Mieterversammlungen

Protokolle und Kommentare

Neuwahl des Mieterbeirats am 22.9.2025

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Montag, 11. August 2025 16:36
An: Gerhard Kuchta; Ernst Schreiber
Betreff: Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025 - 17706186

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Sehr geehrter Herr Schreiber,

Bezugnehmend auf die bevorstehende Wiederwahl ersuchen wir um Mitteilung, welche Mitglieder des Mieterbeirates erneut kandidieren werden.

Um Rückmeldung bis 14.08.2025 ersuchen wir höflich, damit eine Einladung an alle Mieter*innen sowie Hausaushänge rechtzeitig erfolgen können.

Freundliche Grüße

XXX

Hausverwaltung und Kundenbetreuung

Gebietsteil West

Stadt Wien – Wiener Wohnen

  • nach oben

    Webmaster

    Von: Gerhard Kuchta
    Gesendet: Montag, 11. August 2025 19:26
    An: WRW Fachbereich HV & KB 
    Cc: Ernst Schreiber
    Betreff: AW: Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025 - 17706186
     
    Sehr geehrter Herr XXX,
      
    im vom Wiener Gemeinderat beschlossenen Mitbestimmungsstatut ist der Inhalt und Zeitplan des Aushangs in § 8 Pkt. 5 wie folgt bestimmt: "Die Bewohner*innen sind über Zeit, Ort, Beginn und Tagesordnung der Wahlversammlung wenigstens 21 Tage vorher zu informieren."
      
    Zwar ist uns bekannt, dass die von Wiener Wohnen herausgegebene Wahlfibel zum Mitbestimmungsstatut davon abweicht und folgendes regelt: "Die Einladung beinhaltet Tag, Ort, Uhrzeit der Wahl sowie die Kandidat*innen, die zu diesem Zeitpunkt bekannt sind." Diese Abweichung ist aber rechtlich problematisch, da hier Wiener Wohnen von einem Beschluss des Wiener Gemeinderats wesentlich abweicht. Wesentlich deshalb, weil durch die Nennung von Kandidaten vorab allenfalls Einfluss auf die Nominierung weiterer Kandidaten durch die Mieter genommen wird.
      
    Der Mieterbeirat geht - auch mit Herrn Schreiber abgestimmt - davon aus, dass die Vorgabe des Wiener Gemeinderats anzuwenden ist. Daher wird der Mieterbeirat nicht unzulässiger Weise die Entscheidung der einzelnen Wahlberechtigten durch Nennung von Kandidaten aus dem amtierenden Mieterbeirat für eine Neuwahl beeinflussen. Es werden allenfalls zeitgerecht Nominierungen erfolgen, wie das der § 8 Pkt. 6 des Mitbestimmungsstatuts vorsieht. Diese Möglichkeit zur Kandidatur ist natürlich in den Aushang korrekt und unmissverständlich aufzunehmen.
      
    Für die Tagesordnung allerdings relevant: Der Mieterbeirat wird einen Bericht zu seiner bisherigen Amtierung legen. Um den Zeitablauf des Abends nicht übermäßig auszudehnen schlagen wir wie bei der vorangegangenen Wahl vor, dies in der Zeit zu tun, die schon für die Stimmabgabe vorgesehen ist. Wer den Bericht vor seiner Wahlentscheidung abwarten möchte, der kann dies tun - wer diese schon getroffen hat, der kann auch schon früher seinen Stimmzettel abgeben.
      
    Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
    mit den besten Grüßen

    Gerhard Kuchta

    (Schriftführer)