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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

48.000 neue Wohnungen

Angesichts der in den letzten Jahren teils rasant gestiegenen Kosten war das Thema Wohnen bereits im Wahlkampf prominent präsent. Im Regierungsprogramm verpflichten sich SPÖ und ÖVP zu einer umfassenden Reform von Mietrecht, Baurecht und gemeinnützigem Bauen. Von zentralen Forderungen - etwa Mietzinsobergrenzen - ist im Regierungsprogramm allerdings nicht die Rede. Auch der Nebenkostenkatalog soll reformiert werden. Der Wildwuchs an Baunormen soll durchforstet werden - allerdings ist dafür die Kooperation der Länder nötig. 48.000 neue Wohnungen jährlich sind das selbstgesteckte Ziel der neuen Regierung.

Viele Vorhaben

„Leistbares Wohnen“ hatten sich SPÖ und ÖVP schon im Wahlkampf auf ihre Fahnen geheftet - nun findet sich im Regierungsprogramm ein ganzes Kapitel unter diesem Titel. Angekündigt wird eine umfassende Wohnrechtsreform zu Mietrecht, Baurecht und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

Geplant sind zudem ein Comeback der vor Jahren abgeschafften Zweckwidmung der Wohnbauförderung (WBF) und eine Mietvertragsgebührbefreiung für Junge. Mit einer umfassenden Wohnrechtsreform mit dem Fokus auf „gerecht, verständlich, transparent und leistbar“ hat sich die neue Regierung die wohl ambitionierteste Aufgabe in diesem Bereich vorgenommen.

An etlichen Miet- und Wohnrechtsreformen bzw. -reformversuchen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten schon viele Rechtsexperten und Wohnbaufachleute der Parteien die Zähne ausgebissen. Meist blieb es bei Teilreparaturen, da der kleinste gemeinsame Nenner leichter zu erzielen war als eine grundlegende Neufassung - die freilich von Praktikern seit langem eingefordert wird.

„Größtmögliche Vereinheitlichung“
Nun steht ganz oben auf der Agenda die Absicht einer „Reform des Mietrechts im Bereich des Wohnens mit den Zielen größtmöglicher Vereinheitlichung, besserer Verständlichkeit für die Rechtsanwender und transparenter gesetzlicher Ausgestaltung und Leistbarkeit der Mieten“.

Erreicht werden soll das, wie es heißt, unter anderem durch Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts durch weitgehende Auflösung der vielschichtigen Anwendungsbereiche und den Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung. Derzeit beträgt die Gebühr meist ein Prozent des dreifachen Jahresbruttomietzinses, bei kurzen Befristungen sind es relativ gesehen sogar mehr.

Keine Mietzinsobergrenzen
Geplant ist auch die „Einführung einer einfachen und transparenten Mietzinsbildung“ - von Mietzinsobergrenzen oder einer Limitierung der Zuschläge zu den Richtwertmieten, wie das von SPÖ und Arbeiterkammer (AK) seit Jahren immer wieder gefordert wird, ist dabei freilich keine Rede. Dabei beklagen selbst Experten, die nicht gerade der Mietervereinigung oder der AK nahestehen, dass die Mietrichtwerte nicht für eine allgemeine Dämpfung der Wohnungsmieten auch in anderen Sektoren gesorgt haben, wie das eigentlich mit ein Ziel war.

Weitere anvisierte Maßnahmen der Regierung beziehen sich auf die Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung der Erhaltungs- und Wartungspflicht, eine Ausweitung der Schlichtungsstellen und eine Reform des Betriebskostenkatalogs. Gerade diese Nebenkosten, die bei Miet- und Eigentumswohnungen zu Buche schlagen, steigen ja seit langem nicht nur stärker als die Verbraucherpreise insgesamt, sondern auch kräftiger als die Mieten, obwohl diese ohnedies meist schon stärker zulegen als der Verbraucherpreisindex (VPI).

Änderung der Mietkaufoption
„Die langfristige Absicherung der Wohnbauförderungsmittel sowie deren Zweckwidmung im Rahmen des Finanzausgleichs“ soll bei der Schaffung von finanzierbarem Wohnraum unterstützend wirken.

