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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Mietstreitigkeiten: Hohe Erfolgsquote für Schlichtungsstelle (OTS, 10.4.2013)

 

Über 80 Prozent der überprüften Fälle von überhöhten Mieten konnten außergerichtlich bereinigt werden. Über 26.000 WienerInnen verwendeten 2012 den Online-Mietenrechner der Stadt

Wien (OTS) - In den letzten Jahren kommt es immer öfter vor, dass
insbesondere VermieterInnen von Altbauwohnungen auf Kosten der
MieterInnen hohe Profite erwirtschaftet haben, indem unzulässige
Mieten verrechnet werden. Möglich wurde das vor allem durch das
intransparente System der Zu- und Abschläge für Wohnungen im
Richtwertsystem. Eine Vielzahl unerlaubter Zuschläge, beispielsweise
für Aufzüge, elektrische Türöffner, Kellerabteile oder
Isolierglasfenster, führte vermehrt zu Streitigkeiten zwischen den
Vertragsparteien. Abschläge kommen hingegen de facto nicht zum
Tragen. Bei befristeten Mietverträgen etwa sieht das Mietrechtsgesetz
einen Abschlag von minus 25 Prozent vor. Die Schlichtungsstelle der
Magistratsabteilung 50, als unabhängige Service- und
Beratungseinrichtung, ist auch auf die Durchsetzung der Rechte von
MieterInnen und VermieterInnen im Bereich der Mietzinsüberprüfungen
spezialisiert. Davon wurden in den vergangenen Jahren rund 1.600
durchgeführt, 2012 sogar 1.700. Bei mehr als 90 Prozent der
Entscheidungen wurde ein zu hoher Mietzins festgestellt. Die hohe
Effizienz der Schlichtungsstelle wird durch ihre Erfolgsquote belegt,
immerhin konnten bei mehr als 80 Prozent der Fälle, bei denen eine
überhöhte Miete festgestellt wurde, zwischen VermieterInnen und
MieterInnen eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Keine Verfahrenskosten für Beteiligte
Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte
Anlaufstelle zur Klärung rechtlicher Verfahren bzw. auch bei
Differenzen zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der
Hausverwaltung. Die Schlichtungsstelle ist weisungsunabhängig. Für
Verfahren, die bei der Schlichtungsstelle anhängig sind, entstehen
den Beteiligten keinerlei Verfahrenskosten. Ein weiterer wesentlicher
Unterschied zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist zudem, dass
keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung der Parteien
besteht. Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle zeigen deutlich,
dass die gesetzlichen Regelungen mangelhaft sind.
2012 wurde der Online-Mietenrechner von 26.000 WienerInnen verwendet.
Ergänzend zur MA 50 - Schlichtungsstelle stellt auf Initiative von
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig die MA 25 den einfach zu bedienenden
Wiener Mietenzinsrechner speziell für Altbauwohnungen zur Verfügung.
Jede Mieterin und jeder Mieter kann mit wenigen Mausklicks online
überprüfen, ob die Miete angemessen oder zu hoch ist. "Wir bieten
damit den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit der Überprüfung,
die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der
Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht
möglich wäre", betonte Wohnbaustadtrat Ludwig. Darüber hinaus gibt es
die Möglichkeit von kostenlosen Überprüfungen bei der Mieterhilfe und
über das Mieterhilfe-Telefon unter 01 4000-8000.

Weitere Informationen:

o MA 50 - Schlichtungsstelle:
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
o MA 25 - Mietenrechner:
www.mietenrechner.wien.at
o Mieterhilfe
www.mieterhilfe.at
(Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0053 2013-04-10 10:01 101001 Apr 13 NRK0008 0420

 

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.gv.at/rk/
Martin Schipany
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Telefon: 01 4000 81071
E-Mail: martin.schipany.ms1@wien.gv.at

 

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130410_OTS0053/mietstreiti...

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