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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Zahlen für den Vormieter
Wer eine Wohnung vor der nächsten Betriebskostenabrechnung übernimmt, der muss im Falle einer Nachzahlung die Kosten für den Vormieter übernehmen – oder bekommt bei einer Rückzahlung eine Gutschrift, ohne jemals gezahlt zu haben. Das ist keine sittenwidrige Praxis von Vermietern und Hausverwaltungen, sondern gültiges Recht. Nach drei Jahrzehnten könnte sich das ändern: zumindest ist eine Gesetzesüberarbeitung im Regierungsübereinkommen angekündigt.

"Leider rechtens"
"Ich habe diese Wohnung mit erstem Juli bezogen und habe dann ein paar Tage später die Jahresabrechnung für 2009 bekommen", mit der Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 53 Euro. Christian P. glaubte an einen Irrtum, schließlich war er 2009 nicht der Mieter dieser Wohnung und wandte sich an die Genossenschaft. "Ich habe die Auskunft bekommen, dass man da eben nichts machen kann, dass das rechtmäßig ist."

Das mag unwahrscheinlich klingen, hat aber seine Richtigkeit, sagt AK-Mietrechtsexperte Walter Rosifka: "Das ist – in dem Fall muss man sagen: leider – rechtens. Paragraf 21 Absatz 3 Mietrechtsgesetz bestimmt eben, dass derjenige Schuldner der Nachzahlung ist, der am übernächsten Zinstermin nach Legung der Abrechnung gerade Mieter ist."

Einfachheit vor Gerechtigkeit
Christian P. ist kein Einzelfall, bei der AK landen häufig solche Beschwerden. "Das ist immer schon im Mietrechtsgesetz so geregelt, das ist 1981 in Kraft getreten, das ist seit Jahrzehnten so", so Rosifka. Auch der OGH hat sich dazu bereits geäußert: "Der Oberste Gerichtshof meint hier, dass der Gesetzgeber mit so einer Regelung offensichtlich die Einfachheit der Abrechnung vor die absolute Gerechtigkeit gestellt hat. Also, das ist die Feststellung, dass das halt Recht ist, nicht unbedingt aber gerecht."

In anderen Bereichen des Mietrechts funktioniert die Abrechnung dagegen durchaus gerecht: "Bei Heizkosten, wenn die abgerechnet werden, dort kommt es zu einer aliquoten Aufteilung. Also dort ist eigentlich das schon geregelt, was wir uns allgemein für die Betriebskosten wünschen würden", so der AK-Mietrechtsexperte.

Änderung 2011?
Nach knapp 30 Jahren könnten nun die langjährigen Forderung von Mieterverbänden und Konsumentenschützern erfüllt werden, hofft Rosifka, denn im Regierungsübereinkommen steht, "dass eben gesetzgeberische Maßnahmen notwendig wären, und zwar hinsichtlich der Nachzahlungspflicht aus Betriebskostenabrechnungen bei Mieterwechseln, das soll im Sinne einer nutzergerechten Lösung verändert."

Wann es so weit sein könnte? Walter Rosifka bleibt im Konjunktiv: Sollte es eine Änderung des Mietrechtsgesetzes geben, dann sei damit frühestens Mitte 2011 zu rechnen.

http://help.orf.at/?story=10505

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