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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

StR Ludwig: Betriebskosten-Guthaben für rd. 130.000 GemeindemieterInnen (Rathauskorrespondenz, 26.6.2014)

Jahresabrechnung 2013: 58 Prozent aller MieterInnen erhalten von Wiener Wohnen durchschnittlich 80 Euro gutgeschrieben.

Bis spätestens 30. Juni, so die gesetzlichen Bestimmungen, müssen alle MieterInnen die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 erhalten. Aus der Abrechnung der von der Hausverwaltung getätigten Ausgaben und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen Beiträgen, ergibt sich entweder ein Guthaben oder ein entsprechendes Saldo, das mit einer Nachzahlung verbunden ist. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2013, die Wiener Wohnen seinen Mieterinnen und Mietern nun zugesandt hat: Beinahe 130.000 Wiener GemeindemieterInnen bekommen ein Guthaben ausgewiesen. "Etwa sechs von zehn Mieterinnen und Mietern erhalten im Durchschnitt 80 Euro zurück", erklären Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Wiener Wohnen-Direktor Josef Neumayer. Für rund 42 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2013 eine Nachzahlung von durchschnittlich 70 Euro.

Verantwortungsvoll wirtschaften und serviceorientiert handeln

"Bei den Betriebskosten ist ein verantwortungsvolles Wirtschaften unumgänglich. Dabei muss man auch Vorsorge für eventuell ungeplant auftretende Dinge treffen. Somit bleiben die Mieterinnen und Mieter von einer drastischen Nachzahlung der Betriebskosten verschont. Gleichzeitig ist die Hausverwaltung bestrebt, die Vorschreibungen so zu kalkulieren, dass sie im Rahmen der erwartbaren Ausgaben liegen und angemessen sind. Die Jahresabrechnung 2013 macht deutlich, dass Wiener Wohnen auch im vergangenen Jahr seine Verantwortung als Hauverwaltung wahrgenommen hat", sagt Wohnbaustadtrat Ludwig. Auch das Kontrollamt - nunmehr Stadtrechnungshof - hat in einem im letzten Jahr erschienen Bericht dargelegt, dass die Betriebskosten zwischen 2006 und 2011 immer unter dem Schnitt für das Bundesland Wien lagen.

Transparent und verständlich

Die Betriebskostenabrechnung von Wiener Wohnen wird den Mieterinnen und Mietern in Form einer leicht verständlichen Aufstellung und einem Leitfaden mit den wichtigsten Erläuterungen und Erklärungen für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt. Dieser versucht, das oft komplizierte Zahlenwerk leicht verständlich darzustellen. Um, wenn nötig, auch einen näheren Einblick in die Unterlagen gewährleisten zu können, liegt in den Gebietsteilen die genaue Aufschlüsselung der Rechnungen auf. Interessierte MieterInnen können nach vorheriger Terminvereinbarung jederzeit Einsicht nehmen. Mieterbeiräte erhalten außerdem kostenlos einen USB Stick mit den detaillierten Daten der Wohnhausanlage. Auf Wunsch und gegen einen Kostenersatz ist dieses Service auch für alle anderen Mieterinnen und Mieter möglich. "Es ist uns wichtig, dass für Mieterinnen und Mieter die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Das wollen wir mit den verschiedenen Zusatzservices rund um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe der Zahlen erreichen", so der Direktor von Wiener Wohnen, Josef Neumayer.

Ratenvereinbarungen möglich

Für all jene Wohnhausanlagen, bei denen eine Nachzahlung erforderlich ist, bietet Wiener Wohnen den Bewohnerinnen und Bewohnern bereits ab einem Betrag von mehr als 50 Euro automatisch die Form der Ratenzahlung an. (Schluss) str/kau


Rückfragehinweis für Medien:

Christian Kaufmann
Mediensprecher StR Michael Ludwig
Telefon: 01 4000 81277
E-Mail: Christian.kaufmann@wien.gv.at

Markus Stradner
Unternehmenssprecher Wiener Wohnen
Mobil: 0664 88757518
E-Mail: Markus.stradner@wien.gv.at

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/06/26009.html

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Antworten auf diese Diskussion

Rathauskorrespondenz vom 29.06.2014:

Ludwig: Kostenloses Service der Stadt zur Überprüfung der Betriebskosten
"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" - unter www.betriebskostenrechner.wien.at kann die Jahresabrechnung mit wenigen Mausklicks überprüft werden

