Von: Gerhard Kuchta Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2024 14:28 An: Wiener Wohnen West Kanzlei Cc: Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz Betreff: wg.: Einbau von Warnmeldern in 1140 Wien, Linzer Straße 299-325
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegenteils falscher sowie fehlender Informationen und anderer Unzulänglichkeiten bzw. offener Aspekte zu Ihremausgesendeten Schreiben und dembeiliegenden Folder ersuche ich SieDRINGEND um Anruf des Projektzuständigen beiWiener Wohnen (und nicht der Hausbetreuung oder eines Mitarbeiters, der weitgehend nur Terminvereinbarungen und Basisauskünfte geben kann, sich aber für weiter gehende Punkte im Vorhaben nicht zuständig fühlt - beides heute schon "absolviert").
Von: WrW West Kanzlei Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2024 10:49 An: gerhard.kuchta@outlook.com Betreff: WG: wg.: Einbau von Warnmeldern in 1140 Wien, Linzer Straße 299-325 17523421
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Hinsichtlich ihrer Anfrage vom 11.12.2024 erlauben wir uns nach interner Abklärung folgendes mitzuteilen:
Bei dem Einbau von Warnmeldern in bewohnten Wohnungen handelt es sich grundsätzlich um eine Verbesserungsmaßnahme.
In den Wohnungen mit Mieter*innenzustimmung können die Warnmelder auf Kosten von Wiener Wohnen eingebaut werden. Es gibt keine Wartungskosten.
Gerne teilen wir daher mit, dass keine Pflicht seitens der Mieter*innen besteht, den Einbau durchführen zu lassen.
Vielmehr handelt es sich um ein Angebot unsererseits, um bei entsprechendem Wunsch den kostenfreien Einbau zu ermöglichen.
Zitat: Laut Johannes Trojer, Kommandant der Freiwilligenfeuerwehr Spittal an der Drau, waren fast 75 Prozent der Brandeinsätze in Spittal im Jahr 2024 Fehlalarme. Konkret wurden 89 Brände gemeldet, davon waren 66 Fehl- und Täuschungsalarme innerhalb von Brandmeldeanlagen. ... Die Früherkennung von Bränden durch Brandmeldeanlagen sei dennoch sehr wichtig, wird betont. In Klagenfurt waren 2024 aber sogar nur 14 Prozent der Brandeinsätze „scharf“. „Der Rest sind Fehl- und Täuschungsalarme. Die Anlage wird getäuscht, das heißt mit Staubentwicklung, Dampfentwicklung oder Fehlalarme. Das sind technische Gebrechen bei der Brandmeldeanlagen. Wir müssen aber trotzdem ausrücken“, sagt der Pressesprecher der Berufsfeuerwehr Wolfgang Germ. ... Laut Michael Schneider von der Brandverhütungsstelle in der Landesfeuerwehrschule, gelte die Vorgabe, dass Brandmeldeanlagen zumindest einmal jährlich gewartet werden müssen. Alle zwei Jahre seien Brandmeldeanlagen einer Revision zu unterziehen. Pro Fehlalarm verrechnen die Gemeinden derzeit rund 300 bis 550 Euro. Eine Gebührenerhöhung ist gar nicht so unwahrscheinlich. Das Landesfeuerwehrgesetz steht vor der Novellierung. Auch die Tarifordnung könnte sich dann ändern.
Natürlich geht es hier in dieser Meldung um Kärnten! Aber ob die Situation in Wien anders sein wird, wenn Wiener Wohnen für rund 210.000 Gemeindewohnungen Warnmelder ohne viel Drumherum installiert, das ist höchst fraglich!
Webmaster
Von: WrW West Kanzlei
Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2024 10:49
An: gerhard.kuchta@outlook.com
Betreff: WG: wg.: Einbau von Warnmeldern in 1140 Wien, Linzer Straße 299-325 17523421
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Hinsichtlich ihrer Anfrage vom 11.12.2024 erlauben wir uns nach interner Abklärung folgendes mitzuteilen:
Bei dem Einbau von Warnmeldern in bewohnten Wohnungen handelt es sich grundsätzlich um eine Verbesserungsmaßnahme.
In den Wohnungen mit Mieter*innenzustimmung können die Warnmelder auf Kosten von Wiener Wohnen eingebaut werden. Es gibt keine Wartungskosten.
Gerne teilen wir daher mit, dass keine Pflicht seitens der Mieter*innen besteht, den Einbau durchführen zu lassen.
Vielmehr handelt es sich um ein Angebot unsererseits, um bei entsprechendem Wunsch den kostenfreien Einbau zu ermöglichen.
Freundliche Grüße
XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West
Stadt Wien – Wiener Wohnen
22. Dez 2024
Webmaster
Nur damit niemand meint, der Mieterbeirat sei eh nur einfach so aus Prinzip gegen alles:
https://kaernten.orf.at/stories/3290728/
Zitat: Laut Johannes Trojer, Kommandant der Freiwilligenfeuerwehr Spittal an der Drau, waren fast 75 Prozent der Brandeinsätze in Spittal im Jahr 2024 Fehlalarme. Konkret wurden 89 Brände gemeldet, davon waren 66 Fehl- und Täuschungsalarme innerhalb von Brandmeldeanlagen. ... Die Früherkennung von Bränden durch Brandmeldeanlagen sei dennoch sehr wichtig, wird betont. In Klagenfurt waren 2024 aber sogar nur 14 Prozent der Brandeinsätze „scharf“. „Der Rest sind Fehl- und Täuschungsalarme. Die Anlage wird getäuscht, das heißt mit Staubentwicklung, Dampfentwicklung oder Fehlalarme. Das sind technische Gebrechen bei der Brandmeldeanlagen. Wir müssen aber trotzdem ausrücken“, sagt der Pressesprecher der Berufsfeuerwehr Wolfgang Germ. ... Laut Michael Schneider von der Brandverhütungsstelle in der Landesfeuerwehrschule, gelte die Vorgabe, dass Brandmeldeanlagen zumindest einmal jährlich gewartet werden müssen. Alle zwei Jahre seien Brandmeldeanlagen einer Revision zu unterziehen. Pro Fehlalarm verrechnen die Gemeinden derzeit rund 300 bis 550 Euro. Eine Gebührenerhöhung ist gar nicht so unwahrscheinlich. Das Landesfeuerwehrgesetz steht vor der Novellierung. Auch die Tarifordnung könnte sich dann ändern.
Natürlich geht es hier in dieser Meldung um Kärnten! Aber ob die Situation in Wien anders sein wird, wenn Wiener Wohnen für rund 210.000 Gemeindewohnungen Warnmelder ohne viel Drumherum installiert, das ist höchst fraglich!
Jan 27