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Hugo Breitner Hof
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Die Jahresabrechnung für 2025 ist in der Kalenderwoche 26/2026 bei den Mietern als Kurzfassung eingetroffen – mit Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung sowohl für Mieter ohne als auch für diejenigen mit Lift. Logisch, da die Betriebskostenakonti für 2025 unnotwendig weiter erhöht wurden - basierend auf den tatsächlichen Abrechnungsdaten für 2024 sogar um über 7,5 Prozent - bei gleichzeitig einer ohnehin schon hohen Jahresinflation von 3,6 Prozent! Ein Gratis-Kredit für Wiener Wohnen.
Und das angesichts des Umstandes, dass sich laut Statistik Austria der Einfluss von Wohnen, Wasser und Energie auf die Inflation in nur einem Jahr mehr als verdoppelt hat!
In den letzten 10 Abrechnungsjahren sind die Betriebskosten im Hugo Breitner Hof um rund 20,3 % gestiegen, die Betriebskostenakonti aber um rund 24,6 %.
Weiter gestiegen sind vor allem die von der Stadt Wien selbst gestalteten Kosten für Wasser, Kanal und Müll. Vor allem aber die Kosten der Hausbetreuungs GmbH von 208 Tsd. auf 262 Tsd. Euro. Gleichzeitig sanken die Kosten für HB-Arbeiten und Fremdfirmenbetreuung nur von rd. 700 Tsd. auf 686 Tsd. Euro. Die Gartenbetreuung stieg von rund 130 Tsd. auf 140 Tsd. Euro.
Neuerlich gesunken sind interessanter Weise die Rauchfangkehrerkosten (von rund 71 Tsd. auf 54 Tsd.). Strom/Gas fiel von fast 66 Tsd. wieder auf nun 15 Tsd. Euro! Die Liftkosten sanken von rund 159 Tsd. auf 154 Tsd. Euro.
Bei den Ersätzen wurden überhaupt nur mehr 78 Euro gutgeschrieben.
Hier die Details zu den Jahresabrechnungen (Betriebskosten, Akonti, Hauptmietzins, Inflationsraten, erwirtschafteten Deckungsbeiträge aus dem Hauptmietzins).
Die Gesamtmietkosten sind in den letzten 10 Abrechnungsjahren um über 43 % gestiegen, der Hauptmietzins um über 63 %! Bei einer kumulierten Inflationsrate im gleichen Zeitraum von 39,6 % ...
Aus dem Hauptmietzins-Ergebnis der letzten 10 Jahre (2016 - 2025) wurde ein positiver Deckungsbeitrag von 8.354.862,65 EUR erwirtschaftet! Allein im vergangenen Jahr ergab sich ein Überschuss von 622.945,95 Euro.
Und der Saldo aus geleisteten Hauptmietzinsen minus Erhaltungskosten beträgt seit 2006 plus 17.889.127,34 EUR!
Dabei sind in den beiden zuletzt genannten Werten die von Wiener Wohnen oft separat verlangten Anerkennungszinse gar nicht enthalten, die an der Hauptmietzinsreserve der Wohnhausanlage vorbei direkt ins Eigenkapital von Wiener Wohnen übergeleitet werden.
Die Belegdaten wurden bereits angefordert!
Ob eine Beeinspruchung der Betriebskostenabrechnung stattfinden wird, ist von den weiteren Entwicklungen abhängig und daher offen.
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Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 1. Juli 2026 09:20
An: WRW Fachbereich HV & KB
Cc: Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Kopie der Jahresabrechnung 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur jüngst erhaltenen Kurzfassung der Jahresabrechnung für 2025, unsere Wohnhausanlage betreffend verlange ich - im Auftrag unseres Vorsitzenden und unter Bezugnahme auf § 13 Abs. 1 des vom Wiener Gemeinderats beschlossenen Mitbestimmungsstatuts, dem Vorsitzenden des Mieterbeirats Ernst Schreiber eine Kopie sämtlicher Belege der Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung (Rechnungen, Arbeitsnachweise, Bescheide, Lastschriftanzeigen, Zahlungsbelege, Hilfsaufzeichnungen et cetera - alles was zur Legung dieser Abrechnungen zum Nachweis und für die Nachvollziehbarkeit gehört) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Vorzugsweise auf einem gerichtsfähigen Datenträger als originalgetreues Abbild des Originals oder aber als originalgetreues Abbild in Papierform.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 1. Juli 2026 09:27
An: WRW Fachbereich HV & KB
Cc: Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Anforderung eines angebotenen USB-Sticks anstelle einer Belegeinsicht für die Jahresabrechnung 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der guten Ordnung halber und auch zur schriftlichen Dokumentation teile ich Ihnen mit, dass ich gerade vorhin - wie im Informationsschreiben zur Jahresabrechnung 2025 bzw. auf Ihrer Homepage ausgeführt - über die Wiener Wohnen Hotline (05 75 75 75) als Bevollmächtigter meiner Ehefrau Hanna Kuchta für sie als Hauptmieterin der Wohnung 1140 Wien, Nikischgasse 8/13 für unsere wirtschaftliche Einheit "Hugo Breitner Hof" und die Jahresabrechnung 2025 einen USB-Stick anstelle der Einsicht in die Belege – bei Belegen auf Datenträgern Einsicht in Ausdrucke der Belege – gemäß § 20 Abs. 3 und § 21 Abs. 3 MRG angefordert habe.
Mir wurde dazu mitgeteilt, dass ich einen solchen Datenträger so rasch wie möglich erhalten werde.
Da mir bekannt ist, dass auch der Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage eine Kopie sämtlicher Belege der Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung für diese Abrechnung angefordert hat, kann eine Datenträgerübermittlung an mich eventuell dann entfallen, wenn dem Vorsitzenden des Mieterbeirats sämtliche Unterlagen wie gewünscht bis spätestens Ende September 2026 zugehen. Denn dann wäre ein derartiger Aufwand auf Ihrer und meiner Seite gegebenenfalls verzichtbar. Bis zur Prüfung dieser Zusendung auf ausreichend für eine Überprüfung der Jahresabrechnung 2025 hier vor Ort und meinen ausdrücklichen schriftlichen Verzicht auf Datenträger-Übermittlung bzw. die Einsicht bei Ihnen vor Ort bleibt diese Anforderung jedoch aufrecht und ist durch Sie als Vermieter und Verwalter rechtzeitig für eine vollständige und gesetzeskonforme Einsicht in die Belege für die Jahresabrechnung 2025 gegenüber meiner Ehefrau als Ihre Mieterin und mir als ihrem Bevollmächtigten zu erfüllen.
Es ist jedenfalls festzuhalten, dass sich die Frist für eine mögliche Beeinspruchung der Abrechnung 2025 entsprechend verlängert, wenn dieser Datenträger erst nach Fälligkeit der Gutschrift mit 1.8.2026 eintrifft!
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
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