Ausstattung des HBH

Was sich zu den einzelnen Highlights unserer Anlage ergeben hat.

Begehren nach § 2 Auskunftspflichtgesetz (5.7.2024)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Freitag, 5. Juli 2024 10:00
An: wien@bda.gv.at
Cc: Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Begehren nach § 2 Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle an das Bundesdenkmalamt das beiliegende Auskunftsbegehren gemäß § 2 Auskunftspflichtgesetz und verlange eine Beantwortung nach §§ 1 und 3 dieses Gesetzes. Sollte das Auskunftsbegehren ganz oder in Teilen nicht beantwortet werden, so verlange ich dazu die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 des Gesetzes.

Eine schriftliche Auskunft als Beantwortung dieses Mails auf die Absenderadresse ist durchaus ausreichend, um den Postweg und Aufwand dafür zu ersparen.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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    Webmaster

    Von: Gerhard Kuchta
    Gesendet: Dienstag, 3. September 2024 15:41
    An: post@bka.gv.at 
    Cc: wien@bda.gv.at; SPÖ (Parlamentsklub); NEOS Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; Chefredaktion APA; KPÖ ; Demokratische Alternative; ORF ZiB 2; Servus TV; Puls 4; Der Standard (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Die Presse (Chefredaktion); Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
    Betreff: wg.: Begehren nach § 2 Auskunftspflichtgesetz an das Bundesdenkmalamt - nicht erfolgte fristgerechte Auskunft!
     
    Sehr geehrte Damen und Herren,
      
    ich habe an das Bundesdenkmalamt am 5.7.2024 das hier verlinkte Auskunftsbegehren gemäß § 2 Auskunftspflichtgesetz  gestellt und eine Beantwortung nach §§ 1 und 3 dieses Gesetzes verlangt. Sollte das Auskunftsbegehren ganz oder in Teilen nicht beantwortet werden, wurde dazu die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 des Gesetzes verlangt. 
      
    Eine schriftliche Auskunft als Beantwortung dieses Mails auf die Absenderadresse wäre durchaus ausreichend gewesen, um den Postweg und Aufwand dafür zu ersparen.
      
    Der § 3 dieses Gesetzes sieht vor, eine Beantwortung ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen. Könnte aus besonderen Gründen diese Frist nicht eingehalten werden, so wäre der Auskunftswerber jedenfalls zu verständigen.
      
    Nun ist innerhalb dieser Frist weder eine Auskunft noch eine Verständigung noch ein Bescheid eingetroffen - was nach derzeitigem Wissensstand einen klaren Gesetzesverstoß des Bundesdenkmalamts darstellt.
      
    Daher wird - da kein anderes Rechtsmittel gegen einen Gesetzesverstoß nach diesem Gesetz vorgesehen ist und nach § 8 mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes die Bundesregierung betraut ist - die Bundesregierung zum unverzüglichen Einschreiten diesbezüglich aufgefordert!
      
    Hochachtungsvoll

    Gerhard Kuchta

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      Webmaster

      Von: WrW West Kanzlei 
      Gesendet: Donnerstag, 9. Jänner 2025 14:24
      An: Gerhard Kuchta
      Betreff: WG: Genehmigung von Außenjalousien/Außenrollläden 17555752

      Sehr geehrter Herr Kuchta,

      Bezugnehmend auf die Genehmigung von Außenjalouisen/Außenrollläden erlauben wir uns nach Abklärung mit dem Bundesamt für Denkmalschutz folgendes mitzuteilen:

      Es sind nun auch in denkmalgeschützten Häusern, wie dem Hugo-Breitner-Hof, wieder Installationen möglich.

      Die textilen Varianten werden nicht mehr vorgeschrieben, in den schriftlichen Genehmigungen finden Mieter*innen die zu beachtenden Vorgaben des Bundesamtes für Denkmalschutz.

      Wir hoffen, mit dieser Erläuterung zu einer positiven Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.

      Freundliche Grüße

      XXX

      Hausverwaltung und Kundenbetreuung

      Gebietsteil West

      Stadt Wien – Wiener Wohnen

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        Webmaster

        Von: Bundesdenkmalamt
        Gesendet: Montag, 20. Jänner 2025 14:47
        An: Gerhard Kuchta
        Betreff: 2024-0.503.341-2-A

        Sehr geehrte Damen und Herren!

        Für allfällige Rückfragen wenden Sie sich bitte - unter Angabe der Geschäftszahl - ausschließlich an die in dem Schreiben angeführte Abteilung: wien@bda.gv.at

        Mit freundlichen Grüßen

        Bundesdenkmalamt

        Referat Verwaltungsmanagement

        XXX

        Referatsleiterin