Die Stadt Wien bietet überall dort, wo es ums Wohnen geht, eine Vielzahl an kostenlosen Service- und Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von kompetenter Informationen und Beratung in den Servicestellen der Mieterhilfe und der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis hin zu konsequenter Unterstützung bei Mietrechts- und wohnrechtlichen Fragen oder Problemen. Mit dem erfolgreichen Wiener Mietenrechner ist es zudem auch möglich, einfach und mit nur wenigen Mausklicks den eigenen Mietzins auf Angemessenheit zu überprüfen. Ein Service, das seit gut einem Jahr auch für die Betriebskostenberechnung angeboten wird. Der Wiener Betriebskostenrechner, dem sowohl die aktuellen Referenzwerte für die Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2013, als auch jene der Jahre 2012 und 2011 zur allgemeinen Berechnung zugrunde liegen, ist unter der Internetadresse www.betriebskostenrechner.wien.at abrufbar. Das Programm ist österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wienerinnen und Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Durch Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch einzustufen sind.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

"Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es leider immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser' sollten die Betriebskosten-Jahresabrechnungen von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch kontrolliert werden. Mithilfe des Wiener Betriebskostenrechners kann jede und jeder jederzeit eine grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen", erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig

Mit dem Online-Betriebskostenrechner bietet die Stadt Wien ein weiteres Service-Instrument für die Wienerinnen und Wiener, wie Ludwig betont: "Gerade jetzt, wo den Bewohnerinnen und Bewohnern die Jahresabrechnungen der Betriebskosten, die von Gesetz wegen bis zum 30. Juni gelegt werden müssen, zugestellt wurden, verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage. Wir bieten damit den Wienerinnen und Wienern eine wichtige Unterstützung, die einfach zu handhaben ist und selbstverständlich kostenlos zur Verfügung steht. Darüber hinaus helfen natürlich auch die Expertinnen und Experten der Mieterhilfe bei allen Fragen zu den Betriebskosten weiter."

Der Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA 50 entwickelt wurde, bietet die Möglichkeit der grundsätzlichen Überprüfung auf Angemessenheit. Die Ergebnisse bieten allerdings selbst bei niedrigen Werten keine Gewähr dafür, dass nicht auch eine unzulässige Verrechnung vorliegen kann. Demgegenüber kann auch bei ausgewiesenen hohen Werten deren Verrechnung dennoch zulässig sein. Mögliche Gründe für niedrige oder hohe Werte, die von Wohnhaus zu Wohnhaus unterschiedlich sein können, können mit nur wenigen Mausklicks erfahren werden.

Bei deutlichen Abweichungen zwischen der Jahresabrechnung und der vom Wiener Betriebskostenrechner ausgewiesenen Beträge ist jedenfalls eine kompetente Überprüfung durch eine der kostenlosen Servicestellen der Stadt Wien oder eine Mieterschutzorganisation zu empfehlen. Dies gilt speziell auch dann, wenn Ausgaben eingerechnet wurden, die gesetzlich unzulässig sind.

In die Betriebskosten dürfen grundsätzlich nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten - zum Beispiel Ausgaben für Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift - eingerechnet werden. Hausverwaltungen sind darüber hinaus verpflichtet, den MieterInnen in jedem Fall Einblick in die detaillierten Zusammenstellungen der Abrechnung sowie auch in die Rechnungsbelege zu gewähren. Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei Euro wesentlich, dann ist jedenfalls eine genauere Überprüfung anzuraten und zu empfehlen.

Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.

Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni erfolgt sein

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Hausverwaltungen bzw. VermieterInnen bis spätestens 30. Juni die Betriebskosten für das zurückliegende Jahr abrechnen. Diese Betriebskostenabrechnung ist den MieterInnen verpflichtend offen zu legen. Den Bestimmungen zufolge sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich vorgeschriebenen Beiträgen ergibt sich ein Guthaben oder ein entsprechendes Saldo, welches mit Nachzahlungen verbunden ist. In die Betriebskosten können allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die, wie die Erfahrungen zeigen, nicht immer eingehalten wird. Zudem sind die Betriebskosten-Jahresabrechnungen für den Laien zumeist schwer lesbar. Eine Überprüfung und Kontrolle der Abrechnungen ist oftmals nur durch ExpertInnen möglich.

Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter

Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener außerdem beim InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" mit dem angeschlossenen Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar.

Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie rechtliche Unterstützung.

Auch Einleitung eines Schlichtungsstellenverfahrens ist möglich

Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und lässt sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.

MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle
19., Muthgasse 62
Telefon: 01 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

Die Servicestellen der Stadt Wien - Kontakt und Information

Mieterhilfe
1., Rathausstraße 2
Telefon: 01 4000-25900
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
www.mieterhilfe.at

InfoCenter
8., Bartensteingasse 9
Telefon: 01 4000-8000
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Persönliche Informationen: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Rückfragehinweis für Medien

Christian Kaufmann
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81277
E-Mail:christian.kaufmann@wien.gv.at

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/06/29004.html

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