Flankieren will die neue Regierung das Ziel eines finanzierbaren und bedarfsgerechten Wohnungsangebots laut Arbeitsprogramm auch durch Änderungen der Mietkaufoption bei Neu- und Wiedervermietung, die Beibehaltung der KESt-Freiheit für die ersten vier Ertragsprozent bei Wohnbauanleihen, zusätzliche Finanzierungsformen für finanzierbaren Wohnraum sowie eine verfassungsrechtliche Absicherung „baulandmobilisierender Instrumente“ (etwa für den geförderten Wohnbau). Speziell Akteure im sozialen Wohnbau beklagen ja immer wieder die wachsende Knappheit an Flächen und auch den rasanten Preisanstieg bei Baugründen.

Mehr Anreiz für Sanierungen
Zwecks zusätzlicher Anreize soll der Sanierungsscheck erweitert werden um die Kategorie „seniorengerechtes/barrierefreies Wohnen“, wobei thermische und altersgerechte Sanierung künftig getrennt möglich sein sollen. Zur thermischen Sanierung soll auch ein steuerliches Anreizmodell der öffentlichen Hand etabliert werden, heißt es im Regierungsprogramm.

Zur Senkung der Baukosten sollen bestehende Flächen besser genutzt und eine Nachverdichtung künftig verpflichtend geprüft werden müssen. Alle Baunormen, Baustandards und andere Richtlinien sollen vereinheitlicht, aber auch durchforstet werden im Hinblick auf „Kosteneinsparungspotenziale“, wird betont.

Auch die Überprüfung von Auflagen bei Neubauten und bei Umbauten im Bestand sollen zu einer Senkung der Baukosten beitragen, heißt es im Arbeitsprogramm. Als Beispiele angeführt werden dabei die Stellplatzverpflichtung und auch Notkamine für Gebäude, selbst wenn diese ohnedies an einem Fernwärmenetz hängen.

Ziel: 48.000 neue Wohnungen pro Jahr
Summa summarum sollen mit den Maßnahmen des Kapitels „Leistbares Wohnen“ pro Jahr 48.000 neue Wohneinheiten geschaffen werden „sowie ein leistbarer Zugang zu Wohnraum im Bestand und Neubau gewährleistet werden“, postuliert das Regierungsprogramm. Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW) schätzte erst vorige Woche, dass die Neubauleistung derzeit nur annähernd den Wohnungsbedarf deckt. Damit bezog er sich auf das Spitzenjahr 2011 mit bundesweit 44.300 baubewilligten Wohnungen. Dabei gebe es aber regional starke Unterschiede: Zu wenig finanzierbaren Wohnraum gibt es demnach vor allem in Wien.

http://news.orf.at/stories/2210337/2210336/

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Recht

Erhaltungspflichten: Kommt die Mietrechtsreform?
Es stand im vergangenen Regierungsprogramm und es steht im aktuellen: Die Reform des Mietrechts, insbesondere die Klärung der Erhaltungspflichten – Stichwort Therme. In einem jüngsten Urteil stellte der OGH fest, dass die Rechtslage diesbezüglich "unbefriedigend" sei. Ein Zustand, den der Gesetzgeber beheben möge, so die obersten Richter. Nach dem Stillstand während der vergangenen Legislaturperiode scheint sich in der Angelegenheit nun etwas zu tun: Zumindest wurde im Justizministerium eine Reformgruppe eingesetzt, die Vorschläge für ein neues Mietrecht ausarbeiten soll.

Die Höchstrichter fanden klare Worte: Wenn ein Mieter eine defekte Heizung auf eigene Kosten reparieren lässt, wird er oder sie dafür auch noch "bestraft". Und zwar deshalb, urteilte der OGH, weil kein Anlass für eine Mietzinsminderung mehr gegeben sei, nachdem der Mangel behoben wurde. Die Reduzierung der Miete war bisher das einzige Mittel in der Hand der Mieter, um zum Beispiel bei einer defekten Therme reparaturunwillige Vermieter zu einer Instandsetzung zu bewegen.

