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Mieter bekam 48.000 Euro vom Vermieter retour (der Standard, 7.2.2014)

Eine nach Richtwert vermietete Wohnung war nach dem Gang zur Schlichtungsstelle plötzlich nur noch "Kategorie D unbrauchbar" - Arbeiterkammer ortet "Mietennepp" bei privaten Altbaumieten
Wien – 800 Euro brutto im Monat für 123 Quadratmeter im sechsten Bezirk: Eigentlich war die Altbauwohnung im Erdgeschoß objektiv betrachtet sehr mieterfreundlich bepreist. Der Vermieter hatte beim Abschluss des unbefristeten Vertrags im Juni 2009 nämlich nur den Richtwert verlangt (aktuell bei 5,16 Euro), ohne die möglichen (und durchaus üblichen) Zuschläge.

Und eigentlich sah das subjektiv auch der Mieter so: Nicht die Höhe der Miete war der Grund, warum er sich drei Jahre später an die Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) wandte. Verärgert war er vielmehr über das seltsame Gebaren der Hausverwaltung.

Mangelhafte Elektrik

"Der Mieter hatte einen Mangel angezeigt: Die Elektroleitungen waren nicht geerdet", berichtet MVÖ-Präsident Georg Niedermühlbichler. Die Hausverwaltung zeigte sich in der Folge aber wenig kooperativ. Und so kam es, dass man in der Mietervereinigung genau prüfte, ob denn mit dem Vertrag alles passte.

Dem war dann eher nicht so: Es stellte sich heraus, dass die Wohnung gar nicht nach dem Richtwert hätte vermietet werden dürfen. "Es war Gefahr im Verzug", sagt Niedermühlbichler. Weshalb dann auch die Schlichtungsstelle die Miete rückwirkend auf sage und schreibe 81 Cent (!) je Quadratmeter herabsetzte ("Kategorie D unbrauchbar") – auf weniger als 100 Euro. Dem Mieter wurden vor wenigen Tagen 48.000 Euro zurückgezahlt – inklusive zu viel bezahlter Umsatzsteuer sowie vierprozentiger Verzinsung.

Der kürzlich zu Ende gegangene Fall war selbst für die Mietervereinigung außergewöhnlich, sagt Niedermühlbichler. Die Hausverwaltung hatte hier offenbar so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. "Hätte sie dem Mieter gleich gesagt, er soll sich mit dem Elektriker einen Termin ausmachen, hätte das Ganze nur einen Bruchteil gekostet."

Der MVÖ-Präsident glaubt auch, dass ein Gang vor Gericht gegen den Entscheid der Schlichtungsstelle vonseiten der Hausverwaltung durchaus Chancen auf Erfolg gehabt hätte. "Uns verwundert, dass trotz dieser hohen Summe das Gericht nicht angerufen wurde oder zumindest Vergleichsverhandlungen mit uns gesucht wurden", so Niedermühlbichler. Doch es kam kein Einspruch, das Geld floss, und die Elektrik wird nun auch instandgesetzt.

Arbeiterkammer: "Mietennepp"

In einem anderen aktuellen Fall konnte sich ein Mieter kürzlich über 47.000 Euro freuen, weil die Schlichtungsstelle den Hauptmietzins von 1.222,50 Euro auf 647,90 Euro fast halbierte (für 126 Quadratmeter). Es handelte sich nämlich um ein befristetes Mietverhältnis im Altbau, für das ein Befristungsabschlag von 25 Prozent gewährt (und im Mietvertrag ausgewiesen) werden muss.

Weil der Befristungsabschlag häufig nicht abgezogen wird, startet die Wiener Arbeiterkammer nun eine großangelegte Aktion zur Überprüfung befristeter Mietverträge. Bei diesen können zu viel bezahlte Mieten bis zu ein halbes Jahr nach Auszug aus der Wohnung zurückgefordert werden.

AK-Präsident Rudolf Kaske sprach am Freitag von einem "Mietennepp". "Die enormen Aufschläge zum Mietzins sind unfassbar", erklärte Kaske in einer Aussendung. "Ich verlange, dass die Regierung sofort das Wohnthema anpackt. Die Mieten müssen klar begrenzt und die Befristungen abgeschafft werden."

Wer einen unbefristeten Mietvertrag hat, kann bis drei Jahre nach Vertragsabschluss die Höhe überprüfen lassen. Ist diese Frist schon verstrichen, kann man aber immer noch erwirken, dass die Miete "eingefroren" wird, die jährlichen Inflationsanpassungen also nicht mitgemacht werden dürfen. (Martin Putschögl, derStandard.at, 7.2.2014)

http://derstandard.at/1389859588195/Mieter-bekam-48000-Euro-vom-Ver...

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