelt“ werden zum Beispiel immer wieder mal „Handwerkerrechnungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen im Haus auftauchen. Wenn etwa ein Maler oder Installateur vom Vermieter beauftragt wird, dann sind das Kosten, die nichts in der Betriebskostenabrechnung zu suchen haben“, so Boschek.

Rechtsanwalts- oder Manipulationsgebühren dürfen auch nicht verrechnet werden. Passiert das doch, dann kann der Mieter den Vermieter zur Richtigstellung auffordern, nützt auch das nichts, dann ist auch der Gang zur städtischen Schlichtungstselle der MA 50 möglich.

Drei Jahre Zeit für Einsprüche
In der Betriebskostenabrechnung aufscheinen dürfen etwa Müll-, Wasser-, und Abwassergebühren, aber auch die Kosten für Hausreinigung oder Versicherungen. Definitiv nicht hinein gehören Erhaltungskosten wie Handwerkerkosten für Maler oder Installateur.

Dennoch werden sie manchmal von Vermietern verrechnet: „Wenn sich solche finden, sollte die Betriebskostenabrechnung beanstandet werden. Und wenn der Vermieter das nicht von sich aus korrigiert, gibt es die Möglichkeit, ein außerstreitiges Verfahren zu führen“, so Boschek. Da können sich Mieter dann nicht nur an Mietervereinigungen wenden, so sie Mitglied sind, sondern auch an die städtische Schlichtungsstelle, die MA 50. Diese stellt dann fest, „ob die Abrechnung richtig ist oder nicht beziehungsweise wie diese richtig zu stellen ist“.

Mieter haben übrigens drei Jahre Zeit, um eine falsch gelegte Betriebskostenabrechnung zu beeinspruchen. Boschek rät Mietern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.

Links:

 

http://wien.orf.at/news/stories/2591094/

 

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