Das war schon in der Vergangenheit kein besonders praktikables und erfolgversprechendes Instrument, jetzt hat es was es jemals an Schlagkraft besessen hatte, weitgehend eingebüßt, sagt Walter Rosifka, Mietrechtexperte der AK: "Sozusagen, je gröber der Mangel ist, desto eher kann der Vermieter eigentlich erwarten, dass er gar nichts machen muss, und die Mietzinsminderung wird nur kurz dauern, weil die Mieter kaum mit einer mangelhaften Wohnung werden leben können."

"Ein Halbsatz würde genügen"
Die Arbeiterkammer ist als Vertreterin der unterlegenen Partei in diesem jüngsten Prozess nachvollziehbarerweise unzufrieden mit dem Urteil. Aber auch die Höchstrichter unterstrichen die "unbefriedigende Rechtslage". Allerdings sei diese eindeutig und die Klage daher abzuweisen. Im konkreten Fall ging es um einen defekten Warmwasserboiler, den die Mieter schließlich selbst austauschen ließen, und die daraus folgende Mietreduzierung.

Über die Entscheidung des OGH herrscht in der Fachwelt zwar Verwunderung, die Ansicht, dass die Rechtslage unbefriedigend sei, werde jedoch von den meisten Akteuren geteilt, sagt Walter Rosifka. "Im Grunde genommen könnte man den Paragraf 3 Mietrechtsgesetzt sehr einfach ändern", so der Mietrechtexperte, "indem man dort mit einem halben Satz hineinschreibt, dass die Erhaltungspflicht auch den Vermieter trifft. Also: 'die Erhaltungspflicht nach 1096 ABGB besteht neben der Erhaltungspflicht nach 3 Mietrechtsgesetz weiter'. Punkt.

Arbeitsgruppe sucht Kompromiss
Die Reform des Mietrechts inklusive Klärung der Erhaltungspflichten steht in diesem wie auch schon im vergangenen Regierungsprogramm. Neu ist, dass diesmal das Problem gelöst werden soll. Im Justizministerium wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge für eine Reform des Mietrechts ausarbeiten soll. Des gesamten Mietrechts, nicht nur einiger einzelner Baustellen. Georg Kathrein ist der zuständige Sektionschef der Abteilung Zivilrecht: "Ich glaube, dass es verschiedene Zugänge zu dem Thema gibt und natürlich ist einer der, dass man sagt, 'bitte eine schnelle Lösung'. Ich würde aber doch solche Lösungen präferieren, die ausverhandelt sind, und die mit den entsprechenden Interessenvertretern und Entscheidungsträgern auch besprochen worden sind."

In der Arbeitsgruppe sitzt eine ganze Reihe solcher Entscheidungsträger mit teilweise höchst unterschiedlichen Interessen, von der Wirtschaftskammer und der Immobilienwirtschaft über die Richterschaft bis zur Mietervereinigung und der Arbeiterkammer. Letztere vertreten durch den Juristen Walter Rosifka: "Die Reformgruppe ist nicht wirklich dazu geschaffen worden, um dieses konkrete Problem zu lösen. Die Reformgruppe diskutiert eine große Reform des Mietrechts, das bedarf durchaus weitreichender Überlegungen, die vielleicht auch eine Zeit brauchen. Aber bei dem Problem geht es wirklich um eine ganz klare, krasse Benachteiligung der Mieter, und das kann eigentlich niemand wirklich niemand wollen, dass man hier jahreslang zuschaut, wie diese völlige unbefriedigende und ungerechte Rechtslage
weiterhin aufrecht bleibt."

Reformvorschlag bis Jahresende?
Georg Kathrein: "Ich sehe schon das Bedürfnis und den Bedarf, dass in einzelnen Bereichen die Dinge wirklich unklar sind, und Klärungsbedürftig sind, dass es dort auch dringender ist. Ich sehe aber auch schon, wenn ich es einmal so formulieren darf, die dahinterstehenden Fragen, die dann genauso dringend werden können und vielleicht in wenigen Jahren ebenso virulent sind wie die Ehrhaltungspflichten, und da würde ich meinen, bitteschön, probiert man einmal eine größere Lösung anzusteuern." Zu den anderen Fragen gehörten beispielweise die Befristung von Mietverträgen und der Anwendungsbereich des Mietrechts an sich. Die Positionen der einzelnen Interessensvertreter liegen zwar hier wie dort recht weit auseinander; Sektionschef Kathrein ist dennoch optimistisch, dass bis Jahresende Kompromisse gefunden, und ein brauchbarer Reformvorschlag vorgelegt werden. Eine Zeitangabe, wann mit einem entsprechenden Gesetzesvorschlag zu rechnen sei, könne er jedoch nicht machen.

