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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Gestern wurde von vier Mietern ein

 

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Weitere Informationen dazu folgen!

 

 

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Dienstag, 04. April 2017 13:09
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Antrag auf Bestätigung gem. § 40 (3) MRG zu mehreren Mietrechtsverfahren

Sehr geehrter Hr. Kuchta,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: XXXX@wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 05. April 2017 07:35
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: MA 50-Schli-I/3071-2012, 1140 Wien, Linzer Straße 299 - BK 2008

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Anlage wird Ihnen die Bestätigung gem. § 40 MRG samt Begleitschreiben übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX
MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle - Dezernat I

Anmerkung:

Einfach zum Nachdenken!

Wenn man Verfahren gegen Wiener Wohnen (zuständiger Stadtrat: Dr. Ludwig) bei der Wiener Schlichtungsstelle (zuständiger Stadtrat: Dr. Ludwig) laufen hat, wartet man - zumindest in unserem Fall - jahrelang auf eine Entscheidung. Was heißt Entscheidung - sogar auf die nächste Handlung oder Verhandlung!

Wenn man als betroffener Mieter endgültig die Nase voll hat und sich entschließt, die Verfahren zu Gericht abzuziehen, werden bereits am nächsten Tag ab 7.05 Uhr in der Früh seitens der Schlichtungsstelle die dafür erforderlichen Bestätigungen übermittelt (datiert schon mit Vortag)!

Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Mittwoch, 05. April 2017 16:32
An: Mag. Irene Hillebrand (Schli - I)
Cc: Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta 
Betreff: wg.: Antrag auf Bestätigung gem. § 40 (3) MRG zu mehreren Mietrechtsverfahren
 

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

vielen Dank für die - im Vergleich zum sonstigen Verfahrensverlauf verblüffend blitzartig ausgestellten - Bestätigungen gemäß § 40 (3) MRG. 

Mit diesen gibt es aber leider aufgrund einer textlichen Unschärfe ein kleines Problem: Sie beziehen sich in diesen Bestätigungen nämlich durchwegs auf "Verfahren gemäß § 21 BK ... Mietrechtsgesetz (MRG)". Wie sich aus den Anträgen klar ergibt, gehen diese aber über Einsprüche nach § 21 MRG hinaus - und betreffen z.B. auch die Aufteilung der Betriebskosten und besonderen Aufwendungen nach § 17 MRG

 

Daher ergibt sich aus den Bestätigungen nicht zwangsläufig, dass diese tatsächlich für die GESAMTEN zu den in den Bestätigungen bezeichneten Anträgen bei der Wiener Schlichtungsstelle derzeit noch laufenden Verfahren gelten. 

 

Es könnten ja inzwischen - wie zum Abrechnungsjahr 2008 und die Antragsteile nach § 17 MRG geschehen - durchaus auch noch andere Antragsteile in separate Verfahren abgetrennt worden sein. Zwar haben wir von so einer weiteren Teilung der Verfahren keine Kenntnis, aber es wäre ja leider nicht das erste Mal in diesen Verfahren, dass wir Antragsteller erst verspätet oder gar nicht von für uns relevanten Informationen oder Ereignissen in den Verfahren in Kenntnis gesetzt werden. Siehe z.B. die uns auch erst heute mitgeteilte Verfahrensnummer für den Antrag zum Abrechnungsjahr 2012.

 

Daher ersuche ich Sie um schriftliche Bestätigung, dass zu den bezeichneten Anträgen und in den Bestätigungen aufgelisteten Verfahrensnummern keine weiteren Verfahren oder Verfahrensteile bei der Wiener Schlichtungsstelle anhängig sind. Eine kurze Bestätigung für alle bezeichneten Anträge gemeinsam und per Mail ist für mich ausreichend.

 

Vielen Dank!

  

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

Von: irene.hillebrand@wien.gv.at
Gesendet: Montag, 10. April 2017 12:58
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: AW: wg.: Antrag auf Bestätigung gem. § 40 (3) MRG zu mehreren Mietrechtsverfahren

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Ich bestätige Ihnen hiermit, dass von der Ausstellung der an Sie am 5.4.2017 übermittelten Bestätigungen gem. § 40 MRG sämtliche derzeitig bei der Schlichtungsstelle anhängigen Akten umfasst sind. Es sind derzeit keine weiteren Verfahren bei der Schlichtungsstelle anhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Montag, 10. April 2017 14:30
An: Hillebrand Irene
Cc: Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta (MBR HBH)
Betreff: AW: wg.: Antrag auf Bestätigung gem. § 40 (3) MRG zu mehreren Mietrechtsverfahren

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

vielen Dank für die Information!

Allerdings gehe ich davon aus, dass dies nur die Verfahren zu vorgeschriebenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sowie deren Aufteilung betrifft - also nach § 37. (1) Zi. 9 und 12 MRG.

Zum Beispiel der uns bekannte Antrag der Vermieterin nach § 37. (1) Zi. 10 MRG (MA 16 - Schli - ZS 5/98/14135, Entscheidung vom 27.10.1999) wurde seitens der Schlichtungsstelle formal noch nicht endgültig entschieden (im Sinn einer amtlichen und nachvollziehbaren Feststellung der korrekten Rückzahlungsbeträge samt Zinsen an die einzelnen Mieter).


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Am 3.5.2017 wurden sämtliche derzeit bei der Schlichtungsstelle laufenden Betriebskostenverfahren (2008 - 2012) zu Gericht abgezogen.

 

Das Protokoll zu den Mietobjektsflächen / Aufteilungsschlüsseln (2008) aus der Verhandlung vom 13.12.2017.

Der mit Schreiben vom 31.1.2018 am 6.2.2018 eingetroffene Sachbeschluss des BG XV zu den Flächen (Aufteilung der Betriebskosten) für 2008.

Die zum Großteil gegebenen anderen Mietobjektsflächen wurden zwar vom Gericht bestätigt, aber andere wesentliche Anträge abgewiesen. Auch hierzu ist bereits ein Rekurs in Vorbereitung.

Der am 6.3.2018 von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei fristgerecht eingebrachte Rekurs an das Landesgericht für ZRS Wien.

Die Rekursbeantwortung von Wiener Wohnen.

Am 3.4.2019 ist bei unserem Anwalt die Rekursentscheidung des Landesgerichts für ZRS Wien eingetroffen. Der gesamte Rekurs wurde abgewiesen.

Weitere rechtliche Schritte sind in Überlegung. Jedenfalls aber erfolgt in Kürze ein Kommentar zu dieser Entscheidung.

Das kommt wahrscheinlich auch nicht tagtäglich vor: Dass bereits das Erstgericht seine Entscheidung aufgrund eines Rekurses in einem weiteren Beschluss berichtigt!

Jedenfalls gibt diese Korrektur dem Rekurs der antragstellenden Mieter schon einmal in diesem Punkt Recht. Wie der Rekurs in den weiteren Punkten entschieden wird, bleibt daher mit Spannung abzuwarten.

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