Heute haben zwei Mieter
einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2019
samt detaillierter Begründung bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).
Zur Vereinfachung werden die beiden Antragsteile auch hier als Beilage eingefügt.
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Von: Schlichtungsstelle - Dezernat 1
Gesendet: Mittwoch, 2. August 2023 10:54
An: Gerhard Kuchta
Betreff: MA 50 – Schli-I/938287-2023, 1140 Wien, Linzer Straße 299
Sehr geehrter Herr Kuchta,
zu Ihrem Antrag, welcher am 31.07.2023 bei der Schlichtungsstelle eingelangt ist, ergeht die Nachfrage, ob dieser dahingehend zu verstehen ist, dass die spruchmäßige Feststellung der Verteilung der Gesamtkosten und der Liftkosten gemäß § 17 MRG bzw. §§ 24 iVm 17 MRG beantragt wird. Bejahendenfalls wird Ihnen aufgetragen ergänzendes Vorbringen dahingehend zu erstatten, woraus sich eine Änderung der Nutzfläche und des Verteilungsschlüssels zu der rechtskräftigen Entscheidung des BG Fünfhaus gemäß §17 MRG für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum ergibt.
Für eine Rückmeldung wird eine Frist von zwei Wochen vermerkt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bürgermeister:
XXX
Schlichtungsstelle Dezernat I
2. Aug 2023