http://help.orf.at/stories/1732237/

Rathauskorrespondenz vom 07.02.2014:

Ludwig zu Altbau-Mieten: "Transparentes Mietrechtsgesetz muss her!"
Unzulässiger Mietzinseinhebung muss durch rasche MRG-Novelle umgehend Einhalt geboten werden. Stadt Wien bietet kostenlose Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Wohnens.

"Die heute präsentierten Erhebungen der Arbeiterkammer betreffend privater Altbau-Mieten decken sich weitgehend mit den täglichen Erfahrungen im Bereich der städtischen Servicestellen und den laufenden Marktanalysen der Stadt Wien. So werden von Teilen der Immobilienbranche nach wie vor rechtswidrige Praktiken angewendet und Wohnungen deutlich über den zulässigen Mieten angeboten sowie gesetzlich unzulässige Mietverträge abgeschlossen", erklärte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Gleichzeitig unterstrich Ludwig neuerlich die Notwendigkeit nach einer raschen Novelle des Mietrechtsgesetzes: "Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Neuregelung, die verpflichtend festschreibt, dass die Aufschläge transparent und für alle Seiten, allen voran für die Mieterinnen und Mieter, nachvollziehbar aufgelistet werden. Nur so ist auch eine Überprüfung für Wohnungssuchende sowie Mieterinnen und Mieter jederzeit möglich."

Der Wiener Wohnbaustadtrat forderte einmal mehr die Umsetzung des von ihm vorgelegten Transparenzpaketes. Denn die immer noch verbreitete Praxis zahlreicher VermieterInnen und Makler sei die Folge der seit langem bereits kritisierten Regelungslücken im bundesweit geltenden Mietrechtsgesetz (MRG). Die vorherrschende Intransparenz mache die Einhebung von unzulässigen Mietzinsen und die damit einhergehende - und von manchen immer noch betriebene - Preistreiberei, die Teile des privaten Wohnungsmarktes betrifft, möglich. "Was bei jedem Autokauf als Ausstattungs- und Aufpreisliste für Extras üblich ist, sollte längst auch im viel wichtigeren Bereich des Wohnens und der Mieten Standard und Selbstverständlichkeit sein. Und zwar verbindlich gesetzlich geregelt", machte Ludwig deutlich:

"Ich appelliere an den zuständigen Justizminister, die notwendige Reform des Mietrechtsgesetzes umgehend in Angriff zu nehmen. Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness müssen gerade im Bereich des Wohnens - und damit auch am privaten Wohnungsmarkt - sichergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf", so Wohnbaustadtrat Ludwig. Mit der Verankerung im Programm der neuen Bundesregierung seien auch die Voraussetzungen geschaffen, um diese Reform umzusetzen.

Transparenzpaket und vier zentrale Forderungen an den Bundesgesetzgeber

"Einer der zentralen Forderungen ist, dass die transparente Ausweisung sämtlicher Zu- und Abschläge gesetzlich verpflichtend erfolgen muss", betont Ludwig. Denn die für ein Mietverhältnis relevanten Zu- und Abschläge müssen derzeit im Mietvertrag weder angeführt noch begründet werden. "Aufgrund der Fülle von möglichen Zu- und Abschlägen, welche derzeit allerdings nicht verpflichtend nicht auszuweisen sind, besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende. Durch die weitverbreitete Praxis, Abschläge erst gar nicht heranzuziehen und andererseits eine Vielzahl von Zuschlägen geltend zu machen, kann praktisch jede Miete verlangt werden", führt Wohnbaustadtrat Ludwig aus. Die Folge: Den BewohnerInnen würden überteuerte und nach den geltenden Gesetzen unzulässige Mietzinse vorgeschrieben.

Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig, entsprechende Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter in die Höhe geschraubt werden", so Ludwig, der sich dafür ausspricht, dass die Summe der Zu- und Abschläge mit maximal 25 Prozent des Richtwertes begrenzt werden soll. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig tritt zudem für folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Wohnkosten ein:

* Transparenz bei den Zu- und Abschlägen im Mietvertrag
* Deckelung der Summe der Zu- und Abschläge auf max. 25 % vom Richtwert
* Fairness durch Abschaffung des Lagezuschlags in der derzeitigen Form


Außerdem würden aufgrund der geltenden Rechtslage immer weniger Mietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG liegen. Dadurch werden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen.

Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fordert daher weiters:

1) Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
2) Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
3) Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken

An MieterInnen und Wohnungssuchende appellierte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, die kostenlosen Unterstützungsangebote und Serviceleistungen der Stadt Wien zu nutzen. "Wir bieten ein umfassendes und kostenloses Service im Bereich des Wohnens. Dieses reicht von der kompetenten Beratung in Mietrechtsfragen, der Überprüfung von Angeboten und Verträgen bis hin zur Unterstützung von Bewohnerinnen und Bewohner, um deren Rechte durchzusetzen.", so Ludwig.

Wie BewohnerInnen ihre Rechte durchsetzen

MieterInnen, denen zu hohe und nicht dem Gesetz entsprechende Mieten vorgeschrieben wurden, werden von den Mieterschutzeinrichtungen der Stadt Wien unterstützt. In jenen Fällen, wo Vermieter trotzdem nicht einlenken, können auch Verfahren bei der Wiener Schlichtungsstelle eingeleitet werden. Diese Einrichtung der Stadt Wien, die eine dem Gericht vorgelagerte Schiedstelle darstellt, kann von Betroffenen ohne finanziellen Belastungen jederzeit angerufen werden. Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind rechtswirksam verbindlich. Anders wie bei Gericht ist keine rechtsanwaltliche Vertretung notwendig. Es sind auch keine Verfahrenskosten zu tragen.

Von der Wiener Schlichtungsstelle werden jedes Jahr knapp 6.000 Verfahren abgewickelt. Rund ein Drittel davon betrifft den Mietzins. In mehr als 90 Prozent der Entscheidungen wurde eine unzulässige Verrechnung der Miete festgestellt. Durchschnittlich sind den Betroffenen rund drei Euro pro Quadratmeter zu viel verrechnet worden. Diese Beträge müssen vom Vermieter gemäß dem Gesetz rückerstattet werden.

"Die Rechte von Mieterinnen und Mieter können auf diese Weise zumeist auch durchgesetzt werden. Allerdings müssen die Betroffenen meist den Weg der gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung wählen. Oftmals kann nur so, den unlauteren Praktiken begegnet werden", betonte Ludwig. Daher sei gerade auch im Sinne des Konsumentenschutzes eine Reform der geltenden Rechtslage notwendig.

Die Unterstützungsangebote der Stadt Wien

Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kostenlos überprüft werden - sowohl vor Abschluss eines Mietvertrages als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Eventuelle Ansprüche können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - etwa Aufzug, Kellerabteil, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool ist unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar.

"Dadurch bieten wir den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht möglich wäre", betont Ludwig.

Für Überprüfung von Wohnungsangeboten und von bestehenden Mietverhältnissen stehen auch die ExpertInnen der Mieterhilfe kostenlos zur Verfügung. Sie informieren unter anderem darüber, welche gesetzlichen Regelungen am Wohnungsmarkt gelten, welche Rechte die MieterInnen haben und welche Verpflichtungen Vermieter und Makler einhalten müssen. Bei Mietrechtsverletzungen sind die MitarbeiterInnen die erste Anlaufstelle und koordinieren das weitere Vorgehen zur Durchsetzung der Rechte der BewohnerInnen.

