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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

StR Ludwig: Stop der Preistreiberei am privaten Wohnungsmarkt durch Mieten-Transparenz (Rathauskorrespondenz, 13.3.2013)

 

Fälle von unzulässig eingehobenem Mietzins steigen an. Betroffene werden von der Stadt Wien umfassend unterstützt.

Häufig werden auf dem Rücken der MieterInnen saftige Profite erwirtschaftet, die sich bei Überprüfungen als gesetzeswidrig herausstellen. Eine Entwicklung, die durch KonsumentInnen feindliche Intransparenz ermöglicht. Preistreiberei und Abzocke werden durch die mangelhaften bundesgesetzlichen Regelungen Tür und Tor geöffnet. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig bekräftigt seine Forderung nach einem dringend notwendigen Transparenzpaket. "Wir stellen eine zunehmende Häufung unlauterer Praktiken bei der Vermietung am privaten Wohnungsmarkt fest", erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig: "Einerseits gibt es zwar klare gesetzliche Bestimmungen, welche Zu-und Abschläge bei der Berechnung des Mietzinses geltend gemacht werden dürfen. Andererseits müssen diese aber nicht ausgewiesen und den Mieterinnen und Mietern offengelegt werden. Wohnungssuchenden fehlt somit jede Möglichkeit zur unmittelbaren Überprüfung."

Der Wiener Wohnbaustadtrat fordert daher erneut ein Transparenzpaket für Mieten. Denn durch die vorherrschende Intransparenz werde Preistreiberei und Abzocke Tür und Tor geöffnet. "Die mietrechtlichen Regelungen müssen vom Bundesgesetzgeber dringend reformiert werden. Die tägliche Praxis zeigt, dass das aufgrund der fehlenden Transparenz in der Regel Zuschläge willkürlich und ohne Grenzen nach oben verrechnet werden. Die Betroffenen sind dieser konsumentenfeindlichen Praxis immer stärker ausgeliefert."

Den vielen seriösen VermieterInnen steht eine größer werdende Gruppe von "schwarzen Schafen" gegenüber. Dies wirkt sich auf die gesamte Branche aus. Der Preistreiberei müsse durch klare gesetzliche Regelungen dringend Einhalt geboten werden, bekräftigt Stadtrat Ludwig. Denn derzeit kommen nur jene zu ihrem Recht, die sich auch zur Wehr setzen. "Wir brauchen ein Transparenzpaket, das verpflichtend festschreibt, dass die Zu- und Abschläge taxativ für alle Seiten, allen voran die Mieterinnen und Mieter, nachvollziehbar aufgelistet werden. Was bei jedem Autokauf als Ausstattungs- und Aufpreisliste für Extras üblich ist, sollte auch im viel wichtigeren Bereich der Mieten und des Wohnens Standard sein. Und zwar verbindlich gesetzlich geregelt, um den Mieterinnen und Mietern Rechtssicherheit zu bieten." Darüber hinaus fordert der Wiener Wohnbaustadtrat eine gesetzliche Begrenzung der Zuschläge mit 25 Prozent.

An MieterInnen und Wohnungssuchende appelliert Wohnbaustadtrat Michael Ludwig daher, dass sie die kostenlosen Unterstützungsangebote und Serviceleistungen der Stadt Wien nutzen. "Die Menschen haben ein Recht auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Wir helfen ihnen, dass sie zu diesem Recht kommen", so Ludwig.

Die Unterstützungsangebote der Stadt Wien
Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kostenlos überprüft werden - sowohl vor Abschluss eines Mietvertrages als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Eventuelle Ansprüche können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - etwa Aufzug, Kellerabteil, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool ist unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar.

"Wir bieten damit den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht möglich wäre", betont Ludwig.

Kostenlose Überprüfungen sind außerdem auch bei der Mieterhilfe und über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 01/4000-8000 möglich. www.mieterhilfe.at

Die Gebietsbetreuungen Stadterneuerung bieten umfassende Information und klären Fragen rund um wohnungs- und mietrechtliche Themen. Die Mobile Gebietsbetreuung (GB*mobil) unterstützt MieterInnen ihre Rechte zu wahren und bietet rasche, unbürokratische und kostenlose Information und Beratung. Online-Informationen - auch zu überhöhtem Mietzins und Mietzinsminderungen - kompakt strukturiert und verständlich aufbereitet stehen unter www.gbstern.at/teams/gbmobil/fragen-antworten/ Interessierten rasch zur Verfügung. www.gbstern.at

Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle zur Klärung rechtlicher Verfahren bzw. auch bei Differenzen zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung. Die Schlichtungsstelle ist weisungsunabhängig. Für Verfahren, die bei der Schlichtungsstelle anhängig sind, entstehen den Beteiligten keinerlei Verfahrenskosten. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist zudem, dass keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung der Parteien besteht. www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/

Rückfragehinweis für Medien:
Christian Kaufmann
Mediensprecher StR Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81277
E-Mail: christian.kaufmann@wien.gv.at

 

https://www.wien.gv.at/rk/msg/2013/03/13008.html

 

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Rathauskorrespondenz vom 04.05.2014:

Ludwig: Mit neuer App die Richtwertmiete bequem am Smartphone überprüfen
Den Mietzins überprüfen zahlt sich aus. Der Wiener Mietenrechner steht ab sofort als Applikation für Android-Handies und iPhone zur Verfügung

„Die Stadt Wien bietet rund um das Thema Wohnen eine Fülle an Informations-, Service- und Beratungsangeboten“, erklärt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. „Neben Auskünften und Unterstützung in miet- und wohnrechtlichen Fragen bieten wir den Wienerinnen und Wienern insbesondere die Möglichkeit, Wohnungsangebote sowie auch bestehende Verträge und Mieten auf deren Zulässigkeit zu überprüfen.“ All diese städtischen Serviceleistungen – vom Online-Mietenrechner über Beratungen durch die Mieterhilfe und die ExpertInnen der Gebietsbetreuung Stadterneuerung – sind kostenlos und jederzeit möglich. „Über den Wiener Mietenrechner, der unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, kann der individuelle Mietzins rasch und unkompliziert überprüft werden. Mit der neuen Applikation des Wiener Mietenrechners kann dieses Servicetool auch bequem unterwegs am Smartphone oder Tablet angewandt werden – so etwa unmittelbar bei oder nach einer Wohnungsbesichtigung“, erklärt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Die Wiener Mietenrechner-App steht ab sofort für iOS und Android zur Verfügung – selbstverständlich unentgeltlich.

Die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kann vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von MieterInnen auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale – dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. – benötigt. Die Applikation wird auf Initiative von Stadtrat Michael Ludwig von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt. „Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die Regelungslücken in der aktuellen Bundesgesetzgebung und die mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich wäre“, betont Ludwig.

Parallel dazu wird dieses Service auch in den Beratungs- und Servicestellen, wie etwa der Mieterhilfe angeboten. Außerdem bietet die Stadt Wien mit der Schlichtungsstelle der MA 50 eine unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen. Unterstützt wird die Schlichtungsstelle dabei von der MA 25, die in ihrem Auftrag Gutachten zur Überprüfung des erlaubten Mietzinses erstellt. „Unabhängig von der notwendigen gesetzlichen Neuregelung bieten wir mit dem Angebot der Stadt Wien – von der Erstinformation im Infocenter über die Mieterhilfe bis hin zur kostenlosen, unabhängigen Überprüfung bei der Schlichtungsstelle unter Einbeziehung der Fachexpertise der MA 25 samt dem Wiener Mietenrechner – ein umfassendes Service für Mieterinnen und Mieter“, so Ludwig.

In den vergangenen fünf Jahren wurden über den Wiener Mietenrechner rund 250.000 Mietzinsberechnungen durchgeführt. „Dieses kostenlose Service wird immer stärker genutzt. So haben alleine im vergangenen Monat knapp 10.000 Personen den Wiener Mietenrechner zur Berechnung der zulässigen Miete genutzt“, erklärt Ludwig. Festzustellen sei darüber hinaus, dass auch Vermieter, die an einer gesetzeskonformen Mietzinsbildung interessiert sind, dieses Servicetool zunehmend nutzen. Ein weiterer Beleg dafür, dass eine grundlegende Reform des Richtwertmietsystems dringend notwendig sei. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und der verpflichtenden Angabe im Mietvertrag sei es auch unumgänglich, die Zuschläge mit maximal 25 Prozent zu begrenzen. „Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter in die Höhe geschraubt werden“, so Ludwig abschließend.

Als ideale Ergänzung zum Wiener Mietenrechner bietet die Stadt Wien über den Wiener Betriebskostenrechner unter www.betriebskostenrechner.wien.at die Möglichkeit, die Betriebskosten zu überprüfen. Auch dieses Service wird in den kommenden Monaten als App zur Verfügung gestellt.

