Hausbesorger(innen)

Die guten Geister unserer Anlage ...

Neues Service der Hausbesorger (10.7.2013)

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: karin.ramser@wien.gv.at
CC: josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Neues Service der Hausbesorger
Date: Wed, 10 Jul 2013 18:24:49 +0200

 
Sehr geehrte Frau Magistra Ramser,
 
ich beziehe mich auf das heute erhaltene Schreiben von Wiener Wohnen zu obigem Betreff, den dazugehörigen Aushang, der seit ein paar Tagen in unseren Stiegen hängt und unser Gespräch anlässlich der Veranstaltung bei der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte vom 8.6.2013.
 
Dort habe ich an Sie die Frage gestellt, ob die angekündigte telefonische Erreichbarkeit der Hausbesorger und Hausbetreuer mit einer Verrechnung von Betriebskosten an die Mieter verbunden sein wird. Sie haben das verneint - trotz meiner Anmerkung, dass Wiener Wohnen sehr wohl teilweise Telefonkosten der Hausbesorger als Betriebskosten geltend macht.
 
Diesbezüglich ist z.B. auch die oberstgerichtliche Entscheidung 5Ob193/07d vom 16.10.2007 und der zugehörige Rechtssatz RS0122782 zu beachten, in dem es heißt:  Das pauschale Entgelt zur Abgeltung der Rufbereitschaft eines angestellten Hausbetreuers gehört zu den überwälzbaren Betriebskosten, wenn diese Leistung mit dem Hausbetrieb - etwa mit der Behebung von Gebrechen im Notfall - im Zusammenhang steht; dabei schadet es nicht, wenn der Hausbetreuer nur für die jeweils herbeigerufenen Professionisten erreichbar ist.
 
Daher gestatten Sie uns bitte zur Absicherung und Dokumentation (auch für andere Interessierte) trotz der laufenden informellen Gespräche zur Herbeiführung von Verbesserungen und Lösungen die auf diesem Weg gestellte Frage, ob Wiener Wohnen als Vermieter/Verwalter mit der telefonischen Erreichbarkeit von Hausbesorgern/Hausbetreuern in Zusammenhang stehende Kosten (Entgelte für die Rufbereitschaft, Telefonkosten etc.) als Betriebskosten geltend macht oder in Zukunft geltend machen wird.
 
Falls dem nämlich so wäre, müssten wir umgehend als Vorschlag zur Betriebskostensenkung einbringen, von dieser telefonischen Erreichbarkeit von Hausbesorgern, Hausbetreuern etc. sofort wieder Abstand zu nehmen, da diese Personen auch bisher (z.B. aufgrund des § 4 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien über die Haustorsperre und die Hausbeleuchtung) ausreichend erreichbar sein mussten.

 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

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    Subject: AW: Neues Service der Hausbesorger
    Date: Fri, 12 Jul 2013 14:17:06 +0000

     

    Sehr geehrter Herr Kuchta,

    zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen auch schriftlich bestätigen, dass die mit der neuen Serviceleistung entstehenden Aufwände nicht als Betriebskosten geltend gemacht werden.

    Auch sonst wird es zu keiner Weiterverrechnung von Telefonkosten der Hausbesorger in den Betriebskosten kommen.

    Ich hoffe, dass der neue Weg, den wir gemeinsam finden und beschreiten wollen, auch dazu führen wird, dass man auf unsere Handschlagsqualität vertrauen und es auch schätzen kann, dass Wiener Wohnen zusätzliche Serviceleistungen erbringt, die - entgegen der Rechtslage - nicht auf die MieterInnen überwälzt werden.

    Bis zu unserem Treffen am 6.8.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Karin Ramser

     

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      From: ernst.schreiber@gmx.at
      To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
      CC: gerhard_kuchta@hotmail.com; ilse.mayer3@chello.at
      Subject: Hausbesorger
      Date: Fri, 19 Jul 2013 12:33:27 +0200

       

      Sehr geehrte Frau Celand,

      am 10.7.2013 erhielt ich von WW mit Brief die Mitteilung, dass die Hausbesorgerinnen ab 15.7.2013 über ein Firmenhandy erreichbar sind. Bitte veranlassen Sie, dass mir die neuen Telefonnummern sämtlicher Hausbesorgerinnen unserer Anlage mitgeteilt werden.

      Wäre es Ihnen möglich, dass ich einen aktuellen Plan des HUGO BREITNER HOFES erhalten kann, aus dem die Veränderungen seit 9.10.2008 (Plannr.: 1709/05) ersichtlich sind?

      Mit freundlichen Grüßen

      E. Schreiber