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Subject: Anfrage wg. der Benützung von Trockenböden
Date: Sat, 28 May 2011 09:15:56 +0200
Webmaster
Subject: WW-D/28402/2011, Anfrage wegen der Benützung von Trockenböden
Date: Mon, 20 Jun 2011 14:35:19 +0200
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Sehr geehrter Herr Kuchta !
Zu Ihrer E-Mailanfrage vom 28. Mai 2011 betreffend Benützung von Trockenböden erlaubt sich Wiener Wohnen Ihnen folgende Information zu übermitteln:
Zunächst sind folgende Begriffsbestimmungen bzw. aus der Rechtssprechung ableitbare Beurteilungen festzuhalten:
Der Dachboden ist ein nicht allgemein zugänglicher Bauteil eines Hauses, in einem Haus mit Steildach, der nur zu Zwecken der Reparatur und Wartung von beauftragten Firmen begangen werden sollte. Die baulichen Gegebenheiten lassen eine gefahrlose Benützung durch MieterInnen häufig auch nicht zu (unebene Böden mit Stolperstellen, Bodenrinnen, geringe Durchgangshöhen, schlechte Beleuchtung).
Trockenböden bzw. Trockenräume sind eigens bezeichnete, mit entsprechenden Ausstattungen (Hilfskonstruktionen mit Wäscheleinen) versehene Gebäudeteile in unmittelbarer Nähe einer Waschküche. Die Trockenräume und Waschküchen sind in Zwischenkriegshäusern oft im Dachbereich angesiedelt, während in den ab den 1960er Jahren errichteten Häusern die Waschküchen und allfällige Trockenräume eher im Keller- bzw. Erdgeschossbereich geschaffen wurden. Trockenböden sollten vom restlichen Dachboden baulich getrennt sein und müssen bauliche Mindesterfordernisse erfüllen (Durchgangshöhen, Belagbeschaffenheit, Beleuchtung etc.).
Nach der Bauordnung bzw. nach dem MRG kann bei Ausstattung der Waschküche mit Trocknern die Fläche an zur Verfügung zu stellendem Trockenraum erheblich eingeschränkt werden.
Die allgemeine Zugänglichkeit zu allen Dachböden ist nicht notwendig.
Als Gründe für die Auflassung eines vorhandenen Trockenbereichs sind einerseits bauliche, andererseits auch ökonomischen Faktoren und - insbesondere bei Trockenböden im Dachbereich - sich durch eine Sanierung bzw. einen Dachgeschossausbau ergebende Veränderungen zu beachten, wodurch diese Räume oft nicht mehr für das Trocknen zur Verfügung stehen dürfen oder können.
Bauliche Gründe:
Durch Anbringung der Dämmung und eines erforderlichen begehbaren Belages (25 bis 30 cm) kann oft eine gefahrlose Benützung des Dachbodens nicht mehr gewährleistet werden. Teile des Dachstuhles können dadurch nämlich so "tief" sein, dass man sich den Kopf daran anschlagen könnte.
Kostenfaktoren:
Die Dämmung ohne begehbaren Belag ist kostengünstiger, weil für die erforderliche Benützung durch den Rauchfangkehrer nur einzelne Trittplatten montiert werden müssen. Die ordnungsgemäße Ausstattung eines Trockenraumes im Zuge einer Sanierung verursacht auch hinsichtlich der Konstruktion (wasserresistenter Fußbodenaufbau mit Wärmedämmung) wesentlich höhere Kosten als ein "gewöhnlicher" Dachboden. Die Höhe der Sanierungskosten hat direkte Auswirkungen auf die erforderliche Mietzinserhöhung für die MieterInnen.
Weitere Fragen mit oft ökonomischen Folgen in diesem Zusammenhang:
1. Ist keine Hausbesorgerin oder kein Hausbesorger mehr vorhanden, muss eine Regelung der Schlüsselausgabe für den Trockenboden getroffen werden. Selbst wenn einzelne MieterInnen bereit sind, dies zu übernehmen, so hat sich oft herausgestellt, dass nach einiger Zeit Streitigkeiten entstehen, die dann dazu führen, dass die betreffende Mieterin/der betreffende Mieter diese Aufgabe nicht mehr erfüllen will. Daher erfolgt bei jeder Übergabe eines Hausbesorgersprengels an die Haus- und Außenbetreuung GmbH eine entsprechende Überprüfung, ob die Benützung des Trocken-/Dachbodens möglich ist, und wie weit die Betreuung neu geregelt werden muss.
2. Es muss eine regelmäßige (und öftere) Reinigung des Trockenbodens sichergestellt werden, dies belastet die Betriebskosten aller MieterInnen.
3. Ablagerungen von Gegenständen und Gerümpel treten gerade bei Trockenböden vermehrt auf; damit wird nicht nur eine Gefahrenquelle (Brandgefahr) geschaffen, sondern es entstehen zusätzliche Kosten für Entrümpelungen, die ebenfalls zu einer Belastung aller MieterInnen führen.
4. Da auch Kabel zu den am Dach montierten Bügeln für die Satellitenanlagen im Dachboden verlaufen, kann bei einer gleichzeitigen Nutzung als Trockenboden ebenfalls ein Nutzungskonflikt bzw. Gefahrenherd entstehen.
5. In jenen Wohnhausanlagen, in denen versuchsweise der Dachboden "gleichsperrend" mit dem Stiegenhauseingang ausgeführt wurde, gab es neben der Ablagerung von Gerümpel auch Probleme mit Vandalismus (Partyraum etc.).
Aus diesen Gründen sind Dachbodenbereiche, welche nicht als Trockenböden gewidmet sind, für den allgemeinen Zugang gesperrt. Vorhandene und als solche gewidmete Trockenböden sind weiterhin als solche benutzbar.
Im Einzelfall wird, wenn Waschküchen auch nach der Sanierung im Dachbodenbereich bleiben, nach einer ausführlichen Prüfung ein Teil des Dachbodens weiterhin als Trockenboden zur Verfügung gestellt.
Im Hugo-Breitner-Hof selbst wurden im Zuge der Sanierung, in Zusammenarbeit mit dem Mieterbeirat, den Vorgaben entsprechende Trockenböden geschaffen und den MieterInnen zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Strassl, MBA
Direktorin
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Stadt Wien - Wiener Wohnen
20. Jun 2011