Mieterbeirat - in Theorie und Praxis

Das Statut, was es verspricht - und hält. Kommunikation diesbezüglich.

Mietzinserhöhungen durch die Stadt Wien (25.9.2022)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Sonntag, 25. September 2022 16:06
An: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Wohnen
Cc: Pamela Rendi-Wagner; Ruth Becher; SPÖ (Parlamentsklub); SPÖ Wien; NEOS Parlamentsklub; Christoph Wiederkehr; ÖVP Wien; Grüne (Dialogbüro Wien); FPÖ Wien; Demokratische Alternative; Mietervereinigung; Arbeiterkammer; APA; Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Die Presse (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Heute (UBahn-Zeitung); Der Standard (Chefredaktion); Wiener Zeitung; Radio Wien; Servus TV; ATV; Puls 4; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Aktuelle Mietzinserhöhungen durch die Stadt Wien

Sehr geehrte Damen und Herren.

anbei übermittle ich Ihnen einen Offenen Brief des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof zur im Betreff angeführten aktuellen Thematik.


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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    Webmaster

    Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement 
    Gesendet: Dienstag, 11. Oktober 2022 13:55
    An: gerhard.kuchta@outlook.com 
    Betreff: Ihr offener Brief vom 25.09.2022

    Sehr geehrter Herr Kuchta,

    Ihr offener Brief vom 25.09.2022 an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, an das Büro der Frau Vizebürgermeisterin und amtsführenden Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, Kathrin Gaál, sowie an Frau Direktorin Mag. Karin Ramser wurde uns zur direkten Beantwortung übergeben.

    Die Mietzinsbildung basiert im Wesentlichen auf dem Zeitpunkt der Errichtung einer WHA in Verbindung mit deren Finanzierung, der Ausstattung des Mietgegenstandes und dem Zeitpunkt des Mietvertragsbeginns. Eine Valorisierung der Mietzinse erfolgt gemäß dem Mietrechtsgesetz bzw. dem Richtwertgesetz dann, wenn eine entsprechende Kundmachung durch das Justizministerium erfolgt.

    Gemäß § 71 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung besteht die Verpflichtung, Unternehmungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, was auch von diversen Kontrollinstanzen wie dem Rechnungshof bzw. dem Stadtrechnungshof überprüft wird.

    Wurde eine Wohnhausanlage mit Hilfe von Wohnbauförderungsdarlehen finanziert und ist die Rückzahlung dieser Darlehen noch nicht abgeschlossen, so sind die Bestimmungen des jeweiligen Wohnbauförderungsgesetzes Basis für die Mietzinsbildung. Nach Rückzahlung aller Darlehen wird den bestehenden Mietern jener Mietzins vorgeschrieben, der sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt.

    Eine pauschale Antwort hinsichtlich Ausstattungskategorien sowie Wohnungsgrößen und den damit verbundenen Mietzinsvorschreiben kann nicht erteilt werden, weshalb wir höflich ersuchen, betroffene Mieterinnen und Mieter bei offenen Fragen direkt an uns zu verweisen.

    Wir hoffen Ihnen den Sachverhalt näher gebracht zu haben.

    Freundliche Grüße

    Stadt Wien - Wiener Wohnen

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