Mieterbeirat - in Theorie und Praxis

Das Statut, was es verspricht - und hält. Kommunikation diesbezüglich.

Aussetzung der Richtwert-Mieterhöhung (30.3.2022)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Mittwoch, 30. März 2022 17:20
An: Stadträtin Kathrin Gaal 
Cc: Wiener Bürgermeister; Pamela Rendi-Wagner; Ruth Becher; Christian Deutsch; Mietervereinigung; Arbeiterkammer ; SPÖ (Parlamentsklub); SPÖ Wien; NEOS Parlamentsklub; Christoph Wiederkehr; ÖVP Wien; Grüne (Dialogbüro Wien); FPÖ Wien; Die Presse (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute (UBahn-Zeitung); Der Standard (Chefredaktion); APA; ORF ZiB 2; Servus TV; ATV; Puls 4; Wiener Wohnen; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Aussetzung der Richtwert-Mieterhöhung bei Wiener Wohnen

Sehr geehrte Frau Stadträtin,

mit einiger Frustration - aber nicht wirklich besonderer Verwunderung - haben wir soeben vernommen, dass trotz der immensen Teuerungswelle (Energie, Treibstoff, Fernwärme, Lebensmittel, ...) und daher folglich auch Inflation die Erhöhung der Richtwertmieten auf Bundesebene für 2022 NICHT ausgesetzt wird.

Da die SPÖ - insbesondere die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner, die SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher, der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch, aber auch die Arbeiterkammer und Mietervereinigung - im Vorfeld diese Erhöhung kategorisch abgelehnt haben gehen wir davon aus, dass die Wiener Stadtregierung im eigenen Verantwortungsbereich - also konkret im sozialen Wohnbau der Stadt Wien (Wiener Wohnen) - diese Erhöhung der Mieten nicht ebenfalls vollzieht.

Schließlich steht es dem Vermieter frei, eine solche Erhöhung - auch bei einer Erhöhung der gesetzlich erlaubten maximalen Höhe - auszusetzen oder nicht vom Mieter einzufordern.

Daher unsere Fragen:

1. Ist die Annahme richtig, dass bei Wiener Wohnen diese Erhöhung nicht ebenfalls erfolgt?
2. Wann werden die Mieter über den Erlass dieser Erhöhung informiert werden?

Bitte um rasche Antwort, aber vor allem rasche Aussendung an die höchst beunruhigten Mieter!


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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    Webmaster

    Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
    Gesendet: Sonntag, 3. April 2022 19:08
    An: Ruth Becher
    Cc: Wiener Bürgermeister; Pamela Rendi-Wagner; Stadträtin Kathrin Gaal; Christian Deutsch; Mietervereinigung; Arbeiterkammer ; SPÖ (Parlamentsklub); SPÖ Wien; NEOS Parlamentsklub; Christoph Wiederkehr; ÖVP Wien; Grüne (Dialogbüro Wien); FPÖ Wien; Die Presse (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute (UBahn-Zeitung); Der Standard (Chefredaktion); APA; ORF ZiB 2; Servus TV; ATV; Puls 4; Wiener Wohnen; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz

    Betreff: wg. Richtwert-Überprüfung - auch bei Wiener Wohnen

    Sehr geehrte Frau Magistra Becher,

    zurückkommend auf unser im Anhang angeführtes Mail und den heutigen ORF-Bericht zur Überprüfung von Richtwert-Mieten erlauben wir uns die Frage, in welcher Hinsicht hier bei Richtwert-Mieten von Stadt Wien - Wiener Wohnen verfahren wird. Denn unseres Wissens nach - und auch entsprechend der Information zur Mietzinshöhe auf der Wiener Wohnen-Homepage - verrechnet Wiener Wohnen zwar (in den meisten Fällen) zu den verlangten 100% Richtwert bei den Neubezügen keinen Lagezuschlag, bringt aber umgekehrt - dort, wo sie gebühren würden - auch KEINE ABSCHLÄGE von den Richtwertmieten in Anrechnung.


    Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
    mit den besten Grüßen

    Gerhard Kuchta

    (Schriftführer)

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      Webmaster

      Von: XXX im Auftrag von GGr. Wohnen Post 
      Gesendet: Montag, 11. April 2022 09:28
      An: Gerhard Kuchta
      Betreff: Antwortschreiben zu 865134-2022; MDP 865618-2022

      Sehr geehrter Herr Kuchta!

      Bezugnehmend auf Ihr Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Ludwig und Frau Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál betreffend Ihrem Wunsch nach einseitigem Aussetzen der aktuell von der Bundesregierung festgelegten Richtwertanpassung durch Wiener Wohnen möchte ich Sie informieren, dass Wiener Wohnen nicht als einzige Hausverwaltung österreichweit einen wirtschaftlichen Nachteil gegenüber anderen Hausverwaltungen auf sich nehmen kann, zumal sich Wiener Wohnen nur durch seine Mieteinnahmen finanziert und keinerlei sonstige Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhält. Grundsätzlich gilt für die ressortzuständige Frau Vizebürgermeisterin nach wie vor, dass die Richtwertanpassung der Frau Justizministerin in einem "Teuerungsjahr" wie 2022 vollkommen unangemessen ist und mit gleicher Auswirkung auf alle Hausverwaltungen und Mieter*innen bundesweit, gänzlich hätte entfallen müssen! Nichtsdestotrotz muss Wiener Wohnen aber über dieselben Bedingungen wie alle anderen Hausverwaltungen verfügen können, den finanziellen Erschwernissen einer deutlich erhöhten Inflation zu begegnen.

      Das Richtwertgesetz und die darauf basierenden Verordnungen liegen wie Sie wissen im Kompetenzbereich des Bundes. Die damit verbundenen rechtlichen Lenkungsmöglichkeiten sind durch diesen wahrzunehmen. Nachdem der Bund nicht von seiner allgemeinen Möglichkeit der Aussetzung der Anpassung der Richtwertmieten Gebrauch macht, wird die Stadt Wien als Vermieterin die entsprechenden Anpassungen vornehmen. Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, erfolgte am 31.03.2022 die Kundmachung der ab 01.04.2022 geltenden valorisierten Richtwertmietzinse und Kategorie Mietzinse.

      Der neue Richtwertmietzins für das Bundesland Wien beträgt demgemäß 6,15 Euro.

      Die Kategoriemietzinse ändern sich wie folgt:

      Kat. A von 3,60 Euro auf 3,80 Euro

      Kat. B von 2,70 Euro auf 2,85 Euro

      Kat. C von 1,80 Euro auf 1,90 Euro und

      Kat. D von 0,90 Euro auf 0,95 Euro

      Näheres ist aus den Bundesgesetzblättern, BGBL II 137/2022 und BGBL II 138/2022 zu entnehmen. Wiener Wohnen wird diese Anpassungen für bestehende Mietverträge mit 1.6.2022 anwenden. Abschließend wird auf das Mietrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz, BGBl. I. Nr. 59/2021 verwiesen, wonach die Valorisierung somit per 1. April 2022 und voraussichtlich wieder per 1. April 2023, danach wie gewohnt alle 2 Jahre erfolgen wird.

      Mit freundlichen Grüßen

      XXX

      Büro der Vizebürgermeisterin und

      amtsführenden Stadträtin Kathrin Gaál

      Geschäftsgruppe Wohnen,

      Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

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