Die ExpertInnen der Mieterhilfe sind über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 4000-25900 erreichbar. Zudem stehen auch die MitarbeitereInnen des InfoCenters des Wiener Wohnbauressorts täglich von 8 bis 20 Uhr unter Tel. 4000-8000 für Auskünfte rund ums Wohnen zur Verfügung. www.mieterhilfe.at

Die Gebietsbetreuungen Stadterneuerung bieten umfassende Information und klären Fragen rund um wohnungs- und mietrechtliche Themen. Die Mobile Gebietsbetreuung (GB*mobil) unterstützt MieterInnen dabei, ihre Rechte zu wahren und bietet rasche, unbürokratische und kostenlose Information und Beratung. Online-Informationen - auch zu überhöhtem Mietzins und Mietzinsminderungen - kompakt strukturiert und verständlich aufbereitet stehen unter http://www.gbstern.at/teams/gbmobil/fragen-antworten/ Interessierten rasch zur Verfügung. www.gbstern.at

Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle zur Klärung rechtlicher Verfahren bzw. auch bei Differenzen zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung. Die Schlichtungsstelle ist weisungsunabhängig. Für Verfahren, die bei der Schlichtungsstelle anhängig sind, entstehen den Beteiligten keinerlei Verfahrenskosten. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist zudem, dass keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung der Parteien besteht. http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle (Schluss) csi

Rückfragehinweis für Medien:

Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81983
hanno.csisinko@wien.gv.at

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/02/07017.html

Rathauskorrespondenz vom 21.02.2014:

Ludwig zu Mieten-Diskussion: "Wien sorgt für erschwinglichen Wohnraum"
Zusätzliche 72 Mio. Euro aus dem Wohn-Konjunkturpaket der Bundesregierung werden selbstverständlich in Anspruch genommen. Die Stadt tritt hier in Vorleistung.

Einmal mehr bestätigt, sieht sich der Wiener Wohnbaustadtrat in seinen Forderungen nach einer raschen Umsetzung der notwendigen Mietrechtsnovelle durch das heute bekannt gegebene Ergebnis der AK-Befragung zum Thema Wohnen. "Die Ergebnisse unterstreichen erneut, dass die Forderungen nach klaren gesetzlichen Regelungen und der Sicherstellung von Transparenz und Fairness auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit überwältigender Mehrheit unterstützt werden", so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Dies decke sich auch mit dem eindeutigen Votum, das die Wienerinnen und Wiener im Rahmen der größten Wohn-Befragung, die Bürgermeister Häupl und Stadtrat Ludwig im Vorjahr durchgeführt hatten. Gleichzeitig betonte Ludwig, dass "Wohnbaupolitik nicht nur die Bereitstellung von Wohnraum ist, sondern wir sichern durch unsere Investitionen tausende Arbeitsplätze und schaffen zusätzliche Jobs im Bau- und Baunebengewerbe." Wien werde in Fortführung seiner konsequenten Wohnbaupolitik die Neubauleistung auf konstant hohem Niveau weiter forcieren: "Bereits 2007 haben wir die Förderleistung deutlich angehoben. Wir haben damit die Bauwirtschaft und die Konjunktur angekurbelt sowie Arbeitsplätze gesichert. Durch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen, wie die Wiener Wohnbauinitiative oder die Wohnbauanleihe, konnten wir auch in Zusammenhang mit der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise einen Einbruch der Neubauleistung, wie in anderen Städten, verhindern. Wichtige Maßnahmen, die insbesondere für Stabilität in Wirtschaft und Arbeitsmarkt sorgen. Die Schaffung und Bereitstellung von erschwinglichem Wohnraum zeichnet den Wiener Weg in der Wohnbaupolitik aus. Wir investieren so viel wie keine andere Stadt in Europa in den Wohnungsneubau und die Wohnhaussanierung. Jede Woche werden alleine in diesem Jahr durchschnittlich mehr als 130 neue Wohnungen, die auf Initiative und durch Förderungen der Stadt Wien errichtet wurden, von den zukünftigen Mieterinnen und Mietern zu erschwinglichen Konditionen bezogen."