Service

InfoCenter „Alles rund ums Wohnen“:
Bartensteingasse 9,1010 Wien
Tel.: 01 4000-8000
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Persönliche Information: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Mieterhilfe:
Rathausstraße 2, 1010 Wien
Tel.: 01 4000-25900
Beratungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr
www.mieterhilfe.at

Gebietsbetreuung Stadterneuerung:
Im gesamten Stadtgebiet stehen den WienerInnen mehrere Servicetstellen der Gebietsbetreuung Stadterneuerung offen.
www.gbstern.at

MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Tel.: 01 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

MA 25, Gruppe Miet- und Nutzwertberechnung
Tel.: 01 4000-25111, -25121, -25115
Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien
www.um-haeuser-besser.at (Schluss) csi/kau


Rückfragehinweis für Medien:

Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/05/04002.html

AK: Wiener Altbaumieten sind zu hoch

25. Juni 2014, 10:25

Der "Mietzins-Check" der Arbeiterkammer bei 119 befristeten Verträgen ergab eine im Schnitt um 71 Prozent zu hohe Miete

Die Arbeiterkammer (AK) hat im Frühjahr Mieter privater Wiener Altbauwohnungen mit befristeten Mietverträgen dazu aufgerufen, einen "Mietzins-Check" durchführen zu lassen. 119 Mieter seien diesem Aufruf gefolgt, gab die AK am Mittwoch per Aussendung bekannt.

Die Überprüfungen der Richtwertmieten samt von der AK durchgeführter Einschätzungen der erlaubten Zuschläge gemäß Ausstattung der jeweiligen Wohnungen (konkrete Lage im Stadtgebiet und sämtliche Merkmale wie Stockwerk, Lärmbelästigung, Fernblick, Lift, Balkon und so weiter) habe ergeben, dass die Mieter im Durchschnitt rund 200 Euro zu viel Miete bezahlen. Inklusive Umsatzsteuer seien es sogar fast 220 Euro zu viel gewesen.

Lediglich eine einzige Wohnung sei günstiger gewesen als der zulässige Richtwertmietzins, so die AK. "Der Vermieter verlangte 248 Euro Hauptmietzins, obwohl 280 Euro zulässig wären."

71 Prozent zu viel Miete

Die restlichen Vermieter hätten "mehr als zwei Drittel unrechtmäßig auf die Miete aufgeschlagen", urteilt die AK - nämlich 71 Prozent im Durchschnitt über die 119 überprüften Verträge.

Konkret betrug die durchschnittliche Miete (Hauptmietzins, netto) 502 Euro. Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von rund 67 Quadratmeter errechnete die AK eine durchschnittliche Nettomiete von 7,47 Euro pro Quadratmeter. "Nach genauer Prüfung jeder einzelnen Wohnung" nach den oben genannten Kriterien habe sich gezeigt, dass die Vermieter im Schnitt nur 303 Euro Hauptmietzins verlangen hätten dürfen, "also 4,51 Euro pro Quadratmeter". Die "unrechtmäßige Überzahlung" machte inklusive Umsatzsteuer somit für einen Durchschnittshaushalt mehr als 2.600 Euro im Jahr aus.

Fast das Doppelte

Im Einzelnen waren die meist auf drei oder fünf Jahre befristeten Altbau-Mietwohnungen zwischen neun und 215 Prozent teurer als nach Richtwertgesetz erlaubt. "Die höchste unrechtmäßige Überzahlung betrug 512 Euro pro Monat netto. Für eine 92-Quadratmeter-Wohnung wären 575 Euro Hauptmietzins zulässig gewesen, der Vermieter verlangte aber rund 1.087 Euro." Der Mieter habe somit im Jahr inklusive Umsatzsteuer mehr als 6.700 Euro zu viel Miete gezahlt.

Einen besonders krassen Fall entdeckte die Arbeiterkammer im 14. Bezirk: Ein Mieter zahlte dort seit Beginn des Mietvertrags im Jahr 2006 monatlich rund 300 Euro zu viel Miete, was sich in der Zwischenzeit auf mehr als 32.000 Euro summiert habe.

AK rät zu Gang zur Schlichtungsstelle

Die Arbeiterkammer hat die 118 Mieter über die unrechtmäßigen Überzahlungen informiert und rät ihnen, ihre Ansprüche vor der Schlichtungsstelle durchzusetzen. Dort ist es freilich nicht sicher, dass von den Gutachtern auch wirklich jeder von der AK erhobene unrechtmäßige Zuschlag als solcher anerkannt wird. Sehr oft läuft es auf einen Vergleich zwischen Vermieter und Mieter hinaus.

Bei befristeten Mietverträgen hat der Vermieter jedenfalls noch bis zu einem halben Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit, die zu viel bezahlte Miete inklusive Umsatzsteuer und Zinsen zurückzuverlangen. (mapu, derStandard.at, 25.6.2014)

http://derstandard.at/2000002296305/AK-Wiener-Altbaumieten-sind-zu-...

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