Von:Gerhard Kuchta Gesendet:Montag, 31. Juli 2023 18:07 An:Stadträtin Kathrin Gaal Cc:Wiener Bürgermeister; Wiener Wohnen; Schlichtungsstelle; Stadtrechnungshof Wien; Ernst Schreiber Betreff:Datenträger für die Jahresabrechnung von Wiener Wohnen
Sehr geehrte Frau Stadträtin Gaal,
anlässlich derheutigen Abgabeeines leider notwendigen neuerlichen Antrags gegen eine Betriebskostenabrechnung von Wiener Wohnen bei derWiener Schlichtungsstellefür wohnrechtliche Angelegenheiten wurde durch ein Telefonat der Mitarbeiterin im Infopoint mit der zuständigen Sachbearbeiterin evident, dass es im Zuge von Einreichungen solcher Anträgenichtgestattetist,USB-Sticks mit der Belegsammlungzur Jahresabrechnung vorzulegen - und es den Mitarbeitern der Schlichtungsstelle untersagt ist, solche entgegenzunehmen.
Dies ist insoweit spannend, als ja schließlich die Unternehmung der Stadt WienWiener Wohnendazu übergegangen ist,ausschließlich USB-Sticksstatt früher CD's oder DVD's (die von der Schlichtungsstelle nach wie vor angenommen werden) mit der Belegsammlung zur jeweiligen Jahresabrechnung anzubieten - immerhin zu einemKostenersatzvon derzeit 13,08 EURbrutto!
Vielleicht können Sie - als immerhinpolitische Zuständige für BEIDEhier angesprochenen Bereiche der Stadt - diesbezüglich Klarheit herbeiführen!
Denn so wie heute erlebt sieht es ja fast danach aus, als solltenmit so einer Vorgehensweise ausgerechnet Mietern im sozialen Wohnbau der Stadt WienabsichtlichVerfahrenseinreichungen bei falschen Betriebskostenabrechnungen von Wiener Wohnenerschwertwerden.
Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement Gesendet: Mittwoch, 2. August 2023 16:10 An: Gerhard Kuchta Betreff: Ihre E-Mail vom 31.07.2023, 215181/2023, SAP 16792338
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Ihre E-Mail vom 31.07.2023 an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig, das Büro der Frau Vizebürgermeisterin und amtsführenden Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, Kathrin Gaál, sowie weitere Adressaten wurde uns zur Beantwortung übergeben.
Dazu können wir Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernat Mietrechtssupport mitteilen, dass die Magistratsabteilung 50 – Schlichtungsstelle niemals USB-Sicks annimmt. Notwendige Verfahrensunterlagen müssen entweder per E-Mail oder in Papierform übermittelt werden. Dies gilt sowohl für eine Antragstellerin / einen Antragssteller als auch für die/den Antragsgegner*in.
Bei Rückfragen zu Schlichtungsstellenverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Dezernat Mietrechtssupport gerne unter unserer Service-Nummer 05 75 75 75 oder per E-Mail an kanzlei-west@wrw.wien.gv.at zur Verfügung.
Webmaster
Gesendet: Mittwoch, 2. August 2023 16:10
An: Gerhard Kuchta
Betreff: Ihre E-Mail vom 31.07.2023, 215181/2023, SAP 16792338
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Ihre E-Mail vom 31.07.2023 an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig, das Büro der Frau Vizebürgermeisterin und amtsführenden Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, Kathrin Gaál, sowie weitere Adressaten wurde uns zur Beantwortung übergeben.
Dazu können wir Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernat Mietrechtssupport mitteilen, dass die Magistratsabteilung 50 – Schlichtungsstelle niemals USB-Sicks annimmt. Notwendige Verfahrensunterlagen müssen entweder per E-Mail oder in Papierform übermittelt werden. Dies gilt sowohl für eine Antragstellerin / einen Antragssteller als auch für die/den Antragsgegner*in.
Bei Rückfragen zu Schlichtungsstellenverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Dezernat Mietrechtssupport gerne unter unserer Service-Nummer 05 75 75 75 oder per E-Mail an kanzlei-west@wrw.wien.gv.at zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Referentin
Dezernat Beschwerdemanagement
Stadt Wien – Wiener Wohnen
2. Aug 2023