Der Wiener Wohnbaustadtrat stellte in diesem Zusammenhang zudem erneut klar, dass die Stadt Wien alle verfügbaren Mittel in den Wohnbau investiere. Dies gelte selbstverständlich auch für jene Gelder, die der Bund den Bundesländern über das eigens geschnürte Wohnbaukonjunkturpaket bereitstellt. "Wien wird unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die für Wien vorgesehenen Mittel im Ausmaß von maximal 72 Millionen Euro in Anspruch zu nehmen." Aufgrund der vorgegebenen, strengen Kriterien, die derzeit noch in Diskussion stehen, dürfte Wien auch das einzige Bundesland sein, das - wenn auch mit großen Kraftanstrengungen - die Vorgaben seitens des Bundes erfüllen wird können. Trotzdem unterstütze Ludwig die Forderungen aller Wohnbaureferenten der Bundesländer nach einer Vereinfachung zur Inanspruchnahme der zusätzlichen Wohnbaumittel. Schließlich muss das vorrangige Ziel verfolgt werden, dass der Wohnbau in allen Bundesländern angekurbelt wird. Daher ist es wichtig, dass die bereitgestellten Gelder auch tatsächlich in Anspruch genommen werden und auch in den Wohnbau fließen.

Eindeutige Forderung der WienerInnen nach transparentem Bundes-Mietrecht

Trotz all dieser Maßnahmen sei es jedoch dringend notwendig, durch die längst fällige Novelle des Bundes-Mietrechtsgesetzes dafür zu sorgen, dass Gesetzeslücken geschlossen und Transparenz, Fairness sowie Rechtssicherheit gewährleistet werden. Nur so könne der Preistreiberei und unzulässigen Praktiken, welche in den letzten Jahren in Teilbereichen des privaten Wohnungsmarktes stattgefunden haben, Einhalt geboten werden. "Die Wienerinnen und Wiener unterstützen diese Forderung mit einer überwältigenden Mehrheit", unterstrich Wohnbaustadtrat Ludwig. Neun von zehn WienerInnen hatten sich in der größten Wohnbefragung Wiens, an der sich im Vorjahr rund 100.000 BewohnerInnen beteiligt hatten, für eine transparente bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. "Die Ergebnisse lassen keinen Zweifel an der Dringlichkeit eines neuen, viel transparenteren Mietrechtsgesetzes, das es in der derzeitigen, völlig undurchsichtigen Form, privaten Hausbesitzern und Spekulanten viel zu leicht macht, ungerechtfertigte Aufschläge zu kassieren und fast nur noch befristete Mietverträge zu vergeben", hält Ludwig fest.

Wenngleich die rechtliche Neugestaltung in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers liege, werde Wien jedenfalls weiterhin vehement darauf drängen, dass die Miet- und Wohnrechtsnovellierungen, die auch im Arbeitsprogramm der Bundesregierung verankert sind, rasch und prioritär umgesetzt werden. Denn gerade vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren ein zunehmendes Missverhältnis bei der Entwicklung der Gehälter und Reallöhne im Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung festzustellen ist, sollte alles unternommen werden, um Rechtssicherheit und Konsumentenschutz sicherzustellen und zusätzliche Belastungen der Menschen zu verhindern, so Ludwig abschließend. (Schluss) csi

Rückfragehinweis für Medien:

Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/02/21009.html 

Wohn-Umfrage: Großteil für Mietobergrenzen

Die Wiener Arbeiterkammer (AK) hat eine Umfrage zum Thema Wohnen gemacht - mit einem wenig überraschenden Ergebnis: Die Befragten wollen klare Mietobergrenzen und mehr sozialen Wohnbau. 21.262 Personen haben teilgenommen.

96,5 Prozent der Befragten sprechen sich für klare Mietobergrenzen aus. Mehr sozialen Wohnbau finden 95,3 Prozent besonders wichtig. Weiters sind fast drei Viertel (73,7 Prozent) gegen die Befristung von Mietverträgen. Deutliche Mehrheiten gibt es auch bei den weiteren Fragen - bei der Senkung der Betriebskosten (92,5 Prozent) oder der Streichung der Maklergebühren (87,4 Prozent).

Kaske fordert Mietenbremse
Fast neunzig Prozent sind der Befragten sind zudem für etwas, was den österreichischen Gerichten bis jetzt nicht gelungen ist: Nämlich eine klare Regelung der Erhaltungspflichten. Dabei geht es beispielsweise darum wer den Thermenaustausch oder das Ausmalen nach dem Auszug bezahlt - Mieter oder Vermieter.

