Verrechnungsprobleme

Eine Kategorie, die wohl viele Seiten füllen wird ...

wg. Zinssprung Hauptdarlehen (24.7.2025)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Donnerstag, 24. Juli 2025 08:30
An: Wiener Wohnen West Kanzlei 
Cc: Ernst Schreiber; Thomas Kainz
Betreff: wg. Zinssprung Hauptdarlehen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
da uns als Mieterbeirat derzeit sehr viele Anfragen zum eben erst mitgeteilten Zinssprung im Hauptdarlehen erreichen ersuchen wir Sie, die Vereinbarung für die besagte Restfinanzierung vorzulegen.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)
  • nach oben

    Webmaster

    Von: WRW Fachbereich HV & KB
    Gesendet: Donnerstag, 14. August 2025 07:57
    An: Gerhard Kuchta
    Betreff: AW: wg. Zinssprung Hauptdarlehen 17868318
     
    Sehr geehrter Herr Kuchta,
     
    Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 24.07.2025 erlauben wir nach Prüfung des Anliegens folgendes mitzuteilen:
     
    die Finanzierung der Dachgeschoß-Ausbauten erfolgte durch den Einsatz von Eigenmitteln und der Aufnahme von Landesdarlehen. Die Eigenmittel und die Zinsen des Landesdarlehens wurden nun vollständig zurückbezahlt.  Es ist daher nun das Kapital des Landesdarlehens zurückzubezahlen. Dabei darf der Betrag gem. § 63 WWFSG nicht überschritten werden. Dies sind zur Zeit € 6,35. Mit den zukünftigen Mietzinsvorschreibungen ist dies gewährleistet.
     
    Wir hoffen, mit dieser Information zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.
     
     
    Freundliche Grüße 

    XXX
    Hausverwaltung und Kundenbetreuung
    Gebietsteil West 
    Stadt Wien – Wiener Wohnen

    1