Verrechnungsprobleme

Eine Kategorie, die wohl viele Seiten füllen wird ...

Betriebskostensenkungs-Forderungen (6.9.2025)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Samstag, 6. September 2025 12:08
An: Wiener Wohnen
Cc: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Rechnungshof; Stadtrechnungshof Wien; diverse politische Parteien, diverse Medien, Mieterbeirat
Betreff: Betriebskostensenkungs-Forderungen für den Wiener Gemeindebau
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
am 20.8.2025 haben wir berechtigte und begründete Forderungen zum Umgang mit dem Hauptmietzins im Wiener Gemeindebau gestellt - und (wen sollte es noch überraschen) dazu weder irgendwelche inhaltlichen Rückmeldungen verzeichnet noch mediale Berichterstattung zu diesem gerade in heutigen Zeiten mehr als brennenden Thema registriert. Ja warum wohl, dieses Schweigen im Walde?
  
Aber wir geben weiter keine Ruhe, und teilen unsere Vielzahl an Hinweisen und Forderungen nur deshalb auf mehrere Tranchen auf, weil alles in einem schier unüberschaubar werden würde!
  
Widmen wir uns also heute dem Thema Betriebskosten im Wiener Gemeindebau - und was endlich zu deren Senkung getan werden muss!
  
Vorab sei darauf hingewiesen, dass wir zu den nachfolgenden Behauptungen gerne den Wahrheitsbeweis über die gerichtlichen Unterlagen wie Protokolle und schriftliche Äußerungen sowie die übergebenen Abrechnungsdatenträger und die uns seit Jahrzehnten vorliegende Korrespondenz jederzeit antreten - und auch antreten können.
  
Beginnen wir beim Selbstverständlichsten, für einen seriösen Vermieter, Verwalter und einen im sozialen Wohnbau der Stadt Wien schon überhaupt - nämlich dass Betriebskostenpositionen, die schon in den Vorverfahren (bis zum Höchstgericht) als entweder überhöht oder zur Gänze gar nicht den Betriebskosten zuzuordnen entschieden wurden den Mietern in den Abrechnungen von Wiener Wohnen in den Folgejahren nicht wieder, und wieder und wieder in Rechnung gestellt werden, Jahr für Jahr - und anderen Gemeindebauten, die weniger aufmerksame oder mietrechtlich streitbare Mietervertreter haben wohl ebenso! Nehmen wir hier als Beispiele (aus dem laufenden Verfahren für 2019) nur die immer wieder in die Betriebskostenabrechnungen einbezogenen - und zwischenzeitlich von Wiener Wohnen eingestandenen falsch verrechneten - Reparaturen, die zum Hauptmietzins gehören, die immer wieder doppelt so hoch verrechneten Aufschaltkosten für Aufzüge, die falsch zugeordneten Lohnnebenkosten der Hausbesorger für die Aufzugsbetreuung, den nicht den Betriebskosten zuzuordnenden Baumkataster et cetera. Und da ändert auch der Umstand nichts daran, dass man den Baumkataster zur Umgehung der diesbezüglichen OGH-Entscheidung in "Sichtkontrolle" umbenennt, oder die Aufschaltkosten von einer Gesamtverrechnung auf - zuletzt für 2024 - in eine Einzelverrechnung aufteilt.
  
Für einen seriösen Hauseigentümer und -verwalter im privaten Bereich wäre das schwer bedenklich - wohl auch hinsichtlich der strafrechtlichen Grenzen, für ein Unternehmen der Stadt Wien gemäß dem vom Wiener Gemeinderat beschlossenen Statut ist das vollkommen untragbar! Denn offenbar spekuliert man nur darauf, dass entweder das Höchstgericht seine langjährige stehende Linie ändert, oder die Mieter auf diese ungerechtfertigte Verrechnung nicht draufkommen oder - noch schlimmer - ihren Widerstand über Mietrechtsverfahren endlich aufgeben (Management by Ermüdung). Für den statutarisch per Gemeinderatsbeschluss geregelten sozialen Wohnbau der Stadt Wien ist das so schlicht und einfach unerträglich!
  