„Unsere Befragung bestätigt, die hohen Wohnkosten brennen den Menschen unter den Nägeln“, sagte AK-Präsident Rudolf Kaske zum Ergebnis. „Wir werden die Bundesregierung und die Wiener Stadtregierung damit konfrontieren.“ Kaske verlangt eine Mietenbremse im Mietrecht. „Mieten begrenzen und mehr sozialer Wohnbau sind nötig, um die Mieter zu entlasten“, so Kaske. „Wir müssen die Sorgen der Mieter und Wohnungssuchenden ernst nehmen.“

„Solche Umfragen sind sinnlos“
Heftige Kritik an der Umfrage kommt von der Wirtschaftskammer. „Mit nur knapp über 1 % Beteiligung ist es sehr verwegen von einem massiven Interesse der Wienerinnen und Wiener am Wohnthema zu sprechen. Der Grund am geringen Interesse liegt wahrscheinlich daran, dass die gestellten Fragen ‚Nona-Fragen‘ sind und selbst den Befragten als sinnlos erscheinen“, sagt Michael Pisecky von der Fachgruppe der Immobilientreuhänder. „Solche Umfragen sind sinnlos.“

21.02.2014

http://wien.orf.at/news/stories/2632349/

Wohnen wird für Junge immer mehr zum Luxus

Die Miete macht teilweise mehr als die Hälfte des Netto-Haushaltseinkommens aus.

http://kurier.at/wirtschaft/marktplatz/wohnen-wird-fuer-junge-immer...

Edlinger: AK-Umfrage belegt: Große Mehrheit der WienerInnen für Mietrechtsreform
Zuschläge zu Richtwertmiete neu ordnen - Vermieter sollen für Maklergebühr aufkommen

Wien (OTS/SK) - "Für viele Menschen sind die besonders in den letzen
Jahren vor allem in privaten Wohnhäusern stark gestiegenen Mieten ein
großes Ärgernis. Das belegt auch die jüngste, umfassende Umfrage der
Arbeiterkammer zum Thema Wohnen. Mehr als 21.000 (!) MieterInnen
haben an der Umfrage teilgenommen, fast 97 Prozent davon fordern
klare Grenzen bei den Mieten, vor allem bei den bislang in der Praxis
grenzenlosen Zuschlägen zur Richtwertmiete. Dieses markante
Umfrageergebnis sollte ein Handlungsauftrag für die Politik sein",
stellte der Vorsitzende des Wiener Pensionistenverbandes (PVÖ Wien),
Bundesminister a. D. Rudolf Edlinger fest. ****
Der PVÖ Wien unterstützt jedenfalls die Forderung der Arbeiterkammer,
das Mietrechtsgesetz im Sinne von fairen, transparenten Mieten zu
novellieren, so Edlinger weiter. Für viele finanzschwächere
MieterInnen, darunter zahlreiche PensionistInnen, seien selbst
Neumieten in privaten Wohnhäusern in Nebenlagen kaum mehr leistbar.
"Hauptursachen dafür sind der Dschungel an undurchschaubaren
Zuschlägen, aber auch die Maklergebühr, die bislang von den
MieterInnen zu bezahlen ist. Ein großes Ärgernis ist auch die in
letzter Zeit stark steigende Zahl von befristeten Mietverträgen,
oftmals ohne Berücksichtigung der eigentlich im Mietrechtsgesetz
vorgeschriebenen Abschläge", hob Edlinger hervor.
"Die Misere könnte durch eine Novellierung des Mietengesetzes durch
den Nationalrat rasch behoben werden", meinte Edlinger. Vordringlich
wäre die Begrenzung der Zuschläge auf maximal 20 Prozent der
Richtwertmiete, eine Auflistung aller Zuschläge sowie die Übernahme
der Maklergebühr durch den Wohnungsvermieter. Dadurch würden die
Mieter spürbar entlastet", schloss Edlinger. (Schluss) up/mp


Rückfragehinweis: Pensionistenverband Wien, Tel. 43 (1) 319 40 12,
wien@pvoe.at


OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS.
OTS0009 2014-03-01 10:27 011027 Mär 14 NSK0001 0272

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation,
Pressedienst,
Löwelstraße 18,
1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/impressum

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140301_OTS0009/edlinger-ak...

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