Von: Gerhard Kuchta Gesendet: Montag, 13. November 2023 17:34 An: Wiener Wohnen West Kanzlei; Ansprechpartner der Post AG; Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal Cc: Bezirkszeitung; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz Betreff: Umrüstung der Briefkasten-Anlagen
Stattdessen montiert man eine neue Briefkasten-Anlage, mit einem neutralen einzigen Sichtfenster pro Fach und der dort vorgegebenen TOP-Nummer im Sichtfenster. Aber eben nicht FIX vorgegeben wie bisher, sondern nur auf dem gedruckten Einschieber. Was für die korrekte Postzustellung den WORST CASE bedeutet: Bei manchen Adressaten werden die Zusteller NUR die TOP-Nummern vorfinden, bei manchen NUR den Namen - und nur in wenigen Idealfällen beides! Vor allem auch weil viele Mieter befürchten, die Plastikteile bei der Herausnahme zu beschädigen und so gegenüber der Post für die Beschädigung der Briefkasten-Anlage Schadenersatz-pflichtig zu werden.
Was auch schon seine Wirkung zeitigt, weil die gemeldeten Nicht- oder Fehlzuleitungen steigen. So wie auch im provozierten Testfall ein korrekt adressierter Brief erstmalig nicht im richtigen Brieffach eingeworfen war, sondern sich als "whatever" auf der Brieffachanlage befunden hat. Erstmalig! Denn vorher wurden diese Briefe zumindest in das richtige Fach eingeworfen.
Na ja, wenn die Absender den Adressaten richtig adressieren ...! Was nicht einmal der eigene Hauseigentümer und -verwalter offenbar schafft! Denn trotz ausdrücklicher Zusicherung der für uns Zuständigen von Wiener Wohne...18 hat bis heute keine Umstellung auf die für uns tatsächlich relevanten Postadressen stattgefunden! Mit massiven Problemen für die Mieter und sogar zusätzlichen Betriebskostenbelastungen, die jedes mal aufs Neue beeinsprucht werden müssen.
Apropos! Wiener Wohnen war bei der Umrüstung offenbar nicht einmal in der Lage, der Post die richtige Anzahl und Beschriftung der neuen Brieffächer mitzuteilen - denn das Brieffach für das Atelier meiner Ehefrau hat z.B. gefehlt (nicht anzunehmen, dass das ein Einzelfall war). Was aber VOR der oben erwähnten Fehlzustellung - durch das Eingreifen meiner zufällig gerade anwesenden Ehefrau im Einzelfall - richtig gestellt wurde. Wieviele solche nicht korrigierten Fälle werden durchrutschen?
Datenschutzrechtlich können mit der neuen Brieffach-Anlage keine Verbesserungen geltend gemacht werden, daauchdie alte Anlage von den Mietern entsprechend angepasst werden konnte! Aber eben zumeist ohne Entfall der TOP-Nummer. Und hierzu verweisen wir auf den letztlichenAusgang bezüglich Namen/TOP-Nummern auf den Gegensprechanlagen.
Und was die Zusendung von Werbematerial angeht: Auch das konnte durchEinschieber durch die Mieter gesteuert werden. Und dasOHNE Aufkleber außen - wobei zu denen zu sagen ist: Wir erleben hier im Hugo Breitner Hof etwa einenWohnungswechsel von 5% der Mietobjekte pro Jahr. Wenn der Mieterwunsch für diese Objekte bezüglich Werbung auch nur halbwegs oft wechselt, dann werden dieBriefkästen in absehbar kurzer Zeit entsprechend verunstaltet und beeinträchtigt sein.
Wir sind aber noch lange nicht fertig!
Denn in derZusendung der Post vom September 2023 heißt es, dass ab Montage der neuen Briefkästen die Post nur mehr dort hinterlegt wird. Was so aber nicht stattfindet!Unsere Mieter finden vielfach ihre Post weiterhin in den "alten, abmontierten Briefkästen".Was nicht nur für Verwirrung sorgt, sondern auch fürkörperliche Mühen für vor allem alte und beeinträchtigte Personen, die sich oft bis zum Boden bücken müssen. Aber klar, wenn z.B.die abmontierte Anlage praktischer Weise gleich neben dem Hauseingang steht, während sich etwa die neue im Keller oder Halbstock befindet ...!
Wir erwarten von den angeschriebenen Stellen zu diesem - wieder einmal - "Musterprojekt" eine Stellungnahme!
Von: WrW West Kanzlei Gesendet: Montag, 20. November 2023 11:17 An: Gerhard Kuchta Betreff: WG: Umrüstung der Briefkasten-Anlagen 16935012
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 13.11.2023 erlauben wir uns nach interner Abklärung folgendes mitzuteilen:
Die Zuständigkeit für den aktuell stattfindenden Tausch der Postkästen sowie Zustellung von Briefen und anderen Sendungen liegt ausschließlich bei der österreichischen Post AG. Grundsätzlich sollten nach Montag der neuen Postkästen die Schlüssel in den noch im Stiegenhaus befindlichen alten Postkästen abgelegt werden. Nach Abtransport der alten Postkästen können Mieter*innen, welche noch keine Schlüssel erhalten haben, eine Abholung bei der Post veranlassen. Gerne können Sie sich diesbezüglich an XXX oder telefonisch an XXX wenden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.
Webmaster
Von: WrW West Kanzlei
Gesendet: Montag, 20. November 2023 11:17
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: Umrüstung der Briefkasten-Anlagen 16935012
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 13.11.2023 erlauben wir uns nach interner Abklärung folgendes mitzuteilen:
Die Zuständigkeit für den aktuell stattfindenden Tausch der Postkästen sowie Zustellung von Briefen und anderen Sendungen liegt ausschließlich bei der österreichischen Post AG. Grundsätzlich sollten nach Montag der neuen Postkästen die Schlüssel in den noch im Stiegenhaus befindlichen alten Postkästen abgelegt werden. Nach Abtransport der alten Postkästen können Mieter*innen, welche noch keine Schlüssel erhalten haben, eine Abholung bei der Post veranlassen. Gerne können Sie sich diesbezüglich an XXX oder telefonisch an XXX wenden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.
Freundliche Grüße
XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West
Stadt Wien – Wiener Wohnen
20. Nov 2023