Dann muss leider auf den Umstand hingewiesen werden, dass Wiener Wohnen offenbar nicht den geeigneten Billigstbieter für Arbeiten verwendet, die über die Betriebskosten den Mietern weiterverrechnet werden. Beispielsweise wurden für Entrümpelungen im Jahr 2019 drei Unternehmen beschäftigt. Der Vertrag mit dem billigsten Anbieter (einer privaten Firma, die der Mieterbeirat nach seinerzeitigem Arrangement gebracht hat, und die jahrelang zur völligen Zufriedenheit für unsere Wohnhausanlage tätig war) wurde von Wiener Wohnen ohne ersichtlichem Grund gekündigt. Die beiden anderen Unternehmen - die zur Gemeine Wien gehörige MA 48 und die Wiener Wohnen-Tochter "Haus- und Außenbetreuung" verrechneten diese Arbeiten um teilweise bis zu einem Drittel teurer. Zitat aus dem Protokoll der Verhandlung vom 2.7.2025 im Verfahren 49 Msch 3/25d: Der Antragsgegnervertreter (Anm.: also Anwalt von Wiener Wohnen) bringt dazu vor, dass die Antragsgegnerin (Anm.: also  Wiener Wohnen)  nicht verpflichtet sei, den Billigstbieter zu beschäftigen, die Preise der beauftragten Unternehmen müssten sich nur im ortsmöglichen Rahmen bewegen, das sei hier der Fall. Auch wurden in den Verfahren von Wiener Wohnen Unterlagen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass bei Ausschreibungen die Anbieter für Leistungen, die normalerweise Wiener Wohnen als Vermieter zur Last fallen billiger anbieten mussten, für Arbeiten, die normalerweise den Mietern zur Last fallen aber höhere Preise in Ansatz gebracht werden durften.
  
Da insbesondere nach geltender Rechtsprechung  im Betriebskostenabrechnungsverfahren nicht zu prüfen ist, ob vergaberechtliche Bestimmungen eingehalten wurden müssen sie hier nach den vergaberechtlichen Bestimmungen für die Stadt Wien und gemäß dem geltenden Statut für die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ (§§ 2 und 12) eingefordert werden: Die Leistungen für die Betriebskostenpositionen Kanalgebühr (für Arbeiten wie Verstopfungsbehebungen etc.), Entrümpelung, Schädlingsbekämpfung, Strom bzw. Gas, Versicherung, HB-Arbeiten u. Fremdfirmenbetreuung (eben für die Fremdfirmenbetreuung), Hausbetreuung und Gartenbetreuung sind laufend auszuschreiben und der geeignete Billigstbieter zu beauftragen. Die Ausschreibungen sind auch so zu gestalten, dass Kostenanteile nicht ungerechtfertigt den Mietern höher zur Last fallen. Insbesondere sind auch bei Versicherungen und bezogenen Energieleistungen durch laufende Ausschreibungen die Reduktionspotentiale des Marktes gerade bei so einem großen Abnehmer wie Wiener Wohnen auszunützen. 
  
Bei dieser Gelegenheit ist auch darauf hinzuweisen, dass die Wiener Wohnen-Tochter Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH periodisch immer wieder beträchtliche Gewinnausschüttungen an die Muttergesellschaft leistet - erst im Vorjahr wieder 10,8 Millionen Euro. Ein klarer Indikator dafür, dass die Preise zu hoch sind, die den Mietern über die Betriebskosten verrechnet werden.
  
Zu den Verwaltungskosten ist anzumerken, dass Wiener Wohnen hier ja den Mietern den gesetzlich erlaubten Höchstsatz in Rechnung stellt. Ja sogar darüber hinausgehend (zu den Gegebenheiten bei den mietzinstragenden Flächen ergeht noch ein separates ausführliches Mail). Dieser Höchstsatz ist aufgrund der abgelieferten desaströsen Qualität, bei welcher sowohl die Mieter als auch Mietervertreter Fehler über Fehler entdecken müssen, völlig unangemessen.
  
Dies sind nur die größten dringend umzusetzenden Punkte - weil ja angeblich so große Bemühungen um die Senkung der Mietkosten bestehen!
  
Es gibt aber zur weiteren Reduktion der Betriebskosten noch eine Fülle an Vorschlägen darüber hinausgehend: Wasserzähler zur Messung des von der Kanalgebühr zu befreienden Gießwassers, Sperrmülltage, bessere Anordnung und Bemessung der Müllgefäße, Biomülltonnen - auch zur Reduktion des zu bezahlenden Restmülls, Änderung und Reduktion der Mähgänge, teilweise richtig angelegte (!!) Blumen- und Schmetterlingswiesen, Kündigung der - für die Mieter unverhältnismäßig teuren - Vollwartungsverträge bei den inzwischen schon ziemlich reparaturanfälligen Liften, et cetera. 
  
Daher ersuchen wir Sie um eine entsprechende Rückäußerung samt Terminvereinbarung dazu.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)